Die Steuerverwaltung Basel-Stadt löst ihren umfangreichen Kunstbestand auf. Ein Grossteil der Werke, rund 330 Stück, wird Ende November 2025 in einem öffentlichen Depotverkauf angeboten. Zuvor haben bereits Basler Institutionen sowie das Schweizerische Nationalmuseum ausgewählte Objekte übernommen.
Wichtigste Punkte
- Steuerverwaltung Basel-Stadt löst Kunstbestand auf.
- Rund 330 Werke gelangen in den öffentlichen Depotverkauf.
- Verkauf findet am 28. und 29. November 2025 statt.
- Preise sind moderat und werden am Samstag reduziert.
- Basler Institutionen haben 35 Werke übernommen.
Auflösung des Kunstbestands der Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung Basel-Stadt trennt sich von ihrer Kunstsammlung. Diese Entscheidung wurde getroffen, da es an den nötigen Ressourcen für die Pflege und Dokumentation des Bestands mangelt. Insgesamt umfasst die Sammlung knapp 400 Kunstgegenstände.
Eine spezialisierte Kunstexpertin wurde beauftragt, den Prozess der Vermittlung und des Verkaufs zu begleiten. Ihre Aufgabe war es, passende Abnehmer für die Kunstwerke zu finden. Dieser Prozess ist nun abgeschlossen.
Faktencheck
- Gesamtzahl der Kunstwerke: Knapp 400
- Anzahl der durch Institutionen übernommenen Werke: 35
- Anzahl der Werke im Depotverkauf: Rund 330
- Datum des Depotverkaufs: 28. und 29. November 2025
Institutionelle Übernahmen sichern Kulturgüter
Bevor der öffentliche Verkauf startet, haben verschiedene öffentliche Institutionen die Möglichkeit genutzt, bedeutende Werke aus der Sammlung zu sichern. Dies stellt sicher, dass wichtige Kulturgüter im Besitz des Kantons oder anderer Schweizer Institutionen bleiben.
Der Kunstkredit Basel-Stadt hat 27 Werke in seinen Bestand aufgenommen. Fünf weitere Objekte gingen an die Denkmalpflege, speziell an das Museum Kleines Klingental. Das Historische Museum Basel-Stadt und das Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel haben je ein Werk erhalten.
„Die Übernahme dieser Werke durch den Kunstkredit Basel-Stadt und die kantonalen Museen ist ein wichtiger Schritt. Sie werden damit Teil des kantonalen Kunstbestands, der grundsätzlich unveräusserlich ist und der Öffentlichkeit zugänglich bleibt“, erklärt eine Vertreterin der Stadtverwaltung.
Ein besonderes Werk, ein Wandbildentwurf von Karl Otto Hügin für die Schweizerische Landesausstellung 1939, wurde vom Schweizerischen Nationalmuseum erworben. Dies unterstreicht die historische Bedeutung einiger Objekte in der Sammlung.
Hintergrund zur Entscheidung
Die Steuerverwaltung Basel-Stadt hat in den vergangenen Jahrzehnten Kunstwerke als Teil ihrer Innenausstattung erworben oder als Leihgaben erhalten. Ohne spezifisches Fachpersonal für die Kunstpflege und -dokumentation wurde die Verwaltung dieser Sammlung zunehmend zur Herausforderung. Das Finanzdepartement hat daher die Auflösung beschlossen, um eine professionelle Handhabung der Kunstwerke zu gewährleisten.
Der öffentliche Depotverkauf im Detail
Für die breite Öffentlichkeit bietet sich die Gelegenheit, Kunstwerke zu erwerben. Der Depotverkauf findet am Freitag, 28. November, von 15 bis 20 Uhr und am Samstag, 29. November, von 10 bis 16 Uhr statt.
Die zum Verkauf stehenden rund 330 Kunstwerke stammen hauptsächlich von etwa 100 regionalen Künstlerinnen und Künstlern. Dies bietet eine einzigartige Chance, lokale Kunst zu erwerben.
Preise und Rabatte
- Die Kunstwerke werden zu moderaten Fixpreisen angeboten.
- Diese Preise wurden von der beauftragten Kunstexpertin festgelegt.
- Ab Samstag, 13 Uhr, werden alle noch nicht verkauften Werke zu vergünstigten Preisen angeboten.
Interessenten können die Werke nicht vorab reservieren. Eine Besichtigung und der Kauf sind ausschliesslich vor Ort während der Verkaufszeiten möglich. Eine detaillierte Werkliste mit Preisen wird im Vorfeld nicht veröffentlicht. Ein Flyer mit weiteren Informationen und einer Liste der vertretenen Künstler wird jedoch bereitgestellt.
Umgang mit unverkauften Werken
Die Steuerverwaltung hat auch eine Regelung für Werke getroffen, die während des Depotverkaufs keinen Käufer finden. Künstler oder deren Nachkommen und Nachlassverwaltungen wurden, soweit möglich, über den Verkauf informiert.
Sie haben die Möglichkeit, nicht verkaufte Werke nach dem Verkaufswochenende kostenlos abzuholen. Objekte, die nicht abgeholt werden, spendet die Steuerverwaltung an eine Brockenstube. Dies stellt sicher, dass die Kunstwerke weiterhin eine Verwendung finden.
Der Verkauf verspricht, ein interessantes Ereignis für Kunstliebhaber und Sammler in der Region Basel zu werden. Die Möglichkeit, Kunst zu erschwinglichen Preisen zu erwerben und gleichzeitig regionale Künstler zu unterstützen, zieht viele Besucher an.
Datenschutzhinweis zum Verkauf
Die Steuerverwaltung Basel-Stadt weist darauf hin, dass für statistische Zwecke Informationen über Zugriffsgeräte und Browser beim Aufruf der Webseite erfasst und verarbeitet werden. Dieser Vorgang erfolgt anonymisiert, sodass kein Bezug zur Person hergestellt werden kann. Die Daten werden ausschliesslich intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.





