Der Kanton Basel-Stadt führt eine umfassend überarbeitete Archäologieverordnung ein. Diese tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Neuerung zielt darauf ab, den Schutz und den Umgang mit archäologischen und naturgeschichtlichen Denkmälern zu verbessern. Sie berücksichtigt dabei moderne wissenschaftliche Standards und erweitert die Öffentlichkeitspartizipation.
Wichtigste Punkte
- Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1. Januar 2026.
- Erweiterung des Unterschutzstellungsverfahrens.
- Verankerung der Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung der kulturellen Identität.
- Effiziente Betreuung archäologischer Funde durch die Archäologische Bodenforschung.
- Kostenübernahme durch den Kanton für archäologische Massnahmen auf privatem Grund.
Umfassende Revision für modernes Kulturerbe
Die Totalrevision der Archäologieverordnung ist Teil einer breiteren Initiative im Kanton Basel-Stadt. Sie wurde eng mit der Denkmalpflegeverordnung abgestimmt. Ziel ist ein einheitliches und modernes Regelwerk für das kulturelle Erbe. Die Anpassungen betreffen Begrifflichkeiten und Aufgaben, um sie den aktuellen archäologischen Standards anzupassen.
Die Archäologische Bodenforschung des Kantons Basel-Stadt spielt eine zentrale Rolle. Sie übernimmt künftig die Betreuung aller archäologischen Funde. Dies ist notwendig, da die Anzahl der Funde stetig steigt. Eine effiziente und sachgerechte Aufbewahrung dieser Quellen zur Basler Geschichte ist somit gewährleistet.
"Die neue Verordnung sichert unser reiches kulturelles Erbe für zukünftige Generationen und macht es gleichzeitig zugänglicher für die Öffentlichkeit."
Faktencheck
- Inkrafttreten: 1. Januar 2026
- Abstimmung: Erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflegeverordnung.
- Zuständigkeit: Archäologische Bodenforschung betreut alle kantonalen archäologischen Funde.
Zusammenarbeit und Kostentragung
Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit für die Archäologische Bodenforschung, Aufgaben an Dritte zu übertragen. Dies geschieht mittels Vereinbarungen. Bereits wurden solche Vereinbarungen mit dem Historischen Museum Basel und dem Naturhistorischen Museum Basel getroffen. Diese Institutionen werden sich um ältere Bestände kantonaler archäologischer und naturgeschichtlicher Funde kümmern.
Die Finanzierung archäologischer Massnahmen bleibt klar geregelt. Für private Grundstücke trägt der Kanton weiterhin die Kosten. Bei Massnahmen im öffentlichen Raum kommt die Kostentragungsregelung des § 32 des Gesetzes über die Nutzung des öffentlichen Raums zur Anwendung. Diese langjährige Praxis wird nun explizit in der Archäologieverordnung verankert.
Effiziente Fundbetreuung durch Partnerschaften
Die Zusammenarbeit mit den Museen ist ein strategischer Schritt. Sie entlastet die Archäologische Bodenforschung und sichert gleichzeitig die professionelle Pflege der Funde. Die Expertise der Museen im Umgang mit historischen und naturgeschichtlichen Objekten ist dabei entscheidend. Dies fördert eine nachhaltige Bewahrung des Kulturgutes.
Hintergrundinformation
Die Archäologische Bodenforschung Basel-Stadt ist verantwortlich für die Erforschung, Dokumentation und Bewahrung des archäologischen Erbes des Kantons. Sie führt Ausgrabungen durch und sichert Funde, die bei Bauprojekten zutage treten. Die steigende Bautätigkeit in Basel führt zu immer mehr archäologischen Entdeckungen, was die Notwendigkeit einer effizienten Verwaltung verstärkt.
Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit
Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Verordnung ist die gesetzlich verankerte Öffentlichkeitsarbeit. Diese hat mehrere Ziele: Sie soll die kulturelle Identität stärken, das Bewusstsein für das archäologische Erbe fördern und die Bildungsangebote im Kanton ausbauen. Dazu gehören auch Massnahmen, die Basel als touristisches Ziel attraktiver machen.
Die Einrichtung von Archäologischen Informationsstellen soll hierzu beitragen. Diese Stellen dienen als Anlaufpunkte für Interessierte und Touristen. Sie vermitteln Wissen über die Geschichte Basels und die Bedeutung archäologischer Funde. Solche Initiativen erhöhen die Sichtbarkeit des kantonalen Erbes und fördern den Dialog zwischen Wissenschaft und Bevölkerung.
Bildungsangebote und Tourismusförderung
- Kulturelle Identität: Stärkung des regionalen Bewusstseins durch Wissen über die eigene Geschichte.
- Bildungsangebote: Ausbau von Programmen für Schulen und die breite Öffentlichkeit.
- Touristische Attraktivität: Neue Informationsstellen sollen Besucher anziehen und das kulturelle Angebot erweitern.
Die neue Verordnung schafft somit nicht nur rechtliche Klarheit, sondern auch eine Grundlage für eine aktive Vermittlung des archäologischen Erbes. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Geschichte Basels lebendig zu halten und für jedermann zugänglich zu machen.





