Ein nächtlicher Vorfall am Basler Steinenberg vor zwei Jahren führt nun zu einem Gerichtsprozess. Ein 41-jähriger Mann verteidigte sich mutmasslich gegen eine vermeintliche Vergewaltigung und muss sich nun wegen Notwehrexzesses verantworten. Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat die Einholung eines Gutachtens zur Schuldfähigkeit angeordnet.
Wichtige Punkte
- Ein Vorfall am Steinenberg im Jahr 2024 endete mit einer Prügelei und Messerstecherei.
- Der Angeklagte dachte, eine Frau werde vergewaltigt, als er eingriff.
- Das Appellationsgericht hat ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des 41-Jährigen angeordnet.
- Der Mann war zum Zeitpunkt des Vorfalls stark alkoholisiert.
- Die Verteidigung argumentiert mit Notwehr und einem entschuldbaren Irrtum.
Der Vorfall am Steinenberg
Die Ereignisse, die zu diesem Gerichtsverfahren führten, ereigneten sich spätnachts im Jahr 2024 am Basler Steinenberg. Mehrere stark alkoholisierte Personen waren in eine Auseinandersetzung verwickelt. Der 41-jährige Angeklagte sah eine Situation, die er als Vergewaltigung interpretierte. Er griff ein, um die vermeintliche Tat zu verhindern.
Was folgte, war eine Eskalation der Gewalt. Es kam zu einer Prügelei und einer Messerstecherei. Dabei wurden mehrere Personen verletzt. Die genauen Umstände des Beginns der Auseinandersetzung sind Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann nun vor, über das notwendige Mass der Notwehr hinausgegangen zu sein.
Faktencheck
- Ort des Geschehens: Steinenberg, Basel
- Zeitpunkt: Spätnachts, 2024
- Beteiligte: Mehrere alkoholisierte Personen
- Anklagepunkt: Notwehrexzess
Die Sicht des Angeklagten und die Notwehrfrage
Der Beschuldigte gab an, er habe eine Frau in Not gesehen und habe gehandelt, um ihr zu helfen. Er glaubte fest daran, dass eine Vergewaltigung im Gange war. Dieser Glaube führte zu seinem Eingreifen. Seine Verteidigung stützt sich auf den Grundsatz der Notwehr.
Das Schweizer Strafrecht erlaubt Notwehr, wenn jemand angegriffen wird oder ein Angriff droht. Die Abwehr muss jedoch verhältnismässig sein. Geht die Abwehr über das notwendige Mass hinaus, spricht man von Notwehrexzess. Dies kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Ein zentraler Punkt in diesem Fall ist der sogenannte Putativnotwehrexzess. Dies bedeutet, dass der Angeklagte irrtümlich davon ausging, angegriffen zu werden, obwohl dies objektiv nicht der Fall war. Dieser Irrtum kann strafmildernd wirken oder sogar zur Straffreiheit führen, wenn der Irrtum entschuldbar war.
"Mein Mandant handelte in der festen Überzeugung, eine Frau vor Schlimmerem zu bewahren. Er sah eine akute Bedrohung und reagierte instinktiv."
Alkohol und Schuldfähigkeit
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Alkoholkonsum des Angeklagten und der anderen Beteiligten. Es ist bekannt, dass Alkohol die Wahrnehmung und das Urteilsvermögen stark beeinträchtigen kann. Dies spielt eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Mannes.
Das Appellationsgericht hat daher die Einholung eines Gutachtens zur Schuldfähigkeit des 41-Jährigen angeordnet. Dieses Gutachten soll klären, inwieweit der Alkoholkonsum die Fähigkeit des Mannes beeinflusste, die Situation richtig einzuschätzen und seine Handlungen zu kontrollieren. Ein solches Gutachten ist oft entscheidend für den Ausgang eines Verfahrens, insbesondere wenn es um die Zurechnungsfähigkeit geht.
Rechtlicher Hintergrund
Im Schweizer Strafrecht (§ 15 StGB) kann ein Täter, der in einer Notwehrsituation die Grenzen der Notwehr überschreitet, milder bestraft werden, wenn die Überschreitung aus einer entschuldbaren Aufregung oder Bestürzung erfolgt ist. Bei einem Putativnotwehrexzess (§ 13 StGB) muss geprüft werden, ob der Irrtum über die Notwehrsituation entschuldbar war.
Der weitere Verlauf des Verfahrens
Mit der Anordnung des Gutachtens zur Schuldfähigkeit betritt das Verfahren eine neue Phase. Das Gutachten wird voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse kann das Appellationsgericht eine fundierte Entscheidung treffen.
Die Verteidigung wird weiterhin argumentieren, dass der Mann in einer extremen Stresssituation handelte und sein Irrtum über die vermeintliche Vergewaltigung entschuldbar war. Die Staatsanwaltschaft wird dagegen die Verhältnismässigkeit der Abwehrhandlungen in Frage stellen und auf die Schwere der Verletzungen hinweisen.
Das Urteil in diesem Fall könnte weitreichende Auswirkungen auf die Auslegung von Notwehr und Notwehrexzess haben, insbesondere in Situationen, in denen Alkoholkonsum und irrtümliche Annahmen eine Rolle spielen. Die Öffentlichkeit verfolgt diesen Fall mit grossem Interesse, da er grundlegende Fragen des Rechts auf Selbstverteidigung berührt.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist Notwehrexzess? Notwehrexzess liegt vor, wenn jemand in einer Notwehrsituation die Grenzen der notwendigen Abwehr überschreitet.
- Was ist Putativnotwehr? Putativnotwehr bedeutet, dass jemand irrtümlich annimmt, in einer Notwehrsituation zu sein, obwohl objektiv keine Gefahr besteht.
- Wie beeinflusst Alkohol die Schuldfähigkeit? Starker Alkoholkonsum kann die Fähigkeit zur Situationsbeurteilung und zur Kontrolle der eigenen Handlungen beeinträchtigen und somit die Schuldfähigkeit mindern.
- Warum ist ein Gutachten wichtig? Ein Gutachten klärt die psychische Verfassung des Angeklagten und seine Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt.





