Das Kantonslabor Basel-Stadt hat kürzlich eine Untersuchung von Kosmetikprodukten durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass ein erheblicher Anteil der getesteten Artikel Mängel aufwies. Von insgesamt 30 Proben waren lediglich elf Produkte unbedenklich. Diese Untersuchung beleuchtet die Notwendigkeit einer strengen Kontrolle von Kosmetika, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.
Wichtige Erkenntnisse
- Nur 11 von 30 Kosmetikproben waren unbedenklich.
- Verbotene Duftstoffe wie Lilial und Lyral wurden nachgewiesen.
- Krebserregendes Methyleugenol in einem Kölnisch Wasser entdeckt.
- Viele Produkte wiesen unvollständige Deklarationen auf.
Umfassende Prüfung der Kosmetikartikel
Das Kantonslabor Basel-Stadt führte die Überprüfung verschiedener Kosmetika durch. Dabei wurden Duftstoffe, Farbmittel und die korrekte Deklaration der Inhaltsstoffe untersucht. Die Ergebnisse dieser Tests sind alarmierend. Acht Proben enthielten verbotene Duftstoffe. Fünf weitere Proben wiesen unzulässige Farbmittel auf. Diese Befunde zeigen, dass nicht alle Produkte den geltenden Vorschriften entsprechen.
Zusätzlich zu den direkten Verstössen gegen Inhaltsstoffvorschriften wurden 14 weitere Proben beanstandet. Der Grund hierfür war eine unvollständige Deklaration. Für Personen mit Allergien ist eine korrekte und vollständige Auflistung der Inhaltsstoffe von entscheidender Bedeutung. Fehlen diese Informationen, können Konsumenten potenziell schädlichen Substanzen ausgesetzt sein, ohne es zu wissen. Dies stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar.
Faktencheck
- 30 Kosmetikproben insgesamt untersucht.
- Nur 11 Proben waren unbedenklich.
- 8 Proben enthielten verbotene Duftstoffe.
- 5 Proben enthielten unzulässige Farbmittel.
- 14 Proben hatten unvollständige Deklarationen.
Nachweis verbotener Duftstoffe
Lilial und Lyral in Produkten
Besondere Besorgnis erregt der Nachweis von Lilial und Lyral in mehreren Produkten. Lilial, auch bekannt als Butylphenyl Methylpropional, wurde in drei Parfüms aus der Türkei und fünf Seifen aus Indien, Malaysia, Togo und den Niederlanden gefunden. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) stuft Lilial als fortpflanzungsgefährdend ein. Aus diesem Grund ist der Stoff in Kosmetika verboten.
Ein konkretes Beispiel ist die Seife «Papaya Aura» von Nature Power. Diese Seife wurde vom Importeur zurückgerufen. Das Kantonslabor stellte darin 730 Milligramm pro Kilo Lilial fest. Zusätzlich enthielt die Seife 250 Milligramm pro Kilo Lyral. Lyral ist ebenfalls ein verbotener Duftstoff. Neben diesen beiden Substanzen waren weitere Allergene undeklariert. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, Produkte sorgfältig zu prüfen und nicht verkehrsfähige Artikel umgehend vom Markt zu nehmen.
«Die Präsenz von verbotenen Duftstoffen wie Lilial und Lyral in Kosmetika stellt ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar. Unsere Tests zeigen, dass hier Handlungsbedarf besteht, um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten.»
Gefährliche Moschus-Duftstoffe
Neben Lilial und Lyral wurden auch andere bedenkliche Duftstoffe identifiziert. In einigen Proben fanden sich verbotene Moschus-Duftstoffe. Dazu gehört das erbgutschädigende Moschus-Ambrette. Dieses wurde in einer indischen Seife in einer Konzentration von 186 Milligramm pro Kilo nachgewiesen. Solche Stoffe können das Erbgut schädigen und sind daher in Kosmetika strengstens reguliert oder verboten.
Eine weitere Seife überschritt den Grenzwert für Moschus-Xylol. Dieser Duftstoff gilt als hormonwirksam. Der Grenzwert von 1100 Milligramm pro Kilo wurde in der betreffenden Seife um das Vierfache überschritten. Solche Überschreitungen können erhebliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, insbesondere im Hinblick auf das Hormonsystem. Die genaue Einhaltung der Grenzwerte ist daher essenziell.
Hintergrundinformationen zu Duftstoffen
Duftstoffe sind in vielen Kosmetikprodukten enthalten, um den Geruch zu verbessern. Einige dieser Stoffe können jedoch allergische Reaktionen, Hautreizungen oder sogar ernstere Gesundheitsprobleme verursachen. Gesetzliche Vorschriften regeln, welche Duftstoffe in welchen Konzentrationen verwendet werden dürfen. Verbotene Duftstoffe dürfen überhaupt nicht in Kosmetika enthalten sein.
Die Einhaltung dieser Vorschriften dient dem Schutz der Verbraucher. Hersteller sind verpflichtet, alle Inhaltsstoffe korrekt zu deklarieren, damit Allergiker und sensible Personen informierte Entscheidungen treffen können. Das Kantonslabor Basel-Stadt spielt eine wichtige Rolle bei der Überwachung dieser Einhaltung.
Krebserregende Substanzen in Kölnisch Wasser
Die Untersuchungen des Kantonslabors deckten zudem das Vorhandensein von krebserregenden Substanzen auf. In einem Kölnisch Wasser aus der Türkei wurde Methyleugenol entdeckt. Die Konzentration betrug 220 Milligramm pro Kilo. Der gesetzliche Grenzwert für Methyleugenol liegt jedoch bei 40 Milligramm pro Kilo. Diese Überschreitung ist signifikant und besorgniserregend.
Methyleugenol ist bekannt für seine potenziell krebserregenden Eigenschaften. Daher sind die Vorschriften für seine Verwendung in Kosmetika sehr streng. Eine so hohe Konzentration, wie sie in der getesteten Probe gefunden wurde, stellt ein klares Risiko für die Konsumenten dar. Das Labor hat in diesem Fall deutlich auf die Gefahr hingewiesen.
Bedeutung der korrekten Deklaration
Ein wiederkehrendes Problem bei den Tests war die unvollständige Deklaration von Inhaltsstoffen. Viele Produkte wiesen keine korrekte oder vollständige Auflistung der deklarationspflichtigen Substanzen auf. Dies ist besonders kritisch für Menschen mit Allergien. Wenn Allergene nicht aufgeführt sind, können Betroffene unwissentlich Produkte verwenden, die ihre Gesundheit gefährden.
Die Deklarationspflicht dient dem Verbraucherschutz. Sie ermöglicht es Konsumenten, informierte Entscheidungen zu treffen und Produkte zu meiden, die für sie schädliche Inhaltsstoffe enthalten. Das Kantonslabor Basel-Stadt betont, dass die Hersteller hier eine grosse Verantwortung tragen. Nur eine transparente Auflistung aller Inhaltsstoffe kann die Sicherheit der Verbraucher gewährleisten.
Fazit der Untersuchung
Die Untersuchung des Kantonslabors Basel-Stadt zeigt deutliche Mängel im Bereich der Kosmetikprodukte auf. Nur ein kleiner Teil der getesteten Proben war vollständig unbedenklich und konform mit den Vorschriften. Der Nachweis von verbotenen Duftstoffen, überschrittenen Grenzwerten für hormonwirksame oder krebserregende Substanzen sowie unvollständige Deklarationen unterstreichen die Notwendigkeit strengerer Kontrollen und einer besseren Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Hersteller.
Verbraucher sollten sich der Risiken bewusst sein und bei Bedenken die Herkunft und Deklaration von Kosmetikprodukten genau prüfen. Die Behörden werden weiterhin solche Kontrollen durchführen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und sicherzustellen, dass nur sichere Produkte auf den Markt gelangen.





