Ein 79-jähriger Patient erlebte im Universitätsspital Basel eine wochenlange Tortur. Nach tagelangem Warten im Spital wurde eine falsche Untersuchung durchgeführt. Anschliessend erhielt der Mann eine Rechnung über fast 8000 Franken für den fehlerhaften Aufenthalt.
Der Fall wirft ernste Fragen zu den administrativen Abläufen und der Patientenkommunikation am Unispital auf. Erst nach Einschaltung der Krankenkasse wurde die Rechnung drastisch reduziert.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Patient wartete stationär fast eine Woche auf eine MRI-Untersuchung, die für den Folgetag angekündigt war.
- Statt des Kopfes wurde fälschlicherweise die Halswirbelsäule untersucht, was den Eingriff nutzlos machte.
- Das Spital stellte für den Aufenthalt und die fehlerhafte Untersuchung eine Rechnung von fast 8000 Franken aus.
- Nach Intervention der Krankenkasse wurde die Rechnung ohne Erklärung um über 5000 Franken gekürzt.
Ein geplanter Eingriff wird zur Geduldsprobe
Für einen 79-jährigen Mann, der seit über zwei Jahrzehnten am Post-Polio-Syndrom (PPS) leidet, sollte eine MRI-Untersuchung des Kopfes Klarheit über eine Sensibilitätsstörung bringen. Aufgrund seiner Erkrankung, einer Spätfolge der Kinderlähmung, kann er nicht lange flach liegen. Die Untersuchung musste daher unter Narkose stattfinden, was einen stationären Aufenthalt im Universitätsspital Basel erforderte.
Nach einer Wartezeit von einem Monat wurde der Patient an einem Mittwoch im Februar aufgenommen. Ihm wurde mitgeteilt, dass die Untersuchung voraussichtlich am Donnerstag oder Freitag stattfinden würde. Ein Anästhesist sollte die Narkose besprechen, doch niemand erschien.
Tagelange Ungewissheit ohne Information
Die versprochene Aufklärung blieb aus. Weder am Mittwoch noch am Donnerstag erhielt der Patient Informationen über den weiteren Verlauf. Niemand vom Personal konnte ihm sagen, wann der Eingriff stattfinden würde. Die Ungewissheit war für den Mann und seine Familie eine grosse Belastung.
Erst am Freitagnachmittag kam die Nachricht, dass das MRI auf den kommenden Montag verschoben wurde. «Ich war wütend», berichtete der Patient. Eine Entlassung über das Wochenende kam für ihn nicht infrage. «Durch meine Einschränkungen wäre das Hin und Her für mich und meine Frau nicht möglich gewesen», erklärte er.
Der Schock nach der Untersuchung
Am Montag wurde die Untersuchung schliesslich unter Narkose durchgeführt. Am Dienstag konnte der Mann das Spital verlassen – nach fast einer Woche Aufenthalt für einen ursprünglich kurzen Eingriff. Doch die eigentliche böse Überraschung folgte erst später.
Bei der Nachbesprechung der Ergebnisse bei seiner Neurologin kam der Fehler ans Licht. Die Ärztin war sichtlich verärgert, als sie feststellte, dass nicht wie angeordnet der Kopf, sondern die Halswirbelsäule des Patienten gescannt worden war.
Fehlerhafte Untersuchung machte alles zunichte
Die durchgeführte MRI-Untersuchung der Halswirbelsäule war für die Diagnose der Sensibilitätsstörung am Kopf völlig unbrauchbar. Der fast einwöchige Spitalaufenthalt, die Narkose und die wochenlange Wartezeit waren damit umsonst. Die Neurologin musste den Patienten für einen neuen Termin im Mai anmelden.
Der gesamte Prozess musste von vorne beginnen, was für den gesundheitlich angeschlagenen Mann eine erhebliche zusätzliche Belastung darstellte.
Rechnung über fast 8000 Franken
Kurz darauf traf die Rechnung des Universitätsspitals ein. Für den gesamten stationären Aufenthalt und das fehlerhafte MRI forderte das Spital fast 8000 Franken von der Grund- und Zusatzversicherung des Patienten. An diesem Punkt entschied sich der Mann, zu handeln.
Er kontaktierte seine Grundversicherung, die Agrisano. Diese schaltete umgehend ihren Vertrauensarzt ein, um die Abrechnung zu prüfen. Der Vertrauensarzt beanstandete die Rechnung des Spitals offiziell.
«Es kann nicht sein, dass ein Patient für tagelanges Warten und eine falsche Behandlung den vollen Preis zahlen soll.»
Die Reaktion des Spitals kam prompt, aber ohne jede Erklärung. Eine neue, korrigierte Rechnung wurde ausgestellt. Die geforderte Summe war nun um über 5000 Franken reduziert. Eine Begründung für die massive Kürzung oder eine Entschuldigung für den Abrechnungsfehler gab es nicht.
Unispital räumt Probleme ein, bleibt aber vage
Auf Anfrage zu den Details des Falles reagierte die Medienstelle des Universitätsspitals Basel zurückhaltend. Konkrete Fragen zu den Gründen der Verzögerung, der Ursache für die Verwechslung bei der Untersuchung und der fehlerhaften Abrechnung blieben unbeantwortet.
Offizielle Stellungnahme des Spitals
In einer kurzen schriftlichen Antwort hiess es lediglich: «Bezugnehmend auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen nur sagen, dass das Universitätsspital Basel bedauert, dass im vorliegenden Fall offenbar mehrere administrative Prozesse nicht optimal funktioniert haben.»
Diese pauschale Aussage lässt viele Fragen offen. Insbesondere, welche Konsequenzen aus diesem Vorfall gezogen werden, um ähnliche Fehler in Zukunft zu vermeiden, wurde nicht kommuniziert. Für den betroffenen Patienten bleibt ein Gefühl der Frustration und des Misstrauens zurück.





