Die Basler Gartenbäder verzeichneten in der letzten Saison Vorfälle, die zu Hausverboten führten. Offizielle Zahlen belegen, dass ein Grossteil der Störenfriede aus dem angrenzenden Frankreich stammte. Von insgesamt 28 ausgesprochenen Hausverboten wurden 21 an Personen mit Wohnsitz in Frankreich adressiert.
Wichtigste Erkenntnisse
- Drei von vier Hausverboten betrafen französische Staatsbürger.
- Insgesamt wurden 28 Hausverbote in Basler Gartenbädern erteilt.
- Sicherheitsdienste und Polizei waren mehrmals im Einsatz.
- Basel verzichtete auf pauschale Zutrittsverbote.
- Die Gemeinde Pruntrut JU erliess ein generelles Zutrittsverbot für Nicht-Schweizer.
Verhalten in Basler Gartenbädern
Im vergangenen Sommer kam es in Basler Gartenbädern zu Problemen mit Jugendlichen. Die Behörden sprachen von aggressivem und respektlosem Verhalten. Diese Vorfälle trübten das Badeerlebnis für andere Besucher. Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt hat nun detaillierte Zahlen zu den ausgesprochenen Massnahmen veröffentlicht.
Die Statistiken zeigen ein klares Bild der Herkunft der Personen, denen der Zutritt verweigert wurde. Von den 28 erteilten Hausverboten mussten 21 an Adressen in Frankreich geschickt werden. Dies entspricht einem Anteil von 75 Prozent aller ausgesprochenen Verbote. Die übrigen Verbote betrafen Personen aus der Schweiz.
Faktencheck
- 28 Hausverbote wurden in Basler Gartenbädern ausgesprochen.
- Davon gingen 21 an französische Adressen.
- Das entspricht einem Anteil von 75% der Verbote.
Einsatz von Sicherheitskräften
Obwohl die Zahl der Unruhestifter im Verhältnis zur Gesamtzahl der Badegäste gering war, waren die Vorfälle gravierend. Um die Situation zu kontrollieren, mussten Sicherheitsdienste eingesetzt werden. Auch die Polizei wurde mehrmals Anfang des Sommers hinzugezogen, um bei Konflikten zu vermitteln oder einzugreifen.
Ein Höhepunkt der Einsätze ereignete sich am 29. Juni. An diesem Tag mussten fünf Polizeipatrouillen zum Gartenbad St. Jakob ausrücken. Der Anlass war ein Streit zwischen zwei Gruppierungen. Solche Vorfälle erforderten einen erheblichen Einsatz von Ressourcen und Personal.
«Das aggressive und respektlose Verhalten einiger Jugendlicher war eine Herausforderung für den Badebetrieb. Wir mussten entschlossen handeln, um die Sicherheit und den Komfort aller Gäste zu gewährleisten.»
– Offizielle Stellungnahme des Basler Erziehungsdepartements
Unterschiedliche Massnahmen in der Region
Im Gegensatz zu anderen Gemeinden in der Region verzichtete Basel auf drastische, pauschale Massnahmen. Die Stadt setzte auf gezielte Hausverbote für die betreffenden Personen. Dies steht im Kontrast zur Vorgehensweise in der jurassischen Gemeinde Pruntrut.
Pruntrut kämpfte ebenfalls mit ähnlichen Problemen, die von Besuchern aus dem grenznahen Ausland verursacht wurden. Die Gemeinde erliess daraufhin ein generelles Zutrittsverbot für Personen, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind. Diese Massnahme wurde in der Bilanz des Sommers 2025 als erfolgreich bewertet. Die Verantwortlichen berichteten von einem entspannten Sommer und einer Verdopplung der verkauften Abonnements.
Hintergrund: Pruntrut
Die Gemeinde Pruntrut (JU) erliess ein Zutrittsverbot für Nicht-Schweizer in ihren Bädern. Diese Massnahme führte zu einem «entspannten Sommer» und einer deutlichen Steigerung der Abo-Verkäufe. Französische Politiker und die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus äusserten jedoch Bedenken.
Kritik an pauschalen Verboten
Das Vorgehen von Pruntrut stiess auf Kritik. Französische Politiker äusserten ihr Missfallen über das pauschale Verbot. Auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) beurteilte die Massnahme als «problematisch und irritierend». Die EKR argumentierte, dass ein solches Verbot diskriminierend sein könnte, da es eine ganze Gruppe von Personen aufgrund ihrer Herkunft ausschliesst.
Die Debatte zeigt die Herausforderung für Gemeinden, die Balance zwischen der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und der Vermeidung von Diskriminierung zu finden. Basel entschied sich für einen Ansatz, der auf individuellen Vergehen basiert, anstatt kollektive Strafen zu verhängen.
Die Zahlen aus Basel unterstreichen die Notwendigkeit, weiterhin Lösungen für ein friedliches Miteinander in öffentlichen Freizeiteinrichtungen zu suchen. Es bleibt eine Aufgabe der Behörden, die Sicherheit zu gewährleisten, ohne dabei grundlegende Prinzipien der Gleichbehandlung zu verletzen. Die Diskussion um die besten Massnahmen zur Problembewältigung in öffentlichen Bädern wird voraussichtlich fortgesetzt.