Der Kanton Basel-Stadt geht einen neuen Weg im Kampf gegen Steuerschulden. Ab 2026 können Angestellte einen Teil ihres Bruttolohns direkt ans Steueramt überweisen lassen. Diese Neuerung, die mit 53,4 Prozent der Stimmen angenommen wurde, soll die Verschuldung reduzieren und die Steuerzahlung vereinfachen. Das Modell ist für Schweizer Angestellte freiwillig und stellt eine Premiere in der Schweiz dar.
Wichtigste Punkte
- Basel-Stadt führt ab 2026 freiwilligen Steuerabzug vom Lohn ein.
- 53,4 Prozent der Stimmberechtigten haben dem Modell zugestimmt.
- Ziel ist die Reduktion von Steuerschulden und Gesamtverschuldung.
- Zürich prüft ebenfalls ein ähnliches System.
- Abmeldung vom System ist aktiv nötig, falls keine Teilnahme gewünscht.
Ein neues Modell gegen Steuerschulden
Steuerschulden sind in der Schweiz ein weit verbreitetes Problem. Fast jeder zehnte Mensch im Land lebte im Jahr 2024 in einem Haushalt mit ausstehenden Steuern. Damit sind sie die häufigste Form von Schulden, noch vor Krankenkassenprämien oder Kreditrückzahlungen. Das neue Modell in Basel-Stadt bietet eine praktische Lösung für dieses Problem.
Ein Gutachten der Basler Budget- und Schuldenberatungsstelle Plusminus hat die Wirksamkeit des Direktabzugs untersucht. Es kam zum klaren Schluss, dass ein solcher Abzug «mittel- bis langfristig zu einer Reduktion der Steuerschulden und der Gesamtverschuldung» führen wird. Diese Einschätzung untermauert die Entscheidung der Basler Stimmberechtigten.
Faktencheck
- 53,4 Prozent der Basler Stimmberechtigten sagten Ja zum neuen Modell.
- Steuerschulden sind die häufigste Schuldenart in Schweizer Haushalten.
- Das Modell ist für Schweizer Angestellte freiwillig.
Wie funktioniert der freiwillige Abzug?
Das System ist einfach aufgebaut: Angestellte können künftig 10 Prozent ihres Bruttolohns direkt an das Steueramt überweisen lassen. Dies geschieht automatisch über den Arbeitgeber. Wer dieses Angebot nicht nutzen möchte, muss sich aktiv dagegen entscheiden und sich abmelden. Für ausländische Arbeitnehmer ist ein ähnliches System, die Quellensteuer, bereits seit Langem etabliert.
Die Einführung des Modells soll ab dem Jahr 2026 erfolgen. Bis dahin sind noch administrative Vorbereitungen zu treffen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Die Stadtverwaltung wird die Unternehmen entsprechend informieren und schulen.
Zürich zeigt Interesse an Basler Modell
Der Erfolg der Abstimmung in Basel-Stadt hat bereits über die Kantonsgrenzen hinaus Wellen geschlagen. Der Kanton Zürich prüft ebenfalls die Einführung eines ähnlichen Modells. Eine parlamentarische Initiative von Kantonsrätinnen wie Mandy Abou Shoak (SP), Judith Stofer (AL) und Andrea Grossen-Aerni (EVP) wurde bereits vor der Basler Abstimmung vorbereitet und nach dem positiven Ergebnis eingereicht.
Dieser Zürcher Vorstoss orientiert sich stark am Basler Modell. Er sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden ihren Angestellten einen bestimmten Prozentsatz des Lohns direkt abziehen und an das Steueramt überweisen sollen. Auch hier wäre eine aktive Abmeldung für Nichtteilnehmer vorgesehen. Die genaue Höhe des Abzugs im Kanton Zürich steht noch zur Diskussion.
Hintergrund: Frühere Versuche scheiterten
Anläufe zur Einführung einer freiwilligen Quellensteuer auf Bundesebene scheiterten in der Vergangenheit. Im Jahr 2023 wurde ein entsprechender Vorstoss im Ständerat abgelehnt. Gegner, insbesondere aus SVP und FDP, führten damals Bedenken bezüglich zusätzlicher Bürokratie für Arbeitgeber und der Effektivität des Systems an. Man argumentierte, dass Steuerpflichtige bereits heute die Möglichkeit hätten, Steuern per Dauerauftrag oder in Raten zu bezahlen.
Die Basler Initiative unterscheidet sich jedoch, da sie auf kantonaler Ebene angesiedelt ist und einen klaren Fokus auf die Reduzierung von Steuerschulden legt.
Politische Hürden in Zürich
Ob die Zürcher Initiative die nötige Mehrheit im Kantonsrat findet, hängt entscheidend von der Unterstützung der GLP und der Grünen ab. Parlamentarische Initiativen benötigen mindestens 60 Stimmen, um überhaupt an die zuständige Kommission überwiesen zu werden. SP, AL und EVP verfügen zusammen über 48 Sitze.
Die Grünen könnten mit ihren 19 Stimmen das Zünglein an der Waage sein. Obwohl sie die Initiative bisher nicht unterzeichnen wollen, dürfte der Vorstoss von ihrer Seite Unterstützung erhalten. Die Haltung der GLP, die 23 Sitze im Kantonsrat hält, ist dagegen noch offen. Ihre Entscheidung wird maßgeblich darüber bestimmen, ob das Basler Modell auch in Zürich Realität werden kann.
„Das würde dazu führen, dass nur Leute, die ohnehin kaum finanzielle Probleme haben, diesen Kanal wählen würden.“
Die aktuelle Situation zeigt, dass die Kantone zunehmend eigene Wege gehen, um den Herausforderungen der Steuerverwaltung zu begegnen. Basel-Stadt hat mit seinem Entscheid einen Präzedenzfall geschaffen, der nun von anderen Kantonen genau beobachtet wird.
Das neue System bietet eine Möglichkeit, die Steuerlast über das Jahr zu verteilen und so finanzielle Engpässe am Ende des Steuerjahres zu vermeiden. Dies kann nicht nur Einzelpersonen entlasten, sondern auch die Effizienz der Steuererhebung verbessern.





