Ein Mann aus Tunesien, der im Oktober 2024 in die Schweiz einreiste, hat innerhalb von zwei Monaten in fünf Kantonen Straftaten begangen. Er befindet sich nun in Basel in Ausschaffungshaft. Sein Asylgesuch war von Beginn an wenig aussichtsreich, und er weigerte sich, in sein Heimatland zurückzukehren, selbst gegen eine Ausreiseentschädigung.
Wichtige Fakten
- Tunesier reiste im Oktober 2024 ein.
- Beging innerhalb von zwei Monaten Delikte in fünf Kantonen.
- Asylgesuch von Anfang an ohne Erfolgsaussichten.
- Lehnte Rückkehr nach Tunesien ab, auch gegen 2000 Franken.
- Seit Dezember 2024 in Haft, nun in Ausschaffungshaft.
Kriminelle Serie quer durch die Schweiz
Die kriminelle Aktivität des Mannes begann nur wenige Tage nach seiner Ankunft in der Schweiz am 4. Oktober 2024. Aus dem Bundesasylzentrum (BAZ) in Flumenthal, Kanton Solothurn, startete er seine Diebstahlserie. Bereits am 20. Oktober erhielt er einen ersten Strafbefehl wegen Einbruchs in ein Auto. Das Urteil umfasste eine bedingte Freiheitsstrafe von 50 Tagen.
Nur zwei Tage später, am 22. Oktober, musste die Polizei erneut ins BAZ Flumenthal ausrücken. Der Grund war ein tätlicher Angriff des Mannes. Diese Vorfälle markierten den Beginn einer Reihe von Delikten, die sich über mehrere Kantone erstreckten.
Faktencheck
- Einreise: 4. Oktober 2024
- Erster Strafbefehl: 20. Oktober 2024 (50 Tage bedingt)
- Anzahl Kantone mit Delikten: 5 (Solothurn, Aargau, Zürich, Neuenburg, Basel-Stadt)
- Zeitraum der Delikte: Zwei Monate
Von Solothurn über Zürich in den Aargau
Nach den Vorfällen im Solothurner BAZ tauchte der Tunesier kurz unter. Eine Woche später fiel er im BAZ Brugg im Kanton Aargau auf. Dort wurde er wegen illegalen Drogenkonsums registriert. Am 2. November führte sein aggressives Verhalten und ein weiterer Diebstahl am selben Ort zu einem erneuten Polizeieinsatz.
Die geografische Ausdehnung seiner kriminellen Aktivitäten verschob sich zunehmend ostwärts. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat stellte ihm bereits am 24. Oktober einen zweiten Strafbefehl wegen Diebstahls aus, der eine bedingte Freiheitsstrafe von 40 Tagen vorsah. Ein weiterer Strafbefehl wegen mehrfachen Diebstahls folgte am 5. November von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau. Die diesmal verhängte unbedingte Freiheitsstrafe von 150 Tagen trat er jedoch aus formalen Gründen nie an.
"Der Mann zeigte sich unkooperativ bei der Beschaffung eines gültigen Reisepasses und lehnte eine Rückkehr in sein Heimatland ab."
Verlegung ins Zentrum für renitente Asylsuchende
Am 6. November 2024 wurde der Mann ins Bundesasylzentrum Les Verrières im Kanton Neuenburg verlegt. Dieses Zentrum ist für renitente Asylsuchende vorgesehen. Trotz der Vorgabe, das Gelände nicht zu verlassen, beging er dort weitere Diebstähle. Für diese Taten und das unerlaubte Verlassen des Zentrums verurteilte ihn der Kanton Neuenburg zu einer zusätzlichen Freiheitsstrafe von 20 Tagen.
Zusätzlich zu den Strafen sprachen die Kantone Neuenburg und Aargau sowie die Städte Solothurn, Grenchen und Olten ein Betretungsverbot für den Mann aus. Diese Massnahmen sollten seine Bewegungsfreiheit einschränken und weitere Straftaten verhindern.
Hintergrund: Asylverfahren
Ein Asylgesuch wird in der Schweiz geprüft. Wenn keine triftigen Gründe für eine Flucht vorliegen, wie politische Verfolgung oder persönliche Gefahr im Heimatland, ist das Gesuch oft chancenlos. Die Schweiz versucht, abgelehnte Asylsuchende in ihre Herkunftsländer zurückzuführen.
Erste Haft in Basel nach zwei Monaten
Die juristischen Prozesse in der Schweiz können sich hinziehen, insbesondere wenn mehrere Kantone beteiligt sind. Der Tunesier verbrachte die ersten zwei Monate seiner kriminellen Serie nicht im Gefängnis. Dies änderte sich am 6. Dezember 2024 in Basel.
Dort wurde er wegen des Verdachts des Diebstahls vorläufig festgenommen und umgehend in Untersuchungshaft überführt. Seit diesem Zeitpunkt war er nicht mehr auf freiem Fuss. Diese erste Inhaftierung markierte einen Wendepunkt in seiner Schweizer "Grand Tour".
Weitere Verurteilungen und Haftzeit
Zu seiner bereits beachtlichen Sammlung an Schuldsprüchen kam am 5. Juni 2025 die Verurteilung durch das Strafdreiergericht Basel-Stadt hinzu. Die Vorwürfe umfassten gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung mit grossem Schaden sowie Hausfriedensbruch. Dafür erhielt der Mann eine Haftstrafe von 16 Monaten.
Auch während seiner Haftzeit fiel der Tunesier negativ auf. Er prügelte sich dreimal mit Mithäftlingen und missachtete mindestens zwölfmal die Hausordnung. Zudem zeigte er sich unkooperativ bei der Beschaffung eines gültigen Reisepasses, was den Ausschaffungsprozess zusätzlich erschwert.
Ausschaffungshaft und Landesverweis
Am 12. Februar 2026 wurde der Tunesier aus der regulären Haft entlassen. Direkt im Anschluss wurde er jedoch in Ausschaffungshaft genommen. Das Basler Gericht hatte ihn zusätzlich zu einem siebenjährigen Landesverweis verurteilt. Dieser Verweis wird auch im Schengener Informationssystem eingetragen.
Sein geäussertes Vorhaben, einfach nach Frankreich oder Deutschland weiterzuziehen, um dort "zu arbeiten", dürfte durch diese Massnahmen erheblich erschwert werden. Das Appellationsgericht Basel-Stadt bestätigte die angeordnete Ausschaffungshaft für sechs Monate. Bei einer Freilassung müsste man von einem erneuten Untertauchen ausgehen.
Strafen und Massnahmen
- Haftstrafe Basel: 16 Monate
- Landesverweis: 7 Jahre
- Eintrag: Schengener Informationssystem
- Ausschaffungshaft: 6 Monate angeordnet
Offene Fragen zur tatsächlichen Ausschaffung
Ob und wann der Tunesier tatsächlich ausgeschafft wird, bleibt derzeit offen. Es besteht die Möglichkeit, dass er weitere gerichtliche Instanzen anruft. Wie bereits in den vorherigen Verfahren, würden die anfallenden Gerichtskosten dann erneut von den Steuerzahlern getragen.
Die Situation zeigt die Komplexität internationaler Rückführungen, insbesondere wenn Betroffene sich aktiv gegen ihre Ausschaffung wehren und keine gültigen Reisedokumente besitzen oder beschaffen möchten.





