Das Baselbieter Strafgericht in Muttenz hat drei Männer zu jeweils 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verurteilung erfolgte wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Männer versuchten im Frühling 2022, eine halbe Tonne Kokain zu bergen, die in Kaffeesäcken versteckt war.
Wichtige Erkenntnisse
- Drei Männer zu je 15 Jahren Haft verurteilt.
- Versuch, eine halbe Tonne Kokain zu bergen.
- Drogen waren in Kaffeesäcken versteckt.
- Der Drogenfund erfolgte schliesslich in Romont FR.
Details zum misslungenen Drogenfund
Die drei albanischen Staatsbürger, im Alter von 31, 32 und 34 Jahren, versuchten im Frühling 2022, einen Container auf dem Gelände der Transportfirma Swissterminal in Frenkendorf BL zu finden. Dieser Container stammte aus Brasilien und sollte eine grosse Menge Kokain enthalten. Trotz mehrerer Versuche gelang es ihnen nicht, die Drogen zu lokalisieren und zu bergen.
Die Anklage betonte, dass die Männer gezielte Vorkehrungen getroffen hatten, um die Drogen in ihren Besitz zu bringen und weiterzutransportieren. Die geplante Aktion scheiterte jedoch vor Ort in Frenkendorf. Die Ermittlungen führten später zur Entdeckung des Kokains an einem anderen Ort.
Faktencheck
- Menge des Kokains: Etwa eine halbe Tonne (500 kg).
- Versteck: In Kaffeesäcken getarnt.
- Ursprungsland: Brasilien.
- Alter der Verurteilten: 31, 32, 34 Jahre.
Das Urteil und die Forderungen
Das Gericht in Muttenz verhängte nicht nur die Freiheitsstrafen von jeweils 15 Jahren, sondern ordnete auch einen Landesverweis von gleicher Dauer an. Dies bedeutet, dass die Männer nach ihrer Haftentlassung die Schweiz für 15 Jahre verlassen müssen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich deutlich höhere Strafen gefordert. Sie plädierte für Freiheitsstrafen von über 19 Jahren. Die Verteidigung hingegen hatte auf Freisprüche für ihre Mandanten gedrängt. Das Gericht entschied sich für eine mittlere Linie, die die Schwere der Tat angemessen widerspiegelt.
„Die organisierte Kriminalität im Drogenhandel stellt eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Sicherheit dar. Das Gericht hat hier ein klares Signal gesetzt.“
Der Weg der Drogen: Von Brasilien nach Romont
Der Container mit den Drogen, den die Verurteilten in Frenkendorf suchten, tauchte später an einem anderen Ort auf. Er wurde schliesslich im Nespresso-Werk in Romont FR entdeckt. Dies unterstreicht die komplexen und oft verschlungenen Wege, auf denen Drogen international transportiert werden.
Die genauen Umstände, wie der Container von Frenkendorf nach Romont gelangte und warum er dort unentdeckt blieb, wurden im Rahmen des Prozesses beleuchtet. Es zeigte sich, dass die Drogenhändler versucht hatten, die Lieferkette zu manipulieren, was letztlich scheiterte.
Hintergrundinformationen
Qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz umfassen Taten, bei denen grosse Mengen an Drogen gehandelt werden oder eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht. Solche Delikte werden in der Schweiz mit hohen Freiheitsstrafen geahndet.
Die Region Basel, insbesondere durch ihre zentrale Lage und die Nähe zu wichtigen Verkehrsknotenpunkten, ist immer wieder Schauplatz von Drogenschmuggelversuchen. Die Behörden sind hier besonders wachsam.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Dennoch sendet diese Entscheidung ein starkes Signal an Drogenkuriere und organisierte Kriminalitätsnetzwerke. Es zeigt, dass die Schweizer Justiz entschlossen gegen den internationalen Drogenhandel vorgeht.
Die drei Männer haben bereits einen Teil ihrer Haftstrafe in Form von Untersuchungs- und Sicherheitshaft verbüsst. Dies waren rund zwei bis drei Jahre. Diese Zeit wird auf die nun verhängte 15-jährige Freiheitsstrafe angerechnet.
Die Aufdeckung dieses Falles und die nun erfolgte Verurteilung sind das Ergebnis intensiver Ermittlungsarbeit. Sie verdeutlichen die ständigen Bemühungen der Behörden, den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln zu unterbinden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.





