Der Kanton Basel-Landschaft intensiviert seine Anstrengungen im Kampf gegen häusliche Gewalt. Ein aktueller Umsetzungsbericht zeigt, dass die Massnahmen zur Prävention, zum Opferschutz und zur Täterverfolgung gut vorankommen. Ziel ist es, Gewalt zu stoppen, Opfer umfassend zu schützen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Dies geschieht in Anlehnung an die Istanbul-Konvention des Europarats.
Wichtige Erkenntnisse
- Standardisierte Meldung an Kindesschutzbehörden bei involvierten Kindern.
- Interkantonale Schutzplätze für Mädchen und junge Frauen in Planung.
- Verbesserter Opferschutz im Migrationsbereich durch neue Richtlinien.
- Traumaspezifische Beratung und Spurensicherung für Opfer sexualisierter Gewalt auch ohne Anzeige.
- Neues Lernprogramm für Täter sexualisierter Gewalt ab 2025.
- Gemeinsames 24/7-Beratungsangebot für Gewaltopfer BL und BS ab November 2025.
Umfassende Massnahmen im Opferschutz
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat den Umsetzungsbericht zur Roadmap Häusliche Gewalt zur Kenntnis genommen. Dieser Bericht belegt, dass die initiierten Massnahmen in den acht definierten Handlungsfeldern erfolgreich umgesetzt werden. Ein wichtiger Fokus liegt auf dem Schutz von Kindern, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind.
Die Polizei meldet Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, standardmässig an die Kindesschutzbehörde (KESB). Dies soll eine frühzeitige Intervention und den Schutz der Kinder sicherstellen. Zusätzlich wird eine einheitliche Arbeitsweise für Fachleute entwickelt. Diese soll die Früherkennung von Kindswohlgefährdungen verbessern, insbesondere im Kontext von häuslicher Gewalt.
Faktencheck: Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie trat am 1. April 2018 in der Schweiz in Kraft. Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu umfassenden Massnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz, Strafverfolgung und integrierte Politik.
Schutz für junge Frauen und Migrantinnen
Ein weiteres zentrales Anliegen ist der Schutz von Mädchen und jungen Frauen. Hierfür strebt der Kanton eine interkantonale Lösung für Schutzplätze an. Dies soll sicherstellen, dass gefährdete junge Frauen über Kantonsgrenzen hinweg sichere Zufluchtsorte finden können.
Auch im Migrationsbereich wurden konkrete Schritte unternommen. Es gibt nun koordinierte Massnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes. Dazu gehört eine Berichtsvorlage zur strukturierten Bearbeitung von Härtefallgesuchen bei häuslicher Gewalt nach Artikel 50 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG). Eine Checkliste dient Beratungsstellen als Orientierungshilfe und sichert die Qualität der Beratung.
"Wir sehen es als unsere Pflicht, jedem Opfer häuslicher Gewalt umfassenden Schutz und Unterstützung zu bieten, unabhängig von Alter oder Herkunft. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden ist dabei entscheidend." - Eine Sprecherin des Kantons Basel-Landschaft betont die Bedeutung der koordinierten Massnahmen.
Spezialisierung in der Strafverfolgung und Opferhilfe
Die Strafverfolgung und Opferhilfe im Kanton Basel-Landschaft werden weiter professionalisiert. Seit 2024 ist die polizeiliche Fachstelle für Opfer- und Kinderbefragung (FS OKB) für die Einvernahmen von erwachsenen Opfern von Sexualdelikten zuständig. Diese Befragungen werden von spezialisierten Mitarbeitenden durchgeführt, wobei auch gleichgeschlechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Dies soll eine sensible und professionelle Vorgehensweise gewährleisten.
Die Staatsanwaltschaft hat einen "Kompetenzbereich Sexualdelikte und häusliche Gewalt" eingerichtet. Dieser Bereich bietet nicht nur Beratungen an, sondern übernimmt auch Controllingfunktionen. Er organisiert regelmässig Weiterbildungen für die beteiligten Fachkräfte und dient als zentrale Anlaufstelle für externe Behörden und Institutionen.
Hintergrund: Die Roadmap Häusliche Gewalt
Die Roadmap Häusliche Gewalt ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Sie definiert konkrete Handlungsfelder und Massnahmen, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in der Schweiz wirksam zu bekämpfen. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Phasen, wobei der Kanton Basel-Landschaft nun die zweite Phase erfolgreich vorantreibt.
Traumaspezifische Unterstützung und neue Programme
Opfer sexualisierter Gewalt erhalten im Kanton Basel-Landschaft zunehmend traumaspezifische Beratung. Zudem wird eine rechtsmedizinische Behandlung zur Spurensicherung auch ohne sofortige Anzeige ermöglicht. Dieser verbesserte Zugang zu rechtsmedizinischen Leistungen wurde in die laufende Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG) aufgenommen.
Zwei Mitarbeiterinnen der Notfallstation des Kantonsspitals Baselland (KSBL) haben sich als "Forensic Nurse" weitergebildet. Diese Spezialistinnen sind darauf geschult, Spuren professionell zu sichern und Opfer traumasensibel zu betreuen. Ihre Expertise ist entscheidend für die Beweissicherung und die Unterstützung der Betroffenen.
- Seit Januar 2025: Einführung des "Lernprogramms gegen sexualisierte Gewalt" für Täter.
- Zuweisung durch: Staatsanwaltschaft, Strafgericht und Strafvollzugsbehörde des Kantons Basel-Landschaft.
- Zielgruppe: Personen, die sich einer sexuellen Belästigung oder einer anderen Verletzung der sexuellen Integrität strafbar gemacht haben.
Verbesserte Erreichbarkeit der Opferhilfe
Die Erreichbarkeit für Gewaltopfer wird massgeblich verbessert. Ab November 2025 bieten die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt ein gemeinsames 24/7-Beratungsangebot an. Dieses ist über die kantonale Telefonnummer der Opferhilfe beider Basel (OHbB) erreichbar.
Tagsüber, von 8 bis 18 Uhr, ist die OHbB mit erweiterten Bürozeiten direkt erreichbar. Ausserhalb dieser Zeiten übernimmt "Die Dargebotene Hand" die Beratung. Dies gewährleistet, dass Opfer zu jeder Tages- und Nachtzeit Unterstützung finden können.
Wichtige Zahlen zur Opferhilfe
Das gemeinsame Beratungsangebot der Kantone BL und BS wird ab November 2025 rund um die Uhr verfügbar sein. Dies stellt eine wesentliche Erweiterung der bestehenden Dienstleistungen dar und erhöht die Sicherheit für Gewaltopfer erheblich.
Die bestehenden Massnahmen aus der ersten Umsetzungsphase der Istanbul-Konvention werden kontinuierlich weitergeführt und weiterentwickelt. Dies zeigt das anhaltende Engagement des Kantons Basel-Landschaft, Gewalt zu verhindern, Opfer zu schützen und Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Auch Informationsmaterialien zu häuslicher Gewalt wurden in Deutsch- und Integrationskurse eingebunden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um präventiv zu wirken und Menschen mit Migrationshintergrund über ihre Rechte und Hilfsangebote aufzuklären.





