Ein ehemaliger Kassier einer Alumni-Vereinigung im Baselbiet hat rund 25'000 Franken vom Vereinskonto veruntreut. Der Mann, 70 Jahre alt, verwendete das Geld für Einkäufe, Tankfüllungen und Reisen, unter anderem nach Ibiza. Bemerkenswert ist, dass er den gesamten Betrag vor seiner Verurteilung zurückbezahlt hat, was strafmildernd wirkte.
Wichtige Punkte
- Ein 70-jähriger Kassier veruntreute fast 25'000 Franken.
- Das Geld wurde für private Ausgaben wie Einkaufen, Tanken und Reisen genutzt.
- Der gesamte Betrag wurde vor dem Urteil zurückgezahlt.
- Er erhielt eine bedingte Geldstrafe und eine Busse von 1000 Franken.
- Das Urteil ist seit Februar 2026 rechtskräftig.
Details zur Veruntreuung
Der Mann, dessen Identität aus Schutzgründen nicht genannt wird, war Kassier einer Vereinigung ehemaliger Hochschulstudenten. Zwischen Mai und September 2025 tätigte er insgesamt 174 Transaktionen vom Vereinskonto. Diese umfassten Kartenzahlungen, Barbezüge und Überweisungen auf sein eigenes Bankkonto. Die Summe beläuft sich auf genau 24'472 Franken.
Die Ausgaben waren vielfältig. Er kaufte hauptsächlich in Basel ein und tankte in Liestal. Es gab sogar Bargeldbezüge an Automaten auf Ibiza, was die private Nutzung des Vereinsvermögens deutlich macht. Diese wiederholten Abzüge über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg führten schliesslich zur Anklage wegen mehrfacher Veruntreuung.
Faktencheck
- Deliktsumme: 24'472 Franken
- Zeitraum: Mai bis September 2025
- Anzahl Transaktionen: 174
- Verwendungszweck: Einkäufe, Tanken, Reisen (u.a. Ibiza)
Die Rückzahlung und ihre Folgen
Ein entscheidender Punkt in diesem Fall war die vollständige Rückzahlung des veruntreuten Geldes. Der ehemalige Kassier beglich die gesamte Summe, bevor es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kam. Dies spielte eine wichtige Rolle bei der Strafbemessung und wurde als strafmildernd berücksichtigt.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft erliess einen Strafbefehl. Dieser sah eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 70 Franken vor. Zusätzlich musste der Mann eine Busse von 1000 Franken sowie Verfahrenskosten von 1300 Franken zahlen. Die Bedingung bedeutet, dass die Geldstrafe nicht vollzogen wird, solange der Mann sich während einer bestimmten Probezeit nichts mehr zuschulden kommen lässt.
Die vollständige Rückzahlung des Geldes hat die Strafe massgeblich beeinflusst. Dies ist ein wichtiger Aspekt im Schweizer Strafrecht bei Veruntreuungsdelikten.
Rechtskraft des Urteils
Der 70-Jährige legte keine Einsprache gegen den Strafbefehl ein. Dadurch wurde der Erledigungsvorschlag im Februar 2026 zu einem rechtskräftigen Urteil. Dies bedeutet, dass das Verfahren abgeschlossen ist und der Mann die auferlegten Strafen akzeptiert hat.
Fälle von Veruntreuung sind in Vereinen nicht selten. Oftmals fehlt es an ausreichenden Kontrollmechanismen, was es Kassieren ermöglicht, über längere Zeiträume Gelder abzuzweigen. Dieser Fall zeigt jedoch, dass eine proaktive Rückzahlung erhebliche Auswirkungen auf das Strafmass haben kann.
Hintergrund zu Strafbefehlen
Ein Strafbefehl ist im Schweizer Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Erledigung kleinerer und mittlerer Delikte. Er wird von der Staatsanwaltschaft erlassen und ist rechtskräftig, wenn der Beschuldigte keine Einsprache erhebt. Dies spart Gerichtsverfahren und entlastet die Justiz, sofern der Sachverhalt klar ist und der Beschuldigte die Strafe akzeptiert.
Prävention in Vereinen
Um ähnliche Vorfälle zu vermeiden, sollten Vereine ihre internen Kontrollen verstärken. Dazu gehören:
- Regelmässige und unabhängige Kassenprüfungen.
- Das Vier-Augen-Prinzip bei allen finanziellen Transaktionen.
- Klare Richtlinien für Spesen und Ausgaben.
- Transparente Buchführung und jährliche Rechenschaftsberichte.
Eine gute Governance kann das Vertrauen der Mitglieder stärken und das Risiko von Veruntreuung minimieren. Es ist essenziell, dass Kassiere nicht die alleinige Kontrolle über die Finanzen haben.
Ähnliche Fälle in der Region
Dieser Fall ist kein Einzelfall im Baselbiet. Erst kürzlich wurde bekannt, dass sich ein ehemaliger Stadtpolizist aus Laufen wegen Veruntreuung vor Gericht verantworten muss. Er soll über Jahre hinweg Münzgeld aus Parkuhren verspielt haben. Auch hier ist die genaue Schadenssumme schwer zu ermitteln.
Ein weiterer Fall betraf zwei Geschäftsführer einer Elektrofirma, die versuchten, Gelder einer Familienstiftung zweckwidrig zu verwenden. Sie erhielten bedingte Freiheitsstrafen. Diese Beispiele zeigen, dass Veruntreuung in verschiedenen Kontexten auftritt und die Justiz in der Region Basel-Landschaft regelmässig mit solchen Delikten befasst ist.





