Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich die Rechtslage für Opfer von Stalking in der Schweiz grundlegend. Mit der Einführung des neuen Artikels 181b in das Strafgesetzbuch (StGB) erhalten Betroffene eine spezifische rechtliche Handhabe gegen beharrliche Belästigung. Dies ist ein wichtiger Schritt für den Opferschutz, der lange gefordert wurde.
Wichtige Erkenntnisse
- Der neue Artikel 181b StGB kriminalisiert beharrliches Belästigen (Stalking) ab 2026.
- Strafbar sind wiederholte Verfolgung, Belästigung oder Kontaktaufnahme, die die Lebensgestaltung beeinträchtigen.
- Opfer müssen die Taten dokumentieren und in der Regel einen Strafantrag stellen.
- Das Strafmass beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
- Zivilrechtliche Massnahmen wie Kontaktverbote bleiben weiterhin relevant.
Das Ende einer rechtlichen Lücke
Bisher fehlte der Schweiz eine klare Strafnorm gegen Stalking. Opfer mussten sich oft auf allgemeine Delikte wie Nötigung oder Drohung berufen, was die Rechtsdurchsetzung erschwerte. Diese unbefriedigende Situation gehört nun der Vergangenheit an. Der neue Artikel 181b StGB schafft eine eigenständige Straftat, die gezielt auf die spezifischen Merkmale von Stalking abzielt.
Diese Neuerung ist das Ergebnis jahrelanger Debatten und des Engagements von Opferschutzorganisationen. Sie sendet ein klares Signal, dass systematische Belästigung ernst genommen und strafrechtlich verfolgt wird. Die persönliche Freiheit und die ungestörte Lebensgestaltung stehen im Mittelpunkt des neuen Schutzes.
Faktencheck: Stalking in Zahlen
- Studien zeigen, dass jede fünfte Frau und jeder zehnte Mann im Laufe ihres Lebens Opfer von Stalking werden.
- In den meisten Fällen handelt es sich bei den Tätern um ehemalige Partner.
- Die psychischen und sozialen Folgen für Opfer sind oft verheerend und langanhaltend.
Was genau gilt als Stalking nach neuem Recht?
Der neue Tatbestand schützt die persönliche Freiheit und die Lebensgestaltung. Als Stalking gilt, wenn eine Person beharrlich eine andere Person verfolgt, belästigt oder kontaktiert. Entscheidend ist dabei, dass dies die Handlungsfreiheit des Opfers einschränkt oder dessen Lebensgestaltung massiv beeinträchtigt.
Die Art der Handlungen kann vielfältig sein. Dazu gehören etwa ständiges Auflauern vor der Wohnung oder am Arbeitsplatz, aber auch massenhafte Kontaktversuche über Telefon, SMS, E-Mail oder soziale Medien. Auch das Ausspionieren privater Daten oder die Überwachung durch Dritte fällt unter die neue Definition.
Ein einzelner unerwünschter Kontakt reicht jedoch nicht aus. Das Gesetz verlangt Beharrlichkeit. Das bedeutet, die Belästigungen müssen wiederholt und über einen längeren Zeitraum stattfinden. Es muss ein Muster erkennbar sein, das den Alltag des Opfers spürbar einschränkt. Beispiele hierfür sind, wenn ein Opfer aus Angst die Route zur Arbeit ändert oder sein Mobiltelefon ausschalten muss.
„Der neue Artikel 181b StGB ist ein Meilenstein für den Opferschutz in der Schweiz. Er sendet das klare Signal: Systematisches Nachstellen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine kriminelle Handlung, die konsequent verfolgt wird.“
Strafmass und Antragsverfahren
Wer des Stalkings überführt wird, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Dieses Strafmass unterstreicht die Ernsthaftigkeit, mit der der Gesetzgeber diese Taten nun behandelt.
Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, dass es sich in der Regel um ein Antragsdelikt handelt. Das bedeutet, das Opfer muss aktiv werden. Innerhalb von drei Monaten, nachdem die Täterschaft bekannt wurde, muss ein Strafantrag bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gestellt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn der Täter ein (Ex-)Partner in einer engen Beziehung ist. Unter bestimmten Umständen kann die Tat dann auch von Amtes wegen verfolgt werden, ohne dass das Opfer einen Antrag stellen muss.
Hintergrund: Warum die Änderung jetzt kommt
Lange Zeit wurde in der Schweiz diskutiert, ob ein spezifischer Straftatbestand für Stalking notwendig sei. Kritiker befürchteten eine Überregulierung oder sahen bestehende Normen als ausreichend an. Die Erfahrungen aus anderen Ländern und die steigende Zahl von Fällen zeigten jedoch den dringenden Bedarf. Die neue Regelung orientiert sich an internationalen Standards und soll den Opfern effektiveren Schutz bieten.
Was tun, wenn Sie gestalkt werden?
Opfer von Stalking sollten schnell handeln. Die Dokumentation der Vorfälle ist dabei entscheidend. Führen Sie ein detailliertes Protokoll oder ein sogenanntes Stalking-Tagebuch. Sichern Sie Screenshots von Nachrichten, speichern Sie Anruflisten und bewahren Sie alle relevanten Briefe oder Geschenke auf. Jedes Detail kann später als Beweismittel dienen.
Schaffen Sie zudem Klarheit gegenüber dem Täter. Erklären Sie einmalig und unmissverständlich – am besten schriftlich – dass kein weiterer Kontakt gewünscht ist. Danach sollten Sie jede weitere Annäherung konsequent ignorieren. Dies ist wichtig, um dem Täter keine Angriffsfläche zu bieten und zu zeigen, dass seine Kontaktaufnahmen unerwünscht sind.
Zögern Sie nicht, frühzeitig Hilfe zu suchen. Wenden Sie sich an eine Opferberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt. Diese können Sie durch den Prozess führen und Sie rechtlich beraten. Parallel zum Strafverfahren können weiterhin zivilrechtliche Massnahmen beantragt werden, wie beispielsweise Kontakt- und Rayonverbote gemäss Artikel 28b des Zivilgesetzbuches (ZGB). Diese Verbote können dem Täter untersagen, sich dem Opfer zu nähern oder Kontakt aufzunehmen, und bieten somit einen zusätzlichen Schutzrahmen.
Wichtige Schritte für Betroffene:
- Dokumentieren: Führen Sie ein detailliertes Protokoll aller Vorfälle.
- Grenzen setzen: Teilen Sie dem Stalker einmalig und klar mit, dass kein Kontakt gewünscht ist.
- Ignorieren: Danach jeglichen Kontakt konsequent meiden.
- Hilfe suchen: Kontaktieren Sie Opferberatungsstellen oder einen Rechtsanwalt.
- Zivilrechtliche Massnahmen prüfen: Denken Sie an Kontakt- oder Rayonverbote.
Der neue Art. 181b StGB ist ein wichtiger Fortschritt für den Schutz der persönlichen Integrität in der Schweiz. Er gibt Opfern ein mächtiges Werkzeug an die Hand, um sich gegen beharrliche Belästigung zu wehren. Es ist nun Aufgabe der Justiz und der Öffentlichkeit, diese neue Norm konsequent umzusetzen und sicherzustellen, dass Stalking-Opfer die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.





