Ein ehemaliger Chef der Stadtpolizei Laufen im Kanton Basel-Landschaft steht unter dem Verdacht, über einen Zeitraum von fast zwei Jahrzehnten mehr als 500'000 Franken aus Parkuhren entwendet zu haben. Der heute 68-jährige Pensionär muss sich ab März wegen qualifizierter Veruntreuung und gewerbsmässigen Diebstahls vor Gericht verantworten.
Die Anschuldigungen wiegen schwer und erschüttern das Vertrauen in die lokalen Behörden. Der Mann, der für die Sicherheit und Ordnung in der Stadt zuständig war, soll seine Position systematisch ausgenutzt haben, um sich persönlich zu bereichern.
Das Wichtigste in Kürze
- Tatvorwurf: Einem pensionierten Polizeichef wird vorgeworfen, 538’557 Franken aus Parkuhren gestohlen zu haben.
- Tatzeitraum: Die Diebstähle sollen zwischen 2003 und seinem Rücktritt im Jahr 2021 stattgefunden haben.
- Anklage: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm qualifizierte Veruntreuung und gewerbsmässigen Diebstahl vor.
- Verwendung des Geldes: Der Beschuldigte soll das entwendete Münzgeld in Casinos verspielt haben.
- Gerichtsverfahren: Der Prozess gegen den 68-Jährigen beginnt im März. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Details der Anklage
Die Staatsanwaltschaft zeichnet das Bild eines langjährigen und systematischen Vorgehens. Laut Anklageschrift soll der ehemalige Beamte bereits im Jahr 2003 damit begonnen haben, Münzbehälter von Parkuhren zu leeren und das Geld für sich zu behalten. Als Stadtpolizist hatte er uneingeschränkten Zugang zu den Schlüsseln und den Behältern, in denen die Einnahmen gesammelt wurden.
Insgesamt soll er sich auf diese Weise 538’557 Franken angeeignet haben. Dieses Vorgehen blieb offenbar über Jahre unbemerkt. Erst nach seinem Rücktritt im Jahr 2021 kamen Unregelmässigkeiten ans Licht, die zu einem Strafverfahren führten. Im September 2022 wurde der Mann schliesslich verhaftet.
Verjährung schränkt Anklage ein
Obwohl die Diebstähle bereits 2003 begonnen haben sollen, kann der Beschuldigte nur für Taten belangt werden, die noch nicht verjährt sind. Die Anklage konzentriert sich daher auf den Zeitraum von April 2010 bis Dezember 2021. In diesen knapp zwölf Jahren soll er laut Staatsanwaltschaft 487’128 Franken entwendet haben. Die zuvor mutmasslich gestohlenen Beträge fallen unter die Verjährungsfrist.
Ein System des Vertrauensbruchs
Der Fall ist besonders brisant, da der Beschuldigte eine hohe Vertrauensposition innehatte. Als Chef der Stadtpolizei war er nicht nur für die Strafverfolgung zuständig, sondern auch eine Respektsperson in der Gemeinde Laufen. Die Anklagepunkte der qualifizierten Veruntreuung und des gewerbsmässigen Diebstahls spiegeln die Schwere dieses Vertrauensbruchs wider.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann die Diebstähle gezielt und wiederholt beging, um sich eine regelmässige Einnahmequelle zu sichern. Dies begründet den Vorwurf der Gewerbsmässigkeit, der strafrechtlich höher gewichtet wird als ein einfacher Diebstahl.
Das mutmassliche Motiv: Spielsucht?
Eine zentrale Frage im bevorstehenden Prozess wird das Motiv sein. Berichten zufolge soll der Ex-Polizist das gestohlene Geld vollständig in Casinos verspielt haben. Diese Information deutet auf eine mögliche Spielsucht hin, die ihn zu den Taten getrieben haben könnte.
Ob bei dem pensionierten Polizisten eine diagnostizierte Spielsucht vorliegt, geht aus der Anklageschrift nicht hervor. Die Verwendung des Geldes für Glücksspiel wird jedoch als zentraler Aspekt des Falls betrachtet.
Eine nachgewiesene Suchterkrankung könnte sich auf das Strafmass auswirken, da sie die Schuldfähigkeit des Angeklagten beeinflussen kann. Das Gericht wird diese Frage voraussichtlich mithilfe von Gutachten klären müssen.
Kein Einzelfall in der Schweiz
Fälle von Veruntreuung durch Beamte im Zusammenhang mit Parkuhren sind selten, aber nicht unbekannt. Im Jahr 2019 wurde in Richterswil im Kanton Zürich ein ähnlicher Fall verhandelt. Ein ehemaliger Beamter hatte dort 144’000 Franken aus Parkuhren gestohlen. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dieser Fall könnte als Referenz für das zu erwartende Strafmass im Laufener Prozess dienen, auch wenn die Schadenssumme hier deutlich höher liegt.
Ausblick auf den Prozess
Der Prozess gegen den 68-jährigen ehemaligen Polizeichef wird im März beginnen. Die Verhandlung wird nicht nur die Schuldfrage klären, sondern auch tiefere Einblicke in die Kontrollmechanismen der Stadt Laufen geben. Es stellt sich die Frage, wie ein derart hoher Betrag über einen so langen Zeitraum unbemerkt entwendet werden konnte.
Für den Angeklagten steht viel auf dem Spiel. Bei einer Verurteilung wegen qualifizierter Veruntreuung und gewerbsmässigen Diebstahls droht ihm eine mehrjährige Freiheitsstrafe, die je nach den Umständen auch unbedingt ausfallen könnte. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den Mann die Unschuldsvermutung.
Die Gemeinde Laufen und ihre Bürger werden den Prozess mit grosser Aufmerksamkeit verfolgen. Der Fall hinterlässt nicht nur einen finanziellen Schaden, sondern auch einen tiefen Riss im Vertrauen in jene Institution, die für Recht und Ordnung sorgen soll.





