Die automatische Durchfahrtskontrolle in Birsfelden sorgt weiterhin für Diskussionen und rechtliche Auseinandersetzungen. Drei Autofahrer, die sich gegen eine Busse wehrten, wurden nun per Strafbefehl zur Zahlung von 100 Franken verurteilt und müssen zusätzlich Verfahrenskosten tragen. Diese Entwicklung wirft erneut Fragen zur Rechtmässigkeit des Systems auf.
Wichtige Punkte
- Drei Autofahrer erhielten Strafbefehle wegen Nichtzahlung von Bussen.
- Die automatische Messanlage in Birsfelden ist laut Astra nicht zugelassen.
- Die Gemeinde Birsfelden hält an der umstrittenen Praxis fest.
- Insgesamt wurden bereits rund 31'000 Bussen ausgesprochen.
- Der Verkehr in den Quartieren ist seit der Einführung um ein Viertel zurückgegangen.
Rechtliche Konsequenzen für Autofahrer
In Birsfelden müssen sich Autofahrer, die sich ohne entsprechende Bewilligung kürzer als eine Viertelstunde in den Quartieren aufhalten, mit Bussen von 100 Franken auseinandersetzen. Diese Regelung, eingeführt zur Eindämmung des Ausweichverkehrs, ist seit September in Kraft. Nicht alle Betroffenen akzeptieren die Strafen. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft bearbeitet derzeit insgesamt 22 solcher Fälle.
Von diesen Fällen sind 19 noch immer hängig. Drei Verfahren wurden jedoch bereits abgeschlossen. Die betreffenden Autofahrer wurden mittels Strafbefehl zur Zahlung der Busse von 100 Franken verurteilt. Zusätzlich müssen sie jeweils 200 Franken Verfahrenskosten übernehmen. Dies geht aus aktuellen Berichten hervor.
Faktencheck: Bussen und Kosten
- Busse: 100 Franken
- Verfahrenskosten: 200 Franken
- Gesamtkosten pro Fall: 300 Franken
- Abgeschlossene Fälle: 3 von 22
Kritik an der Messanlage
Die automatische Durchfahrtskontrolle in Birsfelden steht schon länger in der Kritik. Der Baselbieter SVP-Nationalrat Thomas de Courten forderte vom Bundesrat eine Stellungnahme zur Rechtmässigkeit der Anlage. Die Antwort der Landesregierung war eindeutig: Die in Birsfelden eingesetzte Messanlage ist gemäss Bundesamt für Strassen (Astra) nach dem Bundesgesetz über das Messwesen nicht zugelassen.
Trotz dieser Einschätzung relativierte der Bundesrat, dass eine Bestrafung im ordentlichen Strafverfahren weiterhin möglich sei. Dies deutet auf eine komplexe rechtliche Situation hin, die Raum für Interpretationen lässt und zu weiteren Auseinandersetzungen führen könnte.
„Wichtig ist, dass es sich dabei um eine rechtlich unverbindliche Einschätzung des Astra beziehungsweise des Bundesrats handelt.“
Die Haltung der Gemeinde Birsfelden
Birsfeldens Gemeindepräsident Christoph Hiltmann hat bereits klargestellt, dass die Gemeinde an ihrer Praxis festhalten wird. Er betont, dass die Einschätzung des Bundesrates und des Astra rechtlich unverbindlich sei. Die automatische Durchfahrtskontrolle sei vom Kanton geprüft und genehmigt worden.
Diese Haltung zeigt, dass Birsfelden die Massnahme als wirksam und notwendig erachtet, um den Durchgangsverkehr zu reduzieren, unabhängig von den juristischen Bedenken auf Bundesebene.
Erfolgreiche Verkehrsreduktion
Seit der Einführung des neuen Verkehrsregimes hat die Gemeinde Birsfelden rund 31'000 Bussen ausgestellt. Die hohe Anzahl der Bussen scheint jedoch Wirkung zu zeigen. Die Gemeinde zieht ein positives Fazit: Der Verkehr in den Quartieren ist seither merklich zurückgegangen.
Dies hat zu einer spürbaren Entlastung geführt. Die Anwohner profitieren von weniger Lärm, erhöhter Sicherheit und einer insgesamt besseren Wohnqualität. Diese positiven Auswirkungen sind für die Gemeinde ein starkes Argument, das umstrittene System beizubehalten.
Hintergrund der Massnahme
Die automatische Durchfahrtskontrolle in Birsfelden wurde eingeführt, um den übermässigen Ausweichverkehr durch die Wohnquartiere einzudämmen. Viele Autofahrer nutzten die Gemeindestrassen, um Staus auf Hauptverkehrsachsen zu umfahren. Dies führte zu einer erheblichen Belastung für die Anwohner durch Lärm und erhöhte Unfallgefahr.
Ziel der Massnahme ist es, die Lebensqualität in den Quartieren zu verbessern und den Verkehr auf die dafür vorgesehenen Hauptstrassen zu lenken. Das System erfasst Fahrzeuge, die sich ohne spezielle Bewilligung zu lange in den kontrollierten Zonen aufhalten.
Politische Reaktionen und zukünftige Entwicklungen
Die Diskussion um die Birsfelder Durchfahrtskontrolle beschränkt sich nicht nur auf die direkt Betroffenen. Auch auf politischer Ebene werden juristische Abklärungen gefordert. Die Frage nach der Zulässigkeit solcher Systeme könnte weitreichende Konsequenzen für andere Gemeinden haben, die ähnliche Massnahmen in Erwägung ziehen.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, Strafbefehle zu erlassen, könnte weitere Autofahrer dazu ermutigen, ihre Bussen anzufechten. Es bleibt abzuwarten, ob die juristischen Auseinandersetzungen vor Gericht eine Klärung herbeiführen können, die über die Einschätzung des Bundesrates hinausgeht.
Die Gemeinde Birsfelden scheint derweil entschlossen, an ihrem System festzuhalten. Die Erfolge bei der Verkehrsreduktion untermauern ihre Position. Die Debatte zwischen Verkehrsentlastung und rechtlicher Zulässigkeit wird in Birsfelden voraussichtlich noch länger anhalten.
Auswirkungen auf die Bevölkerung
Für die Anwohner Birsfeldens hat das neue Regime eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität gebracht. Weniger Fahrzeuge bedeuten weniger Abgase, weniger Lärm und eine sicherere Umgebung für Fussgänger und Velofahrer. Besonders Familien mit Kindern schätzen die ruhigeren Quartierstrassen.
Gleichzeitig empfinden viele Pendler und Autofahrer das System als ungerecht und bürokratisch. Die Notwendigkeit einer Bewilligung für kurze Durchfahrten wird als Einschränkung der persönlichen Freiheit wahrgenommen. Dieser Konflikt der Interessen prägt die öffentliche Meinung in der Region.
- Vorteile für Anwohner: Weniger Lärm, mehr Sicherheit, bessere Wohnqualität.
- Nachteile für Autofahrer: Bussen, eingeschränkte Routenwahl, bürokratischer Aufwand.
Fazit und Ausblick
Die automatische Durchfahrtskontrolle in Birsfelden ist ein Paradebeispiel für eine Massnahme, die zwar lokale Probleme löst, aber gleichzeitig neue rechtliche und politische Fragen aufwirft. Während die Gemeinde die positiven Auswirkungen auf den Verkehr hervorhebt, bleiben die Zweifel an der Zulassung der Messanlage bestehen.
Die aktuellen Strafbefehle sind ein klares Signal, dass die Behörden die Bussen durchsetzen wollen. Es ist jedoch zu erwarten, dass weitere Betroffene den Rechtsweg beschreiten werden. Die endgültige Klärung der Rechtslage könnte noch einige Zeit in Anspruch nehmen und möglicherweise wegweisende Urteile erfordern.





