Ein ehemaliger Produktmanager steht in Basel vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, über sieben Jahre lang medizinische Produkte illegal über seinen Arbeitgeber bezogen und diese dann auf eigene Rechnung weiterverkauft zu haben. Der mutmassliche Gewinn beläuft sich auf über 430.000 Franken.
Wichtige Punkte
- Britischer Produktmanager wegen Untreue und Geldwäscherei angeklagt.
- Er soll medizinische Produkte illegal über seinen Arbeitgeber bezogen haben.
- Die Produkte wurden an Kliniken in Russland, der Ukraine und der Schweiz verkauft.
- Der mutmassliche Gewinn beträgt rund 430.429 Franken.
- Die Verhandlung findet am 17. März am Basler Strafgericht statt.
Anklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Geldwäscherei
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat Anklage gegen einen 51-jährigen britischen Produktmanager erhoben. Der Mann muss sich am 17. März vor dem Basler Strafgericht verantworten. Die Vorwürfe lauten auf mehrfach ungetreue Geschäftsbesorgung und mehrfache Geldwäscherei. Er soll auf Kosten seines Arbeitgebers medizinische Produkte in grossem Stil bestellt und diese dann privat weiterverkauft haben.
Der Beschuldigte war in seiner Firma, einem Hersteller medizinischer Artikel, für die Förderung bestimmter Produkte zuständig. Er verfügte über eine eigene Kostenstelle und konnte innerhalb eines Budgets von mehreren Millionen Franken selbstständig über Firmengelder verfügen. Er konnte Produkte für den internen Gebrauch ohne Limit bestellen. Diese Befugnis soll er missbraucht haben.
Faktencheck
- Angeklagter: Britischer Produktmanager, 51 Jahre alt.
- Vorwürfe: Mehrfach ungetreue Geschäftsbesorgung, mehrfache Geldwäscherei.
- Zeitraum: Von 2017 bis Sommer 2024 (sieben Jahre).
- Mutmasslicher Gewinn: Rund 430.429 Franken.
- Verkaufsländer: Ukraine, Russland, Schweiz.
Jahrelange Machenschaften mit medizinischen Artikeln
Von 2017 bis zum Sommer 2024 soll der Mann illegal in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Dies entspricht einem Zeitraum von sieben Jahren. Für die internen Bestellungen gab er jeweils den Zweck «Internal testing purposes» an. Dies ermöglichte ihm, die Produkte unbemerkt zu bestellen und aus dem Lager zu entnehmen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Brite aus dem Verkauf dieser widerrechtlich bezogenen Produkte einen Gewinn von etwa 430.429 Franken erzielt hat. Die unterschlagenen Medizinprodukte und Instrumente verkaufte er an Kliniken. Diese Kliniken befanden sich in der Ukraine, in Russland und auch in der Schweiz. Er verlangte dabei in der Regel einen Preis, der etwa 10 bis 15 Prozent des Listenpreises des jeweiligen Produktes entsprach.
Hintergrund der mutmasslichen Taten
Die Anklage gibt auch Einblicke in die möglichen Motive des Mannes. Als Hintergrund für seine Handlungen werden die schweren Krankheiten seiner Ehefrau und Tochter genannt. Hohe Behandlungs- und Operationskosten sollen den Briten dazu bewogen haben, die Firmengelder zu missbrauchen. Diese persönlichen Umstände werden als mutmasslicher Grund für die Untreue aufgeführt.
Hintergrundinformationen
Untreue im Geschäftsleben bezieht sich auf den Missbrauch einer Vertrauensstellung, um dem eigenen Arbeitgeber finanziellen Schaden zuzufügen. Geldwäscherei umfasst Handlungen, die darauf abzielen, illegal erworbene Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, um deren Herkunft zu verschleiern. Beide Delikte können zu hohen Haftstrafen führen.
Haft und bevorstehender Prozess
Der Mann befand sich von Juli 2024 an rund zehn Monate in Haft. Seit April 2025 befindet er sich im vorzeitigen Strafvollzug. Dies deutet darauf hin, dass er zumindest in einigen der ihm vorgeworfenen Punkte geständig ist. Die Strafe sitzt er demnach bereits ab.
Die Verhandlung am Basler Strafgericht am 17. März wird weitere Details zu den Machenschaften ans Licht bringen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft hat umfassende Ermittlungen durchgeführt und geht von einem erheblichen Schaden für das Unternehmen aus. Die genaue Tragweite der Handlungen wird das Gericht prüfen müssen.
Auswirkungen auf den Arbeitgeber und den Markt
Der Fall wirft Fragen zur internen Kontrolle in Unternehmen auf, insbesondere bei der Beschaffung von hochpreisigen medizinischen Produkten. Ein Schaden von über 430.000 Franken durch einen einzelnen Mitarbeiter über Jahre hinweg deutet auf mögliche Schwachstellen in den Überwachungssystemen hin. Unternehmen sind auf das Vertrauen ihrer Angestellten angewiesen, müssen aber gleichzeitig Mechanismen zur Risikominimierung implementieren.
Der Verkauf von Medizinprodukten unter dem Listenpreis an Kliniken könnte zudem den Wettbewerb verzerren. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Konsequenzen dieser Fall für die beteiligte Firma und den Markt für medizinische Artikel haben wird.
- Stärkere interne Kontrollen könnten zukünftig notwendig sein.
- Der Fall beleuchtet die Risiken bei der Vergabe von weitreichenden Befugnissen.
- Mögliche Auswirkungen auf das Vertrauen in die Lieferketten von Medizinprodukten.





