Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat Anklage gegen einen 20-jährigen Schweizer erhoben. Ihm wird vorgeworfen, mit einer raffinierten Betrugsmasche über 120'000 Franken erbeutet zu haben, indem er Scheinrechnungen im Gesamtwert von mindestens 1,3 Millionen Franken an neu gegründete Unternehmen verschickte.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 20-Jähriger wurde von der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wegen gewerbsmässigen Betrugs angeklagt.
- Er soll fast 10'000 Scheinrechnungen im Wert von 1,3 Millionen Franken verschickt haben.
- Mit der Masche erbeutete er über 120'000 Franken von hunderten Geschädigten.
- Die Behörden konnten Vermögenswerte von rund 75'000 Franken sicherstellen.
- Die Tat fällt unter den sogenannten „Adressbuchschwindel“, vor dem seit Jahren gewarnt wird.
Anklage wegen gewerbsmässigen Betrugs
Ein junger Mann muss sich bald vor dem Strafgericht Basel-Landschaft verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 20-Jährigen gewerbsmässigen Betrug und unlauteren Wettbewerb vor. Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Beschuldigte über einen Zeitraum von nur drei Monaten, zwischen dem 26. November 2024 und dem 28. Februar 2025, eine grossangelegte Betrugsaktion durchgeführt haben soll.
Unter dem fiktiven Namen „Schweizerisches Händler- und Firmenregister“ soll er Rechnungen an fast 10'000 Personen und Firmen in der ganzen Schweiz verschickt haben. Der Gesamtwert dieser Forderungen beläuft sich auf mindestens 1,3 Millionen Franken. Mit diesem Vorgehen schädigte er mehrere hundert Personen und Unternehmen, die in gutem Glauben die Rechnungen bezahlten.
Die Zahlen des Falls
- Tatzeitraum: November 2024 – Februar 2025
- Anzahl Rechnungen: knapp 10'000
- Gesamtforderung: mind. 1,3 Millionen Franken
- Erlangter Betrag: über 120'000 Franken
- Beschlagnahmte Gelder: rund 75'000 Franken
Die Masche des Adressbuchschwindels
Die Methode des Beschuldigten ist als „Adressbuchschwindel“ oder „Registerbetrug“ bekannt und keine neue Erfindung. Kriminelle durchsuchen gezielt öffentliche Register, wie das Handelsregister, nach Neueintragungen von Firmen. Unmittelbar nach der Gründung erhalten die Jungunternehmer dann Post, die einer offiziellen Rechnung zum Verwechseln ähnlich sieht.
Die Täter nutzen dabei die Unerfahrenheit und den administrativen Aufwand, der mit einer Firmengründung einhergeht. Die versendeten Schreiben wirken durch ihr Layout, die Wortwahl und oft auch durch die Verwendung von Logos oder Wappen wie ein amtliches Dokument. Sie fordern zur Zahlung für einen Eintrag in ein angeblich wichtiges Register auf.
Gezielte Täuschung von Neugründern
In der Hektik der Gründungsphase wird eine solche Rechnung, oft über einen vergleichsweise geringen Betrag von einigen hundert Franken, schnell bezahlt, ohne genau geprüft zu werden. Die Betrüger setzen zudem oft auf kurze Zahlungsfristen, um den Druck auf die Empfänger zu erhöhen.
Tatsächlich handelt es sich bei den angebotenen Einträgen jedoch um nutzlose Dienstleistungen für private, bedeutungslose Register. Der bezahlte Betrag ist für die Opfer verloren, eine Gegenleistung von Wert gibt es nicht. Genau diese Vorgehensweise wird dem 20-jährigen Angeklagten zur Last gelegt.
So schützen Sie sich vor Registerbetrug
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und die kantonalen Handelsregisterämter warnen seit Jahren vor dieser Betrugsmasche. Firmengründer sollten Rechnungen, die nach der Eintragung ins Handelsregister eintreffen, äusserst sorgfältig prüfen. Offizielle Gebühren für den Handelsregistereintrag liegen je nach Kanton und Rechtsform meist zwischen 80 und 700 Franken und werden direkt vom zuständigen kantonalen Amt in Rechnung gestellt. Bei Unsicherheit wird empfohlen, den Absender genau zu überprüfen und im Zweifelsfall beim Handelsregisteramt nachzufragen, bevor eine Zahlung geleistet wird.
Ermittlungserfolg der Behörden
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft konnte im Zuge ihrer Ermittlungen bereits am 4. März 2025 eine mit der Tat in Verbindung stehende Webseite sperren lassen. Dieser Schritt war wichtig, um den weiteren Versand von Scheinrechnungen zu unterbinden und potenzielle Opfer zu schützen.
Zudem gelang es den Ermittlern, Vermögenswerte in Höhe von rund 75'000 Franken zu beschlagnahmen. Dieses Geld stammt mutmasslich direkt aus den betrügerischen Einnahmen. Es wird nun Teil des Gerichtsverfahrens sein.
Die Täterschaft spekuliert typischerweise darauf, dass Rechnungen mit kleineren Beträgen im dreistelligen Bereich in vielen Firmen wenig auffallen und nicht eingehend kontrolliert werden.
Gerichtsverhandlung steht noch aus
Mit der Anklageerhebung ist der Fall nun an das Strafgericht Basel-Landschaft übergeben worden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht derzeit noch nicht fest. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den 20-jährigen Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Der Fall unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit für Unternehmer, wachsam zu bleiben und eingehende Rechnungen, insbesondere in der Anfangsphase einer Geschäftstätigkeit, genau zu prüfen. Die Behörden raten Betroffenen, bei Verdacht umgehend Anzeige zu erstatten.





