Vor dem Eurovision Song Contest (ESC) in Basel im Mai 2025 haben Sicherheitsbehörden einen 25-jährigen Mann präventiv festgenommen. Der Mann, der als islamistisch radikalisiert gilt, hatte Drohungen geäussert, jüdische Menschen angreifen zu wollen. Nach seiner Festnahme wurde er aus der Schweiz ausgeschafft.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein 25-jähriger Mann wurde wegen antisemitischer Gewaltdrohungen vor dem ESC in Basel festgenommen.
- Die Behörden stuften ihn als islamistisch radikalisiert ein und vermuteten Messerangriffe.
- Der Mann hat psychische Probleme und ist auf Medikamente angewiesen.
- Er wurde präventiv inhaftiert und anschliessend nach Frankreich ausgeschafft.
- Die Ausschaffung wird von seinem Anwalt kritisiert, da die Betreuung in Frankreich unzureichend sei.
Präventive Massnahmen der Sicherheitsbehörden
Die Sicherheitslage vor Grossveranstaltungen wie dem ESC erfordert höchste Wachsamkeit. Im Vorfeld des diesjährigen Musikwettbewerbs in Basel schrillten bei den Behörden die Alarmglocken. Ein Mann aus Biel, dessen Namen hier nicht genannt wird, war durch konkrete Drohungen aufgefallen. Er hatte angekündigt, nach Basel zu reisen, zu provozieren und gezielt jüdische Menschen anzugreifen.
Diese Informationen, die von mehreren unabhängigen Quellen bestätigt wurden, führten zu einer sofortigen Reaktion. Die genauen Details seiner Pläne sind nicht öffentlich bekannt, doch die Behörden befürchteten einen möglichen Angriff mit Messern.
Faktencheck
- Alter des Mannes: 25 Jahre
- Hintergrund: Franzose mit nordafrikanischen Wurzeln
- Behörden-Einschätzung: Islamistisch radikalisiert, psychische Probleme
- Vermutete Gefahr: Messerangriffe auf jüdische Menschen
- Massnahme: Präventive Haft und Ausschaffung
Hintergrund des Festgenommenen
Der Mann ist den Behörden bereits länger bekannt. Er ist französischer Staatsbürger mit nordafrikanischem Hintergrund. Die Sicherheitsdienste stuften ihn als islamistisch radikalisiert ein. Zusätzlich leidet er unter psychischen Problemen und ist auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen.
Forensiker betonen, dass die Kombination aus psychischer Erkrankung und Radikalisierung ein erhebliches Gewaltrisiko darstellt. Jérôme Endrass, ein Forensiker, erklärt:
"Menschen mit einer Psychose haben ohnehin ein massiv erhöhtes Gewaltrisiko. Wenn eine Radikalisierung hinzukommt, dann eskaliert das Risiko massiv."
Vor seiner Festnahme im Zusammenhang mit dem ESC war der Mann schon früher durch aggressives Verhalten und erste Drohungen aufgefallen. Er hatte auch einen Mülleimer angezündet und Sympathien für die Terrororganisation «Islamischer Staat» (IS) gezeigt. Diese Vorfälle trugen zur Einschätzung seiner Gefährlichkeit bei.
Kontext der Massnahme
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) bestätigte, dass im Rahmen des ESC präventiv-polizeiliche Instrumente wie Einreiseverbote und Ausweisungen in wenigen Fällen angewendet wurden. Fedpol ist zuständig für die Anordnung von Ausweisungen ausländischer Personen, die als gefährlich eingestuft werden.
Ein Verfahren prüft jeweils, ob eine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit vorliegt und ob die geplante Massnahme verhältnismässig ist. Solche Entscheide können angefochten werden, wie es auch in diesem Fall geschah.
Ausschaffung und Kritik
Für die Dauer des ESC nahmen die Behörden den jungen Mann in Haft. Anschliessend wurde eine Ausweisung wegen Gefährdung der inneren Sicherheit verfügt und vollzogen. Der Mann wurde nach Frankreich ausgeschafft.
Gegen die Ausweisung ist ein Rekurs hängig. Aus seinem familiären Umfeld heisst es, der Mann fühle sich ungerecht behandelt. Angesichts seiner psychischen Probleme benötige er dringend Betreuung. Die «NZZ am Sonntag» berichtete, dass er auf eine lange Liste psychiatrischer Medikamente angewiesen sei.
Unzureichende Betreuung nach Ausschaffung
Das Bundesverwaltungsgericht hatte angeordnet, dass die Behörden sicherstellen müssen, dass der Mann in Frankreich angemessen medikamentös und therapeutisch betreut wird. Laut seinem Anwalt, Damian Cavallaro, sei dies jedoch nicht erfolgt. Der Mann sei in Frankreich auf sich alleine gestellt.
Cavallaro äussert Bedenken:
"Wenn die Behörden davon ausgehen, dass mein Klient gefährlich ist, dann ergibt es umso weniger Sinn, ihn mit einem solchen Vorgehen massiv psychisch zu destabilisieren. Das würde die Gefährdung, sollte eine solche von ihm tatsächlich ausgehen, ja gerade noch erhöhen."
Die Berner Kantonspolizei erklärte, man habe den Mann den französischen Behörden übergeben. Ab diesem Zeitpunkt seien diese zuständig. Man sorge jeweils dafür, dass ausgeschaffte Personen ihre Medikamente für «die erste Zeit» zur Verfügung hätten. In Frankreich lebt der Mann inzwischen auf freiem Fuss. Die französischen Behörden sind über sein Risikoprofil informiert. Dem Vernehmen nach muss er seine Medikamente unter Aufsicht der Behörden einnehmen.
Herausforderung für Sicherheitsbehörden
Fälle wie dieser bewegen sich oft in einer Grauzone. Daniel Glaus, Fachredaktor Extremismus bei SRF, bezeichnet dies als «Daily Business» der Sicherheitsbehörden. Es gab keine eindeutigen Anschlagsvorbereitungen, aber doch genügend Alarmzeichen, die eine Gewalttat befürchten liessen.
Die Gratwanderung für die Behörden ist dabei immer präsent: Schreiten sie präventiv ein, wie in diesem Fall, kommt der Vorwurf der Unverhältnismässigkeit auf. Warten sie zu lange, riskieren sie, dass tatsächlich jemand eine Tat begeht. Die präventive Festnahme und Ausschaffung in Basel zeigt die Komplexität dieser Entscheidungen.





