Der geplante Verkauf der Basler Personenschifffahrt AG (BPG) an die United Waterways AG stösst im Grossen Rat auf geteilte Meinungen. Eine knappe Mehrheit der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) befürwortet die notwendige Umwidmung der Aktien, um den Verkauf zu ermöglichen. Eine Minderheit hingegen lehnt die Privatisierung ab und fordert eine höhere kantonale Unterstützung für den Betrieb der Schiffe.
Wichtige Punkte
- Regierungsrat plant Verkauf der BPG an United Waterways AG.
- Kommission stimmt mit 6:5 für die Umwidmung der Aktien.
- Kaufpreis für die BPG beträgt 250'000 Franken.
- Minderheit fordert 6.5 Millionen Franken für Betrieb und Investitionen.
- Sicherheiten für Mindestangebot und Rückkaufrecht im Vertrag vorgesehen.
Regierungsrat will BPG privatisieren
Der Regierungsrat von Basel-Stadt strebt den Verkauf der Basler Personenschifffahrt AG (BPG) an die Basler United Waterways AG an. Dies erfordert eine Umwidmung der BPG-Aktien vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen. Ohne diese Umwidmung kann der Verkauf nicht stattfinden. Die aktuelle Leistungsvereinbarung des Kantons mit der BPG läuft Ende 2025 aus, was eine neue Grundlage für den Weiterbetrieb notwendig macht.
United Waterways, ein Unternehmen spezialisiert auf den Betrieb von Personenflussschiffen, hat über ihre Tochtergesellschaft Floating Venues AG angeboten, 100 Prozent des Aktienkapitals der BPG zu übernehmen. Dieser Kauf würde sämtliche beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte der BPG per 31. Dezember 2025 umfassen, einschliesslich der Fahrgastschiffe.
Fakten zum Verkauf
- Kaufpreis: 250'000 Franken für 100% der Aktien.
- Übernahme: Alle Vermögenswerte, Forderungen und Verträge der BPG per 31. Dezember 2025.
- Käufer: Floating Venues AG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der United Waterways AG.
Kommission uneins über die Zukunft der Flotte
Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates hat sich intensiv mit dem Verkaufsantrag auseinandergesetzt. Ein Hearing mit Vertretern von United Waterways gab Einblicke in die Pläne des potenziellen Käufers. Trotz dieser Gespräche konnte der Verkaufsplan die Kommission nicht vollständig überzeugen.
Eine knappe Mehrheit von sechs zu fünf Stimmen befürwortet die Umwidmung der Aktien. Diese Mehrheit sieht im Verkauf eine Chance für die BPG und für ein attraktives Personenschifffahrtangebot in und um Basel. Sie argumentiert, dass die Erfahrung der United Waterways-Gruppe und mögliche Skaleneffekte zu einem ausgebauten, ganzjährigen und vielfältigen Angebot führen könnten.
"Die Mehrheit der Kommission schätzt die Chancen für die BPG und für die Gewährleistung eines attraktiven Personenschifffahrtangebots höher ein, wenn die BPG veräussert wird, als wenn sie im Eigentum des Kantons verbleibt."
Finanzielle Entlastung für den Kanton
Ein zentrales Argument der Kommissionsmehrheit ist die finanzielle Entlastung des Kantons. Mit dem Verkauf würden nicht nur der Betriebsbeitrag und Rekapitalisierungsmassnahmen entfallen, sondern auch zukünftige hohe Investitionen in Schiffe und landseitige Infrastruktur. Dies könnte dem Kanton erhebliche Kosten ersparen.
Der Vertrag zwischen dem Kanton und United Waterways sieht zudem Sicherheiten vor. Der Kanton hätte ein Rückkaufrecht für die BPG innerhalb der nächsten zwölf Jahre, sollte United Waterways das vereinbarte Mindestangebot nicht aufrechterhalten können. Auch der Verkauf der MS Rhystärn ist während der Betriebsgarantiezeit nur mit Zustimmung des Kantons möglich.
Hintergrund der Basler Personenschifffahrt
Die Basler Personenschifffahrt AG (BPG) ist seit vielen Jahren ein fester Bestandteil des Stadtbildes und des Freizeitangebots in Basel. Sie bietet Fahrten auf dem Rhein an, die sowohl bei Einheimischen als auch bei Touristen beliebt sind. Die Gesellschaft ist aktuell im Besitz des Kantons und wird durch eine Leistungsvereinbarung finanziert.
Minderheit warnt vor Problemen
Die Kommissionsminderheit lehnt den Verkauf der BPG entschieden ab. Sie erachtet die vereinbarten Sicherheiten als ungenügend und die Privatisierung generell als problematisch. Aus ihrer Sicht sei weder ein niederschwelliges Angebot gesichert, noch seien die Belange des Personals ausreichend berücksichtigt worden.
Die Minderheit kritisiert, dass der Kanton ein wichtiges Asset und eine öffentliche Institution für einen "sehr niedrigen Preis" von 250'000 Franken verkaufen würde. Dies würde dem Kanton die Möglichkeit nehmen, die BPG selbst weiterzuentwickeln und so die Attraktivität des Standorts langfristig positiv zu beeinflussen.
- Kritikpunkte der Minderheit:
- Ungenügende Sicherheiten für das Angebot.
- Mangelnde Berücksichtigung der Personalinteressen.
- Verkauf eines wichtigen öffentlichen Assets zu geringem Preis.
- Verlust der künftigen Entwicklungsmöglichkeiten durch den Kanton.
Alternative: Leistungsvereinbarung erneuern
Statt der Privatisierung beantragt die Kommissionsminderheit dem Grossen Rat, die Leistungsvereinbarung mit der BPG für die kommenden fünf Jahre zu erneuern. Zudem fordert sie eine deutliche Erhöhung des Betriebsbeitrags und die Vornahme der notwendigen Kapitalerhöhung. Insgesamt schlägt die Minderheit Ausgaben in Höhe von 6.5 Millionen Franken für die Jahre 2026 bis 2030 vor, um das gesicherte Weiterbestehen der BPG zu gewährleisten.
Die Minderheit betont, dass eine langfristige Sicherstellung eines breiten und für alle zugänglichen Personenschifffahrtangebots nur durch den Verbleib der BPG in kantonalem Besitz gewährleistet sei. Der Grosse Rat wird nun über den Antrag des Regierungsrates und die Empfehlungen der Kommission entscheiden müssen.





