Eine ehemalige Kassiererin der römisch-katholischen Kirchgemeinde Grellingen und der CVP Basel-Landschaft (heute Die Mitte) muss wegen mehrfacher, teilweise qualifizierter Veruntreuung, Urkundenfälschung und falscher Anschuldigung eine teilbedingte Freiheitsstrafe antreten. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft. Sechs der insgesamt 30 Monate Freiheitsstrafe sind effektiv zu verbüssen.
Wichtige Punkte
- Ex-Kassiererin veruntreute über 300'000 Franken von der Kirchgemeinde Grellingen.
- Zusätzlich zweigte sie 90'000 Franken von der CVP Basel-Landschaft ab.
- Das Bundesgericht bestätigte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon sechs effektiv.
- Die veruntreuten Gelder wurden vollständig zurückgezahlt.
- Schadenersatzforderungen müssen nun auf dem Zivilweg geklärt werden.
Bundesgericht bestätigt Urteil
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der ehemaligen Kassiererin in weiten Teilen abgewiesen. Damit ist der Schuldspruch des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom Januar 2023 rechtskräftig. Die Frau wurde wegen diverser Delikte verurteilt, darunter mehrfache Veruntreuung und Urkundenfälschung.
Die Richter bestätigten die Verurteilung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Sechs Monate davon muss die Frau effektiv im Gefängnis verbringen. Diese Entscheidung unterstreicht die Schwere der begangenen Taten und die Haltung der Justiz gegenüber solchen Vergehen.
Faktencheck
- Gesamtstrafe: 30 Monate teilbedingt
- Effektive Haft: 6 Monate
- Delikte: Veruntreuung, Urkundenfälschung, falsche Anschuldigung
Umfangreiche Veruntreuung
Zwischen 2017 und 2018 zweigte die Frau über 300'000 Franken vom Konto der römisch-katholischen Kirchgemeinde Grellingen ab. Diese Gelder nutzte sie, um private Ausgaben zu decken. Um die Transaktionen zu verschleiern, fälschte sie Belege und manipulierte sogar ein Protokoll der Kirchgemeinde.
Nicht nur die Kirchgemeinde war betroffen. Auch in ihrer Rolle als Kassiererin der damaligen CVP Basel-Landschaft, heute bekannt als Die Mitte, veruntreute sie eine erhebliche Summe. Hierbei handelte es sich um 90'000 Franken, die ebenfalls für private Zwecke abgezweigt wurden. Die doppelte Täterschaft in verschiedenen Funktionen verschärfte die Situation zusätzlich.
„Die Veruntreuung von Geldern, insbesondere in einem Vertrauensverhältnis, stellt einen schweren Vertrauensbruch dar, der konsequent geahndet werden muss.“
Rückzahlung und offene Schadenersatzforderungen
Trotz der Veruntreuung zahlte die ehemalige Kassiererin alle abgezweigten Gelder sowohl an die Kirchgemeinde als auch an die politische Partei zurück. Dies geschah noch vor dem Urteil des Bundesgerichts. Die Rückzahlung der Gelder wurde im Verfahren berücksichtigt, führte aber nicht zu einem Freispruch, wie von der Frau gefordert.
Das Bundesgericht wies zwar die meisten Beschwerden der Verurteilten ab, gab aber in einem Punkt teilweise Recht: Die Schadenersatzforderungen der Kirchgemeinde und der Partei, die sich auf insgesamt rund 50'000 Franken plus Zinsen belaufen, müssen neu beurteilt werden. Die Vorinstanz hatte diese Forderungen nicht ausreichend geprüft. Sie müssen nun auf dem Zivilweg geltend gemacht werden, da der strafrechtliche Rahmen hierfür nicht ausreichte.
Hintergrund
Veruntreuung ist ein Delikt, bei dem jemand anvertrautes Vermögen zu unrechtmässigen Zwecken verwendet. In der Schweiz wird dies im Strafgesetzbuch geregelt und kann je nach Schwere des Falls mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Die Fälschung von Urkunden zur Verschleierung solcher Taten gilt als erschwerender Umstand.
Auswirkungen auf die Betroffenen
Für die Kirchgemeinde Grellingen und die Partei Die Mitte Basel-Landschaft bedeuten solche Vorfälle einen erheblichen Vertrauensverlust. Obwohl die Gelder zurückgezahlt wurden, bleibt der Schaden am Ruf und an der internen Organisation bestehen. Solche Ereignisse führen oft zu einer Überprüfung und Verschärfung interner Kontrollmechanismen, um zukünftige Veruntreuungen zu verhindern.
Die Tatsache, dass die Schadenersatzforderungen nun auf dem Zivilweg geklärt werden müssen, bedeutet für die betroffenen Organisationen zusätzlichen Aufwand. Es zeigt sich, dass der rechtliche Prozess nach solchen Vergehen komplex sein kann und oft weitere Schritte erfordert, um alle entstandenen Schäden zu regulieren.
Prävention und Kontrolle
Fälle wie dieser unterstreichen die Notwendigkeit robuster Finanzkontrollen und transparenter Buchführung, besonders in Organisationen, die auf ehrenamtliche oder teilzeitliche Mitarbeitende angewiesen sind. Regelmässige externe Prüfungen und das Vier-Augen-Prinzip bei Finanztransaktionen können das Risiko von Veruntreuung erheblich mindern.
Für die Zukunft ist es entscheidend, dass Organisationen ihre Verantwortung ernst nehmen und präventive Massnahmen ergreifen. Dies schützt nicht nur die Finanzen, sondern auch das Vertrauen der Mitglieder und der Öffentlichkeit.





