Ein tagelanger Systemausfall beim Webhosting-Anbieter Webland AG aus Münchenstein hat zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Schweiz in eine prekäre Lage gebracht. Seit dem 20. November waren viele Betriebe per E-Mail nicht mehr erreichbar, was zu erheblichen Betriebsstörungen und finanziellen Sorgen führte.
Die Störung betraf die Kerninfrastruktur, über die Webseiten und E-Mail-Dienste vieler Kunden laufen. Für die betroffenen Unternehmen, vom Handwerker bis zum Fotografen, bedeutete dies einen plötzlichen Stillstand der digitalen Kommunikation, der bis heute nachwirkt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Serverausfall beim Baselbieter Hoster Webland führte zu tagelangen Ausfällen von E-Mail und Webseiten bei vielen KMU.
- Betroffene Unternehmen berichten von verpassten Aufträgen, unbezahlten Rechnungen und einem erheblichen Reputationsschaden.
- Kunden, die E-Mails an betroffene Firmen schickten, erhielten keine Fehlermeldung, was die Situation verschärfte.
- Rechtsexperten bezeichnen die Haftungsausschlussklauseln von Webland als problematisch, Schadenersatzforderungen dürften aber schwierig durchzusetzen sein.
- Die Muttergesellschaft Miss Group verspricht, an der Wiederherstellung zu arbeiten, und sieht derzeit keine Anzeichen für einen Datenverlust.
Kommunikations-Blackout mit gravierenden Folgen
Für viele kleine Unternehmen ist die E-Mail der wichtigste Kanal für die Kommunikation mit Kunden und Lieferanten. Der plötzliche Ausfall traf sie unvorbereitet und zur Unzeit. Betriebe konnten keine Bestellungen mehr aufgeben, Rechnungen kamen nicht an und potenzielle Aufträge liefen ins Leere.
Besonders frustrierend für die Betroffenen war die Tatsache, dass Absender von E-Mails keine Benachrichtigung erhielten, dass ihre Nachricht nicht zugestellt werden konnte. Dies erweckte bei deren Kunden den Eindruck, ihre Anfragen würden ignoriert.
Unternehmer fürchten um ihren Ruf
Ein Fotograf aus dem Kanton Zug schilderte die Problematik: „Potenzielle Auftraggeber haben so möglicherweise das Gefühl, ihre Anfrage interessiere uns nicht, weil wir ja nicht antworten können.“ Die fehlende Rückmeldung kann schnell als mangelndes Interesse oder Unzuverlässigkeit interpretiert werden – ein schwerer Schlag für das Vertrauen, von dem viele Kleinunternehmen leben.
Ähnliche Erfahrungen machte Renato Haller, ein Schreiner aus Zofingen. Gegenüber dem SRF berichtete er von Anrufen besorgter Kunden, die fragten, was los sei. „Die Leute haben das Gefühl, ich sei nicht mehr zuverlässig“, so Haller. Dieser Reputationsschaden ist oft schwerer zu reparieren als der direkte finanzielle Verlust.
Stille im Posteingang
Ein zentrales Problem des Ausfalls war die fehlende Rückmeldung an die Absender. Normalerweise informiert ein Mailserver den Sender mit einer „Bounce“-Nachricht, wenn eine E-Mail nicht zugestellt werden kann. Das Ausbleiben dieser Meldung liess Kunden und Geschäftspartner im Glauben, ihre Nachricht sei angekommen und werde lediglich nicht beantwortet.
Die rechtliche Situation: Wer haftet für den Schaden?
Angesichts entgangener Aufträge und des potenziellen Imageschadens prüfen nun einige der betroffenen KMU rechtliche Schritte. Die entscheidende Frage ist, ob der Hosting-Anbieter für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden kann. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Webland offenbart jedoch eine weitreichende Klausel zum Haftungsausschluss.
Darin heisst es: „Webland übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe. Webland haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.“
Haftungsausschluss in AGB
Unternehmen versuchen oft, ihre Haftung durch Klauseln in den AGB zu beschränken. Im Schweizer Recht sind solche Freizeichnungsklauseln jedoch nicht unbegrenzt gültig. Insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder wenn sie gegen zwingendes Recht verstossen, können sie von Gerichten als ungültig erklärt werden. Für KMU ist der Klageweg jedoch oft mit hohen Kosten und Risiken verbunden.
Experte hält Klausel für fragwürdig
Martin Steiger, ein auf IT-Recht spezialisierter Anwalt, bezeichnet die AGB von Webland als „äusserst problematisch“. Er argumentiert, es sei fragwürdig, wenn ein Anbieter für seine Kernleistung – das Hosting – jegliche Verantwortung von sich weise. Seiner Einschätzung nach könnte der Haftungsausschluss zumindest teilweise nichtig sein.
„Ich halte es für fragwürdig, wenn ein Hosting-Provider für seine Kernleistung, nämlich das Hosting, keinerlei Verantwortung übernehmen möchte.“
Trotz dieser Einschätzung bleibt der Weg zu einer Entschädigung steinig. „Betroffene Unternehmen müssen dann vor Gericht gehen – das ist sehr aufwändig und zeitintensiv“, erklärt Steiger. Für viele kleine Betriebe dürfte dies keine realistische Option sein, sofern Webland nicht von sich aus eine Lösung anbietet.
Reaktion des Unternehmens und Ausblick
Die Webland AG selbst gab keine Stellungnahme ab und verwies Anfragen an ihre schwedische Muttergesellschaft, die Miss Group. Von dort kam eine schriftliche Erklärung des Chief Operating Officer (COO), Jimmie Eriksson. Eine formelle Entschuldigung an die betroffenen Kunden enthielt das Schreiben nicht.
Eriksson versicherte jedoch, man arbeite „rund um die Uhr“ an der Wiederherstellung der Dienste und verstehe die Unzufriedenheit der Kunden. Eine positive Nachricht gab es dennoch: Die oberste Priorität sei gewesen, einen Datenverlust zu verhindern.
„Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Anzeichen für einen Datenverlust“, so Eriksson. Das bedeutet, dass die E-Mails, die während des Ausfalls an die Unternehmen gesendet wurden, wahrscheinlich nicht verloren sind und nach Wiederherstellung der Systeme zugestellt werden sollten. Für die betroffenen KMU bleibt zu hoffen, dass die Dienste bald wieder vollständig und stabil laufen und der entstandene Schaden begrenzt bleibt.





