Die Bundespolizei hat am Badischen Bahnhof in Basel einen Mann festgenommen, der versuchte, mit einer gefälschten Identitätskarte nach Deutschland einzureisen. Der Vorfall führte zu einer Strafanzeige und einem mehrjährigen Einreiseverbot für den 48-jährigen türkischen Staatsangehörigen.
Wichtige Punkte
- Ein Mann versuchte, mit gefälschter belgischer ID nach Deutschland einzureisen.
- Die Bundespolizei entdeckte Fälschungsmerkmale an der Karte.
- Weitere gefälschte Ausweise wurden auf seinem Smartphone gefunden.
- Der Mann erhielt eine Strafanzeige und ein dreijähriges Einreiseverbot.
- Sein Smartphone wurde als Beweismittel sichergestellt.
Kontrolle im Fernreisezug deckt Fälschung auf
Bundespolizisten führten am Mittwochvormittag Routinekontrollen in einem Fernreisezug am Badischen Bahnhof in Basel durch. Dabei überprüften sie die Personalien eines Reisenden, der beabsichtigte, nach Deutschland einzureisen. Der Mann, ein 48-jähriger türkischer Staatsangehöriger, zeigte den Beamten eine belgische Identitätskarte auf seinem Smartphone.
Bei genauerer Betrachtung stellten die Einsatzkräfte fest, dass die vorgezeigte digitale Identitätskarte deutliche Fälschungsmerkmale aufwies. Dies weckte sofort den Verdacht der Beamten und führte zu einer intensiveren Überprüfung.
Faktencheck
- Ort des Vorfalls: Badischer Bahnhof, Basel
- Zeitpunkt: Mittwochvormittag
- Beteiligte Behörde: Bundespolizei
- Alter des Mannes: 48 Jahre
- Nationalität: Türkisch
Weitere gefälschte Ausweise auf Smartphone gefunden
Die Ermittlungen der Bundespolizei führten zu weiteren brisanten Entdeckungen. Auf dem Smartphone des Mannes fanden die Beamten mehrere andere gefälschte Identitätskarten. Diese zusätzlichen Fälschungen verstärkten den Verdacht erheblich und zeigten ein Muster wiederholter Urkundenfälschung.
Die Beweismittel, insbesondere das Smartphone mit den digitalen Fälschungen, wurden umgehend von der Bundespolizei sichergestellt. Dies war ein entscheidender Schritt für die weiteren Ermittlungen.
„Die Sicherstellung des Smartphones war unerlässlich, um das Ausmass der Urkundenfälschung zu dokumentieren und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.“
Strafverfahren und mehrjähriges Einreiseverbot
Gegen den 48-Jährigen wurde ein umfassendes Strafverfahren eingeleitet. Die Vorwürfe umfassen Urkundenfälschung, Verstösse gegen das Aufenthaltsgesetz sowie das Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen. Diese Delikte können in Deutschland mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
Zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen verhängte die Bundespolizei ein dreijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland. Dies bedeutet, dass der Mann für die Dauer von drei Jahren die Bundesrepublik Deutschland nicht betreten darf.
Hintergrund: Grenzkontrollen
Die Bundespolizei führt im grenznahen Raum regelmässig Kontrollen durch, um illegale Einreisen, Schleusungen und die Nutzung gefälschter Dokumente zu unterbinden. Diese Massnahmen sind Teil der nationalen Sicherheitsstrategie und dienen dem Schutz der Grenzen sowie der inneren Sicherheit. Der Badische Bahnhof in Basel ist aufgrund seiner Lage an der Grenze zu Deutschland ein wichtiger Kontrollpunkt.
Zurückweisung in die Schweiz
Nach der Verhängung des Einreiseverbots und der Einleitung des Strafverfahrens wurde der Mann von den deutschen Behörden in die Schweiz zurückgewiesen. Er durfte seine Reise nach Deutschland nicht fortsetzen. Dieser Fall unterstreicht die Wirksamkeit der Grenzkontrollen und die konsequente Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit gefälschten Dokumenten.
Die Bundespolizei intensiviert ihre Bemühungen, um solche Fälle frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Digitale Fälschungen, wie sie auf dem Smartphone des Mannes gefunden wurden, stellen eine zunehmende Herausforderung dar, erfordern aber auch neue Ansätze in der Erkennung und Bekämpfung.
Konsequenzen für den Beschuldigten
- Strafverfahren wegen Urkundenfälschung.
- Verstösse gegen das Aufenthaltsgesetz.
- Verstösse wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen.
- Sicherstellung des Smartphones als Beweismittel.
- Dreijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland.
- Unmittelbare Zurückweisung in die Schweiz.





