Ein 24-jähriger Portugiese wurde vom Strafgericht Muttenz wegen mehrfachen Diebstahls und Tierquälerei zu einer teilbedingten Haftstrafe von 34 Monaten verurteilt. Er hatte zusammen mit seiner damaligen Freundin deren Grosseltern bestohlen und mehrere Tiere unter schlechten Bedingungen gehalten.
Wichtige Punkte
- Der Angeklagte stahl mit seiner Ex-Freundin über 115'000 Franken von deren Grosseltern.
- Er hielt mehrere Tiere, darunter Hunde, Kaninchen und Mäuse, unter nicht artgerechten Bedingungen.
- Einbruch ins Tierheim zur Rückholung der eigenen Hunde führte zu weiterer Verurteilung.
- Die teilbedingte Haftstrafe beträgt 34 Monate, davon 8 Monate unbedingt.
Einbruchserie bei Grosseltern
Der zum Tatzeitpunkt 21-jährige Mann brach gemeinsam mit seiner damals 16-jährigen Freundin mehrfach in das Haus der Grosseltern der Freundin ein. Dies geschah während deren Ferienabwesenheit. Die Einbrecher nutzten einen Schlüssel, den die Freundin zuvor von ihrer Mutter entwendet hatte. Bei einigen Taten war ein 41-jähriger Mittäter beteiligt.
Die Täter entwendeten Wertgegenstände wie teure Markenuhren, Schmuck und Bargeld. Allein der Wert der gestohlenen Objekte im Haus belief sich auf über 115'000 Franken, wie die Anklage feststellte. Zusätzlich hoben sie mit gestohlenen Bankkarten 31'000 Franken und 2000 Euro ab.
Faktencheck Diebstahl
- Gesamtwert der gestohlenen Gegenstände: über 115'000 Franken
- Abgehobenes Bargeld: 31'000 Franken und 2000 Euro
- Anzahl der Einbrüche: Mindestens fünfmal
Gerichtsverhandlung in Muttenz
Am Strafgericht Muttenz musste sich der heute 24-jährige Angeklagte verantworten. Seine damalige, minderjährige Freundin wird vor dem Jugendgericht zur Rechenschaft gezogen. Das Strafgericht sprach den Mann wegen mehrfachen, teils gewerbsmässigen Diebstahls, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage sowie Tierquälerei schuldig.
«Man hat die Zitrone ausgepresst, so viel es ging», kommentierte die Gerichtspräsidentin die Einbrüche ins grosselterliche Haus im Unterbaselbiet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Täter mindestens fünfmal im Haus waren. Sie suchten gründlich nach Wertgegenständen und Bargeld. Dies zeigte sich darin, dass sie Banknoten in Büchern und sogar unter einem Gullydeckel fanden.
Hintergrund der Taten
Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt nicht erwerbstätig. Er finanzierte seinen Lebensstil mit dem gestohlenen Geld. Das Gericht attestierte ihm eine «finanzielle Unfähigkeit». Obwohl er nach eigenen Angaben ausreichend Geld von seiner Mutter erhielt, stahl er, um seinen Lebensstandard zu erhöhen. Die Gerichtspräsidentin betonte, dass er «über seine Verhältnisse und über die Verhältnisse der meisten Menschen in der Gesellschaft» gelebt habe. Dazu gehörte unter anderem der Kauf teurer Kleidung und die Miete eines Lamborghinis.
Schwere Fälle von Tierquälerei
Der 24-Jährige musste sich auch wegen mehrfacher Tierquälerei und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Er hielt drei Hündinnen, zwei Welpen, zwei Zwergkaninchen, einen Zierfisch, zwei Goldhamster und fünfzehn Farbmäuse. Alle Tiere lebten unter nicht artgerechten Bedingungen.
Die Hunde hatten zu wenig Auslauf. Alle Tiere litten unter mangelndem Platz und unzureichendem Licht. Zudem mussten sie in verkoteten Käfigen leben. Die Farbmäuse waren fast verdurstet. Zwei der Hunde zeigten bei Tageslicht ein gestörtes Verhalten. Für diese Vorwürfe wurde der Angeklagte ebenfalls schuldig gesprochen. Auch eine Beschimpfung und Drohung gegen eine Tierschützerin wurde ihm zur Last gelegt.
Einbruch ins Tierheim
Nachdem er zwei seiner Hündinnen, Bella und Luna, hatte abgeben müssen, brach der Angeklagte in ein Tierheim ein. Er nahm die Tiere dort wieder an sich. Auch dafür wurde er verurteilt. Dieser Vorfall unterstreicht die problematische Haltung des Angeklagten gegenüber Tieren und den Behörden.
Urteil und weitere Konsequenzen
Das Strafgericht verurteilte den 24-Jährigen zu einer teilbedingten Haftstrafe von 34 Monaten. Davon sind 8 Monate unbedingt. Da er diese Zeit bereits in Untersuchungshaft verbracht hat, muss er nicht erneut ins Gefängnis, vorausgesetzt, er verhält sich in der Probezeit von vier Jahren gesetzeskonform. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe zahlen.
Sein 41-jähriger Mittäter erhielt eine Haftstrafe von dreieinhalb Monaten. Auch diese Zeit hat er bereits in Untersuchungshaft abgesessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Offen sind noch zwei Zivilklagen vom Grossvater seiner Ex-Freundin und dessen Versicherung. Diese Klagen betreffen die finanziellen Schäden, die durch die Diebstähle entstanden sind.