Im Kanton Basel-Stadt beziehen immer weniger Menschen trotz Anspruch keine finanziellen Unterstützungsleistungen. Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Zahl der Nichtbeziehenden bei den meisten Leistungen seit 2015/2016 gesunken ist. Dies deutet auf eine verbesserte Zugänglichkeit und Information hin.
Wichtigste Erkenntnisse
- Nichtbezug bei Sozialleistungen in Basel-Stadt sinkt seit 2015/2016.
- Die Nichtbezugsquote liegt bei Sozialhilfe in Basel tiefer als in anderen Kantonen.
- Geringe Bedarfslücke ist der Hauptgrund für Nichtbezug.
- Digitale Anmeldungen und gezielte Information verbessern den Zugang.
Entwicklung des Nichtbezugs in Basel-Stadt
Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) in Basel-Stadt hat die Situation des Nichtbezugs von finanziellen Unterstützungsleistungen erneut untersuchen lassen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Anspruchsberechtigten eine fundierte Entscheidung über den Leistungsbezug treffen können. Es soll vermieden werden, dass Menschen aus Unwissenheit, Fehlinformationen oder wegen administrativer Hürden auf ihnen zustehende Hilfen verzichten.
Die aktuelle Analyse, durchgeführt von der Berner Fachhochschule, basiert auf Steuerdaten aus dem Jahr 2022. Diese Daten wurden mit Bevölkerungs- und Administrativdaten derselben Jahre verknüpft. Die Ergebnisse zeigen einen klaren Trend: Die absolute Zahl der Personen, die trotz potenziellem Anspruch keine Leistungen beziehen, ist in den meisten Bereichen zurückgegangen.
Faktencheck: Nichtbezugsquoten 2022
- Familienmietzinsbeiträge: 18 %
- Prämienverbilligung: 23 %
- Ergänzungsleistungen zur AHV (EL): 32 %
- Wirtschaftliche Sozialhilfe: 26 %
Gründe für den Nichtbezug von Leistungen
Die Gründe, warum Menschen auf zustehende Sozialleistungen verzichten, sind vielfältig. Oft fehlt es an Informationen über bestehende Unterstützungsmöglichkeiten. Manche Personen gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie nicht zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören. Andere wiederum möchten oder können die administrativen Auflagen nicht erfüllen.
Auch Schamgefühle spielen eine Rolle, wenn es darum geht, finanzielle Unterstützung vom Staat in Anspruch zu nehmen. Die Studie beleuchtet diese Aspekte und hilft, ein umfassenderes Bild der Situation zu zeichnen.
"Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass niemand auf Leistungen verzichtet, die ihm zustehen, nur weil er nicht informiert ist oder Hürden empfindet", erklärt ein Sprecher des WSU.
Ein besonders häufiger Grund für den Nichtbezug ist laut Studie die Höhe des Fehlbetrags, die sogenannte Bedarfslücke. Bei vielen Nichtbeziehenden fällt diese gering aus. Das bedeutet, der Betrag, der zur Deckung des Bedarfs fehlen würde, ist klein.
Was ist eine Bedarfslücke?
Die Bedarfslücke bezeichnet den Betrag, der einer Person oder einem Haushalt fehlt, um die existenzsichernden Ausgaben zu decken, wenn das eigene Einkommen oder Vermögen dafür nicht ausreicht. Ist diese Lücke gering, empfinden manche den Aufwand für die Beantragung einer Leistung als zu hoch im Verhältnis zum potenziellen Nutzen.
Vergleich mit anderen Kantonen und Risikogruppen
Im Vergleich zu anderen Kantonen weist Basel-Stadt eine deutlich niedrigere Nichtbezugsquote bei der Sozialhilfe auf. Dies deutet darauf hin, dass das soziale Sicherungssystem in Basel gut funktioniert. Die verschiedenen vorgelagerten Sozialleistungen tragen dazu bei, dass weniger Menschen auf die wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen sind.
Die Studie identifiziert auch spezifische Gruppen, die häufiger auf finanzielle Unterstützung verzichten. Besonders betroffen sind Personen aus EU-/EFTA-Staaten sowie (teil-)selbständig Erwerbstätige. Bei Letzteren können die konkreten finanziellen Umstände aufgrund der Datenlage tendenziell unterschätzt werden.
Konkrete Massnahmen zur Reduktion des Nichtbezugs
Der Kanton Basel-Stadt hat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, um den Nichtbezug von Sozialleistungen zu reduzieren. Erste Evaluationen zeigen positive Effekte. Eine wichtige Initiative ist die gezielte Information von potenziell Anspruchsberechtigten.
- Das Amt für Sozialbeiträge arbeitet eng mit Pro Senectute und Pro Infirmis zusammen.
- Als erster Kanton in der Schweiz informiert Basel-Stadt gezielt Personen, die aufgrund ihrer Steuerdaten potenziell Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.
Auch die Digitalisierung spielt eine grosse Rolle bei der Verbesserung des Zugangs zu Leistungen. Neu ist es möglich, sich nicht nur für die Prämienverbilligung, sondern auch für Ergänzungsleistungen online anzumelden. Dies vereinfacht den Prozess erheblich und senkt administrative Hürden.
Digitale Angebote im Überblick
- Online-Anmeldung für Prämienverbilligung
- Online-Anmeldung für Ergänzungsleistungen
- Erklärvideos und Tonaufnahmen in mehreren Sprachen auf der kantonalen Website
- Sozialleistungsrechner zur schnellen Einschätzung des Anspruchs
- Digitale Anmeldung für Sozialhilfe
Zukünftige Entwicklungen und Kooperationen
Die Website der Sozialhilfe ist bewusst in einfacher Sprache verfasst, um die Verständlichkeit zu erhöhen. Bei einer Anmeldung vor Ort wird zudem persönliche Unterstützung angeboten. Die Sozialhilfe Basel plant ausserdem eine verstärkte Zusammenarbeit mit privaten Beratungsstellen, um noch mehr Menschen zu erreichen und zu unterstützen.
Die Berner Fachhochschule, unter der Leitung von Prof. Oliver Hümbelin, hat im Auftrag des WSU insgesamt vier Studien zum Thema Nichtbezug durchgeführt. Die jüngsten Veröffentlichungen, wie die Studie "Nichtbezug von bedarfsabhängigen Sozialleistungen in der Stadt Basel - Berichtsjahr 2022", liefern wichtige Grundlagen für die kontinuierliche Verbesserung der Angebote. Diese Studien ermöglichen es, Trends und Entwicklungen im Nichtbezug über Jahre hinweg zu verfolgen und gezielt darauf zu reagieren.
Die Bemühungen des Kantons Basel-Stadt zeigen, dass ein proaktiver Ansatz und die Reduktion von bürokratischen Hürden einen positiven Einfluss auf den Leistungsbezug haben. Das Ziel, dass alle anspruchsberechtigten Personen eine informierte Entscheidung treffen können, rückt damit näher.





