Die Gemeinde Binningen hat neue, strengere Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk beschlossen. Ab sofort ist das Zünden von Feuerwerk ausserhalb des Nationalfeiertags und Silvester nur noch mit einer Bewilligung des Gemeinderats erlaubt. Diese Entscheidung fiel bei einer Abstimmung am Sonntag, bei der die Bevölkerung für einen Gegenvorschlag zur ursprünglichen Initiative "Feuerwerk mit Augenmass" stimmte.
Wichtige Punkte
- Feuerwerk ist neu nur noch am 1. August und an Silvester bewilligungsfrei.
- An allen anderen Tagen ist eine Bewilligung des Gemeinderats erforderlich.
- Der Gegenvorschlag erhielt in der Stichfrage mehr Stimmen als die Initiative.
- Für lärmsensible Zonen kann ein generelles Verbot erlassen werden.
Bevölkerung stimmt für strengere Kontrolle
Am Sonntag, dem 16. Juni 2024, haben die Stimmberechtigten in Binningen über die Zukunft der Feuerwerksregelungen entschieden. Das offizielle Ergebnis des Wahlbüros zeigt eine klare Tendenz zu mehr Kontrolle. Der Gegenvorschlag setzte sich in der entscheidenden Stichfrage durch. Dies bedeutet eine deutliche Abkehr von den bisherigen, liberaleren Regelungen.
Die Initiative "Feuerwerk mit Augenmass" und der Gegenvorschlag wurden beide von der Bevölkerung angenommen. In der Stichfrage, die entscheidet, welcher Vorschlag bei doppelter Annahme gilt, erhielt der Gegenvorschlag 2495 Stimmen. Die Initiative kam auf 2022 Stimmen. Dieses Resultat unterstreicht den Wunsch der Binninger nach einem verantwortungsvolleren Umgang mit Feuerwerk.
Abstimmungsergebnisse im Überblick
- Annahme Initiative: 2430 Ja zu 2315 Nein
- Annahme Gegenvorschlag: 2495 Ja zu 2022 Nein
- Stichfrage: Gegenvorschlag gewinnt mit 2495 zu 2022 Stimmen
Neue Regeln und ihre Auswirkungen
Die neuen Bestimmungen des angenommenen Gegenvorschlags sind klar definiert. Sie betreffen sowohl das Schiessen als auch das Abbrennen von Feuerwerk. Künftig ist eine behördliche Genehmigung des Gemeinderats erforderlich, wenn Feuerwerk ausserhalb der festgelegten Tage gezündet werden soll. Diese Regelung gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Binningen.
Ausnahmen bilden der Nationalfeiertag am 1. August und die Neujahrsfeier an Silvester. An diesen beiden Tagen bleibt das private Feuerwerk ohne zusätzliche Bewilligung erlaubt. Dies entspricht einer Anpassung, die auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und den Schutz der Umwelt und Tiere abzielt. Die Gemeinde reagiert damit auf wiederholte Anliegen aus der Bevölkerung.
"Die Entscheidung der Stimmbevölkerung zeigt ein klares Bedürfnis nach mehr Ruhe und Sicherheit im Jahresverlauf. Wir freuen uns, diese neuen, ausgewogenen Regeln umzusetzen."
Schutz für lärmsensible Gebiete
Ein wichtiger Bestandteil des Gegenvorschlags ist die Möglichkeit, in lärmsensiblen Gebieten ein generelles Feuerwerksverbot zu erlassen. Dies betrifft beispielsweise Zonen in der Nähe von Spitälern, Altersheimen oder Tierparks. Diese Massnahme soll den Schutz besonders sensibler Bevölkerungsgruppen und Tiere gewährleisten.
Die genaue Definition dieser Zonen und die Umsetzung der Verbote werden nun vom Gemeinderat geprüft. Es wird erwartet, dass diese Regelung zu einer spürbaren Entlastung in den betroffenen Bereichen führen wird. Die Gemeinde Binningen setzt damit ein Zeichen für mehr Rücksichtnahme und Umweltschutz.
Hintergrund der Debatte
Die Diskussion um Feuerwerk in Binningen ist nicht neu. Seit einiger Zeit gab es Forderungen nach strengeren Regeln. Anwohner klagten über Lärmbelästigung und Verschmutzung ausserhalb der offiziellen Feiertage. Die Initiative "Feuerwerk mit Augenmass" war eine direkte Reaktion auf diese Anliegen. Sie zielte darauf ab, den privaten Feuerwerksgebrauch stärker zu reglementieren.
Der Gemeinderat und der Einwohnerrat lehnten die Initiative ab, entwickelten aber den Gegenvorschlag. Dieser sollte die Bedenken der Bevölkerung aufgreifen, ohne die Traditionen am 1. August und Silvester vollständig zu verbieten. Die nun erfolgte Annahme des Gegenvorschlags spiegelt diesen Kompromiss wider.
Unterschiede zwischen Initiative und Gegenvorschlag
Die ursprüngliche Volksinitiative "Feuerwerk mit Augenmass" hatte weitergehende Forderungen. Sie sah ebenfalls eine Bewilligungspflicht vor, hätte aber auch den Nationalfeiertag und Silvester mit zusätzlichen Auflagen versehen. Dies war der Hauptunterschied zum nun angenommenen Gegenvorschlag.
Die Initiative forderte, dass privates Feuerwerk am 1. August und an Silvester nur in vier festzulegenden Zonen von je 1000 Quadratmetern ohne Bewilligung abgebrannt werden darf. Dieses Zeitfenster wäre auf 19:00 Uhr bis 01:00 Uhr begrenzt gewesen. Der Gemeinderat und der Einwohnerrat sahen dies als zu restriktiv an und stellten den moderateren Gegenvorschlag dagegen.
- Initiative: Bewilligungspflicht auch am 1. August und Silvester, nur in speziellen Zonen erlaubt.
- Gegenvorschlag (angenommen): 1. August und Silvester bewilligungsfrei, Bewilligungspflicht an allen anderen Tagen.
Die Entscheidung der Binninger Bevölkerung für den Gegenvorschlag zeigt, dass ein Mittelweg zwischen uneingeschränktem Feuerwerk und einem sehr restriktiven Verbot bevorzugt wurde. Es ist ein Kompromiss, der die Traditionen bewahrt und gleichzeitig den Schutz vor Lärm und Belästigung verbessert.
Die neuen Regeln treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Gemeindeverwaltung wird in den kommenden Wochen Informationen zur Beantragung von Feuerwerksbewilligungen veröffentlichen. Bürgerinnen und Bürger sollten sich rechtzeitig informieren, um die neuen Vorschriften einzuhalten. Die Einhaltung dieser Regeln ist wichtig, um die Lebensqualität in Binningen zu sichern.
Diese Entwicklung in Binningen könnte auch Signalwirkung für andere Gemeinden haben, die ähnliche Debatten führen. Der Kanton Basel-Landschaft erlebt immer wieder Diskussionen über den Umgang mit Feuerwerk, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten. Binningen hat nun eine klare Linie gezogen.