Ein Basler Bastelgeschäft steht vor einem unerwarteten Problem: Nach 18 Jahren müssen die Schaufensterbeschriftungen des Ladens entfernt werden, weil die erforderliche Bewilligung fehlt. Dies sorgt für Unverständnis beim Inhaber, der sich an frühere Absprachen mit der Denkmalpflege erinnert.
Wichtige Punkte
- Ein Basler Bastelgeschäft muss nach 18 Jahren seine Schaufensterbeschriftungen entfernen.
- Die Behörden fordern eine nachträgliche Baubewilligung oder die Entfernung der Reklame.
- Der Inhaber erinnert sich an eine Genehmigung durch die Denkmalpflege im Jahr 2008, die Behörde bestreitet dies jedoch.
- Eine mögliche Lösung sind Reklamefolien an der Innenseite der Fenster.
Unerwartete Forderung des Baudepartements
Jürg Presser, der Inhaber des Bastelgeschäfts in Basel, erhielt Ende Dezember Post vom Baudepartement. Darin wurde er aufgefordert, die Schriftzüge «Presser 1001 Bastelideen» und «Presser Schmuck und Malen» von seinen Schaufenstern zu entfernen. Der Grund: Die Reklamefolien seien nicht bewilligt.
Ein Baukontrolleur hatte festgestellt, dass es sich um bewilligungspflichtige Reklame handelt. Diese Nachricht überraschte Presser, da die Beschriftungen bereits seit 2008 angebracht sind. Er betonte, dass in all den Jahren nie Beanstandungen erfolgt seien.
Faktencheck
- Dauer der Anbringung: Die beanstandeten Schriftzüge existieren seit 2008, also seit 18 Jahren.
- Behördliche Forderung: Das Baudepartement verlangt entweder ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren oder die Entfernung der Folien.
Erinnerungen an frühere Absprachen
Besonders ärgerlich ist die Situation für Jürg Presser, weil er sich an eine Genehmigung im Zuge einer Fassadensanierung im Jahr 2008 erinnert. Damals habe er jeden einzelnen Schritt mit der kantonalen Denkmalpflege abgesprochen. Er ist sich sicher, dass die Anbringung der Schriftzüge damals die Zustimmung der Behörde fand.
Als Presser die Denkmalpflege um eine Bestätigung dieser Vereinbarung bat, erhielt er eine unerwartete Antwort. Laut den Akten der Denkmalpflege fand die letzte Fassadenrenovation des Gebäudes im Jahr 1986 statt. Die neueren Beschriftungen seien demnach entweder ohne Begleitung der Denkmalpflege angebracht worden oder wurden zumindest nicht dokumentiert.
"18 Jahre lang war alles in Ordnung, bis einer vorbeigelaufen ist und fand, das gehe nicht."
Die Suche nach einer Lösung
Jürg Presser zeigt sich frustriert über die Situation. Er weist darauf hin, dass in Zeiten des "Lädelisterbens" die Existenz solcher Fachgeschäfte eher gefördert als durch bürokratische Hürden erschwert werden sollte. Trotz des Ärgers suchte er aktiv nach einer Lösung, um sein Geschäft weiterhin sichtbar zu machen.
Mittlerweile hat der Geschäftsmann eine praktikable Alternative gefunden: Die Reklamefolien sollen künftig auf der Innenseite der Fensterscheiben angebracht werden. Diese Vorgehensweise sei laut einem Baukontrolleur zulässig. Er bestätigte, dass solange sich die Reklame auf der Fensterinnenseite befindet, "alles in bester Ordnung" sei.
Hintergrund zur Reklamebewilligung
Die Regelungen für Reklame und Beschriftungen im öffentlichen Raum sind in Basel komplex. Grundsätzlich sind viele Formen der Aussenwerbung bewilligungspflichtig, um das Stadtbild und den Denkmalschutz zu gewährleisten. Die Interpretation und Anwendung dieser Vorschriften kann jedoch variieren, wie dieser Fall zeigt.
Bewilligungspflicht auch für Innenreklame?
Interessanterweise berichtet die "Basler Zeitung", dass laut einem Schreiben der Regierung vom Februar 2022 auch innen angebrachte Reklamefolien grundsätzlich bewilligungspflichtig sein könnten. Dies steht im Widerspruch zur liberaleren Handhabung durch das Bauinspektorat.
Das Bauinspektorat habe in seiner zugehörigen Verordnung verankert, dass innen angebrachte Folien "grundsätzlich toleriert" werden. Diese unterschiedlichen Interpretationen der Vorschriften können zu Verwirrung bei Ladenbesitzern führen und zeigen die Komplexität im Umgang mit behördlichen Auflagen.
Der Fall des Basler Bastelgeschäfts verdeutlicht die Herausforderungen, denen lokale Geschäfte im Spannungsfeld zwischen Tradition, Stadtbildpflege und moderner Geschäftspraxis begegnen. Es bleibt abzuwarten, wie sich solche Situationen in Zukunft entwickeln werden und ob klarere Richtlinien für alle Beteiligten geschaffen werden können.





