Ein wichtiges Stück Geschichte entlang der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz wurde kürzlich restauriert. Der Landesgrenzstein Nummer 98, ein über 180 Jahre altes Denkmal, das den Verlauf der Grenze zwischen dem Landkreis Lörrach, der Stadt Lörrach und dem Kanton Basel-Stadt markiert, wurde nach seiner Beschädigung wieder instandgesetzt. Die offizielle Wiederaufstellung erfolgte im Rahmen einer Zeremonie, die die Bedeutung dieser historischen Grenzmarkierungen unterstreicht.
Wichtige Fakten
- Grenzstein Nr. 98 wurde nach Beschädigung restauriert und wiederaufgestellt.
- Die deutsch-schweizerische Grenze ist seit über 500 Jahren weitgehend unverändert.
- 223 Grenzpunkte, viele davon historisch, markieren den 22 Kilometer langen Grenzverlauf.
- Die Pflege der Grenzsteine dient heute vorrangig der Erhaltung des Kulturgutes.
Ein Erbe über 500 Jahre
Die Landesgrenze zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Landkreis Lörrach ist seit mehr als einem halben Jahrtausend stabil. Abgesehen von zwei geringfügigen Grenzregulierungen in den Jahren 1643 und 1908 blieb ihr Verlauf unverändert. Auf einer Länge von 22 Kilometern kennzeichnen insgesamt 223 Grenzpunkte diesen historischen Übergang. Die Mehrzahl dieser Markierungen sind historische Landesgrenzsteine, die von der langen Geschichte der Region zeugen.
Die ältesten bekannten Steine stammen aus dem Spätmittelalter. Ein Stein in Kleinhüningen datiert aus dem Jahr 1488. Weitere alte Grenzsteine finden sich in den Gebieten Lange Erlen, im Schlipf und im Maienbühl/Eiserne Hand und wurden im Jahr 1491 gesetzt. Diese frühen Markierungen sind wertvolle Zeugnisse der damaligen Hoheitsgrenzen und der politischen Landschaft.
Interessanter Fakt
Die Grenzsteine zeigen auf der Schweizer Seite stets den Baslerstab. Auf der deutschen Seite spiegeln sie die wechselvolle Geschichte wider: Wappen von Markgrafen, Erzherzögen und Vertretern des niederen Adels sind dort zu finden. Am Wyhlengraben existieren sogar Grenzsteine mit dem Wappen Vorderösterreichs.
Pflege und Erhaltung als Kulturgut
Die gesetzliche Regelung zur Pflege der Landesgrenzeinrichtungen besteht seit dem Ende des 19. Jahrhunderts. Sie liegt in der Verantwortung der deutschen und schweizerischen Vermessungsbehörden. Diese Zusammenarbeit gewährleistet die regelmässige Überprüfung und Instandhaltung der Grenzmarkierungen. Ein sechsjähriger Turnus sieht eine gemeinsame Begutachtung des Abmarkungszustandes vor. Notwendige Reparaturen werden im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt und durchgeführt.
Die tatsächlichen Inventarisierungen und Instandsetzungsarbeiten erstreckten sich über das gesamte Jahr. Der offizielle Abschluss dieser Arbeiten für den aktuellen Turnus fand am 16. Oktober 2025 mit einem Festakt auf der St. Chrischona statt. Dieser Anlass markiert den erfolgreichen Abschluss der Bemühungen, dieses wichtige Kulturgut zu bewahren.
"Die Pflege und Erhaltung unserer historischen Grenzsteine ist heute nicht mehr nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern vor allem ein Beitrag zur Bewahrung unseres gemeinsamen kulturellen Erbes," sagte ein Vertreter der Behörden bei der Zeremonie.
Vom Rechtsinstrument zum Kulturgut
Mit der politischen Öffnung der Landesgrenzen und der Einführung gemeinsamer Koordinaten für die Landesgrenzpunkte durch Deutschland und die Schweiz hat sich die rechtliche Bedeutung der Landesgrenzsteine gewandelt. Ihre primäre Funktion als exakte Rechtsmarkierung ist in den Hintergrund getreten. Heute steht die Pflege und Erhaltung als wichtiges Kulturgut im Vordergrund.
Aus diesem Grund wurde die eigentliche Begehung der Landesgrenze seit dem Jahr 2013 auf einen kleinen Kreis von Fachpersonen beschränkt. Dies ermöglicht eine effizientere Durchführung der technischen Arbeiten. Der Fokus liegt nun auf der historischen und kulturellen Dimension der Grenzsteine, die ein einzigartiges Zeugnis der regionalen Geschichte darstellen.
Hintergrundinformationen
Die Grenze zwischen dem Landkreis Lörrach, der Stadt Lörrach und dem Kanton Basel-Stadt ist ein Beispiel für eine historisch gewachsene Grenze in Europa. Sie spiegelt die komplexen territorialen Entwicklungen und Beziehungen in der Region wider. Die Grenzsteine sind nicht nur physische Markierungen, sondern auch Symbole für die gemeinsame Geschichte und die heutigen nachbarschaftlichen Beziehungen.
Die Instandsetzung des Grenzsteins Nummer 98
Der Landesgrenzstein Nummer 98 ist ein sogenannter Eckstein. Ecksteine markieren Knickpunkte im Grenzverlauf, während Läufersteine in geraden Abschnitten liegen. Dieser spezielle Stein wurde im Jahr 1842 gesetzt. Damals wurden im Zuge der Festlegung der aktuellen Landesgrenzdefinition mehrere bestehende Ecksteine ersetzt und zusätzliche Läufersteine ergänzt, um den Grenzverlauf präziser zu definieren.
Bei der Begehung der Landesgrenze im Frühling 2025 wurde festgestellt, dass der über 180 Jahre alte Grenzstein knapp über dem Boden gebrochen war. Dies machte eine umgehende Instandsetzung erforderlich. Der Stein wurde daraufhin fachgerecht repariert und wieder auf sein im Boden einbetoniertes Unterteil gesetzt. Diese sorgfältige Arbeit stellt sicher, dass der Stein auch für zukünftige Generationen erhalten bleibt.
Die Wiederaufstellung des Landesgrenzsteins Nummer 98 war ein zentraler Bestandteil des diesjährigen Abschlussevents der Landesgrenzbegehung. Behördenvertreter aller Ebenen sowie Medienvertreter nahmen an der Zeremonie teil. Dieses Ereignis unterstreicht das Engagement beider Länder, ihr gemeinsames Erbe zu schützen und für die Nachwelt zu bewahren.





