Basel-Stadt führt ab sofort ein kantonales Verbot für private elektronische Geräte an allen Volksschulen ein. Diese neue Weisung des Erziehungsdepartements (ED) soll für mehr Ruhe und einen ungestörten Unterricht sorgen. Handys, Tablets und Smartwatches müssen im gesamten Schulareal ausgeschaltet und verstaut bleiben. Die Regelung gilt auch für Tagesstrukturen und Ferienangebote.
Wichtige Punkte
- Ab sofort gilt ein kantonales Verbot für private elektronische Geräte an Basler Volksschulen.
- Handys, Tablets und Smartwatches müssen ausgeschaltet und in der Tasche verstaut sein.
- Die Weisung betrifft auch Kopfhörer und Spielkonsolen im gesamten Schulareal.
- Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrperson für den Unterricht zulässig.
- Die Schulen haben bis zu den Herbstferien Zeit für die vollständige Umsetzung.
Klare Regeln für einen besseren Unterricht
Die neue Weisung schafft schweizweit für Basel-Stadt einheitliche Regeln. Bisher entschieden die einzelnen Schulen selbst über den Umgang mit privaten elektronischen Geräten. Diese uneinheitliche Praxis führte oft zu Verwirrung bei Schülern und Eltern. Das Erziehungsdepartement betont, dass diese Klarheit allen Beteiligten zugutekommt.
Valérie Rhein, Sprecherin des Erziehungsdepartements Basel-Stadt, erklärt:
«Die Weisung schafft Klarheit für die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Schulen.»Sie fügt hinzu, dass klare Regeln einen ungestörten Unterricht unterstützen und den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien fördern.
Wichtiger Fakt
Ab der 1. Primarklasse nutzen Basler Schulen IT-Geräte wie Laptops und Tablets im Unterricht. Ab der 5. Klasse erhält jedes Kind ein eigenes eduBS-Book, einen Laptop.
Hintergrund der Entscheidung
Die Diskussion um Smartphones an Schulen läuft in der Schweiz schon länger. Bereits vor zwei Jahren reichte GLP-Grossrätin Sandra Bothe einen Vorstoss ein und startete eine Petition für ein striktes Handyverbot. Damals lehnte die Regierung dies noch ab, mit Verweis auf mögliche Lerneffekte und die soziale Kontrolle der Geräte. Was genau zum jetzigen Umdenken des ED führte, bleibt offen.
Sandra Bothe begrüsst die neuen Bestimmungen:
«Gleiche Regeln für alle führen zu mehr Akzeptanz.»Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Schulkinder Schwierigkeiten haben, ihre Geräte eigenverantwortlich zu nutzen. Dies führte oft zu Ablenkungen und Störungen im Unterricht.
Umsetzung und offene Fragen
Die Weisung des Erziehungsdepartements ist datiert auf den 2. Juni und gilt ab sofort. Die Schulen haben jedoch bis zu den Herbstferien Zeit, die neuen Regeln vollständig umzusetzen. Dies gibt den Schulstandorten die notwendige Flexibilität, interne Abläufe anzupassen und Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler zu informieren.
Hintergrundinformation
Der kantonale Lehrpersonenverband «Freiwillige Schulsynode Basel-Stadt» begrüsst die neuen Richtlinien als Mindeststandards. Laut Präsident Michel Héritier erfüllen die meisten Standorte diese Eckwerte bereits.
Für praktische Fragen, wie die Einrichtung von Handydepots, die Nutzung während der Mittagspause oder das Bezahlen am Pausenkiosk per App, können die einzelnen Schulstandorte weiterhin eigene Regeln erlassen. Diese teilautonome Gestaltung soll eine praxisnahe Umsetzung gewährleisten.
Sanktionen noch unklar
Ein wichtiger Punkt, der noch geklärt werden muss, sind die konkreten Sanktionen bei Verstössen gegen die Weisung. Das Erziehungsdepartement überlässt es den einzelnen Schulstandorten, «eine verbindliche Massnahmenkaskade» zu erlassen und diese «konsequent» umzusetzen. Hier sieht Michel Héritier vom Lehrpersonenverband einen potenziellen Knackpunkt.
Er fordert klare, juristisch abgesicherte Vorgaben für Massnahmen wie einen temporären Handyentzug. Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) hält eine zeitweise Beschlagnahmung für zulässig, sofern eine Schulordnung oder kantonale Regeln dies vorsehen. Der LCH empfiehlt generell eher individuelle, stufengerechte Regelungen, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Smartphones zu vermitteln, anstatt eines generellen Verbots.
Schweizweite Entwicklung
Basel-Stadt ist nicht der erste Kanton, der einheitliche, strenge Regeln einführt. Bereits im August 2025 hatte der Kanton Aargau als erster ein flächendeckendes Handyverbot bis zur 9. Klasse erlassen. Zuvor hatte die Gemeinde Köniz BE im Februar 2025 ähnliche Massnahmen getroffen.
Die Diskussionen über den Einsatz von privaten elektronischen Geräten an Schulen werden voraussichtlich weitergehen. Während einige Kantone wie Basel-Stadt und Aargau auf klare Verbote setzen, sieht beispielsweise die Regierung in Baselland derzeit keinen Bedarf für kantonale Vorgaben und überlässt die Entscheidung weiterhin den einzelnen Schulen.
- Aargau: Flächendeckendes Handyverbot bis zur 9. Klasse seit August 2025.
- Köniz BE: Gemeinde führte im Februar 2025 ein Handyverbot ein.
- Baselland: Derzeit keine kantonalen Vorgaben geplant.
Die Erfahrungen aus diesen Kantonen werden zeigen, wie sich die neuen Regelungen auf den Schulalltag, die Lernatmosphäre und den Umgang der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Medien auswirken.





