Ein Bauvorhaben am St.-Galler-Ring 29 in Basel, das eine städtebauliche Lücke schliessen soll, steht seit über drei Jahren still. Trotz einer rechtskräftigen Baubewilligung verhindern Einsprachen und bürokratische Hürden den Baubeginn. Der Eigentümer äussert sich frustriert und droht mit dem Verkauf der Liegenschaft, sollte die Wohnschutzkommission zu strikte Auflagen machen.
Wichtigste Punkte
- Bauprojekt am St.-Galler-Ring seit über drei Jahren blockiert.
- Einsprachen und ein Rekurs verzögern den Baustart trotz Bewilligung.
- Eigentümer kritisiert Behörden für Verzögerungen und mangelnde Transparenz.
- Wohnschutzkommission könnte Mietzinsvorgaben für neue Wohnungen machen.
- Eigentümer droht bei zu strengen Auflagen mit dem Verkauf der Liegenschaft.
Jahre der Verzögerung: Ein Projekt im Stillstand
Das Bauprojekt am St.-Galler-Ring 29 in Basel hätte eine lange bestehende Baulücke füllen sollen. Doch was als unkompliziertes Vorhaben begann, entwickelte sich zu einem komplexen Rechtsstreit. Mehr als drei Jahre sind seit dem Beginn des Planungs- und Bewilligungsverfahrens vergangen, ohne dass ein einziger Spatenstich erfolgt ist. Die Situation ist für alle Beteiligten, insbesondere für den Eigentümer, äusserst belastend.
Obwohl eine Baubewilligung vorliegt, haben Anwohner weitere Einsprachen eingereicht. Diese führen nun dazu, dass die Baurekurskommission den Fall erneut prüfen muss. Diese erneute Überprüfung könnte nicht nur zusätzliche Auflagen zur Folge haben, sondern im schlimmsten Fall sogar die bereits erteilte Baubewilligung vollständig entziehen.
Faktencheck
- Dauer der Blockade: Über 3 Jahre seit Beginn des Verfahrens.
- Status: Rechtskräftige Baubewilligung liegt vor, aber ein Rekurs blockiert den Baustart.
- Anzahl der betroffenen Wohnungen: Vier bestehende Wohnungen sollen erweitert werden.
Widerstand formiert sich: Anwohner und Behörden
Der Widerstand gegen das Bauvorhaben ist nicht neu. Bereits seit mehreren Jahren gibt es Bedenken und Proteste. Ein engagierter Anwohner hat die Mobilisierung vorangetrieben, indem er nicht nur Flugblätter verteilte, sondern sogar eine eigene Website ins Leben rief, um weitere Unterstützung zu gewinnen. Die anfängliche Unterstützung kam sogar von unerwarteter Seite.
Die Stadtbildkommission (SBK) lehnte das Projekt zunächst ab. Sie hielt die geplante Lückenschliessung für «ästhetisch nicht bewilligungsfähig». Diese Einschätzung wurde jedoch später vom Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) und der Baurekurskommission revidiert. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Lücke zufällig entstanden sei und keine Schutzzone betreffe. Somit sei das Projekt grundsätzlich rechtlich bewilligungsfähig.
"In Basel ist es offenbar selbst für alteingesessene Steuerzahler mit Investitionswillen schwer, auf Gehör zu stossen."
Eigentümer kritisiert Behörden scharf
Der Eigentümer hat seine Geduld verloren. In einem Schreiben an die kantonale Ombudsstelle und mehrere Politiker äussert er sich kritisch über die massiven Verzögerungen und die mangelnde Transparenz im Verfahren. Er spricht sogar von «möglicherweise strafbarem Verhalten» einzelner Behördenmitglieder. Seine Kritik richtet sich insbesondere gegen das Bauinspektorat (BGI) und die Stadtbildkommission (SBK).
Er wirft diesen Behörden vor, sich "die Gesetze nach Gutdünken zurechtgelegt" zu haben. Ein Hauptkritikpunkt ist die lange Bearbeitungszeit des BGI, das Monate benötigte, um inhaltlich gleiche Einsprachen zu beantworten. Dies deutet auf eine ineffiziente und intransparente Verwaltungspraxis hin, die den Fortschritt des Projekts erheblich behindert.
Hintergrund: Die Rolle der Stadtbildkommission
Die Stadtbildkommission (SBK) spielt eine wichtige Rolle bei der Bewahrung des ästhetischen Erscheinungsbildes von Basel. Ihre Aufgabe ist es, Bauvorhaben hinsichtlich ihrer Integration in das bestehende Stadtbild zu beurteilen. Ihre Einschätzungen können entscheidend sein, auch wenn sie im vorliegenden Fall von anderen Behörden revidiert wurden.
Die Wohnschutzkommission mischt sich ein
Eine weitere Komplikation zeichnet sich ab: Die Wohnschutzkommission (WSK) wird sich ebenfalls mit dem Fall befassen. Der geplante Anbau sieht die Erweiterung von vier bestehenden Wohnungen vor. Diese fallen unter den Schutz "bezahlbaren Wohnraums". Dies könnte bedeuten, dass die WSK Mietzinsvorgaben machen könnte – und das nicht nur für die erweiterten, sondern auch für die neu entstehenden Wohnungen.
Ein solcher Fall wäre bisher einzigartig in Basel. Die möglichen Eingriffe der WSK stossen beim Eigentümer auf Unverständnis. Er sieht darin eine weitere Hürde, die sein Investitionsvorhaben unattraktiv macht. Die Unsicherheit über zukünftige Mietzinseinnahmen erschwert die Kalkulation und Rentabilität des Projekts erheblich.
Konsequenzen und Ausblick
Der Eigentümer hat eine klare Botschaft an die Behörden gesendet: Sollte die Wohnschutzkommission zu strikte Vorgaben machen, wird er die Liegenschaft verkaufen. "Ich habe kein Interesse mehr daran, in Basel Wohnungen zu besitzen", stellt er unmissverständlich klar. Diese Drohung unterstreicht die Frustration und die finanziellen Risiken, denen er sich ausgesetzt sieht.
Die Blockade des Bauprojekts am St.-Galler-Ring ist ein exemplarisches Beispiel für die Herausforderungen, denen sich Investoren in städtischen Gebieten gegenübersehen können. Das Zusammenspiel von Anwohnerprotesten, behördlichen Verzögerungen und potenziellen Eingriffen in die Mietpreisgestaltung schafft ein Klima der Unsicherheit. Es bleibt abzuwarten, wie die Baurekurskommission und die Wohnschutzkommission in diesem Fall entscheiden werden und welche Auswirkungen dies auf die Zukunft des Projekts und die Investitionsbereitschaft in Basel haben wird.
- Die Baurekurskommission muss den Rekurs prüfen.
- Die Wohnschutzkommission könnte einzigartige Mietzinsvorgaben machen.
- Der Eigentümer erwägt den Verkauf der Liegenschaft bei zu strengen Auflagen.





