Die Basler Bevölkerung muss sich auf höhere Kosten für die Müllentsorgung einstellen. Ab dem 1. Januar 2026 erhöht der Kanton die Gebühren für die blauen Bebbi-Säcke sowie für Sperr- und Grüngutvignetten. Eine Rolle der gängigen 35-Liter-Säcke wird dann vier Franken mehr kosten. Dies ist die erste Gebührenerhöhung seit 18 Jahren.
Die Anpassung ist Teil einer Totalrevision der kantonalen Abfallverordnung und soll ein langjähriges Defizit in der Abfallkasse ausgleichen. Gemäss Bundesgesetz muss die Entsorgung von Siedlungsabfällen kostendeckend finanziert werden, was in Basel zuletzt nicht mehr der Fall war.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 1. Januar 2026 steigen die Gebühren für Bebbi-Säcke in Basel.
- Eine Rolle 35-Liter-Säcke kostet neu 27 statt 23 Franken.
- Auch Vignetten für Sperrgut und Grüngut werden teurer.
- Grund ist ein Defizit in der Abfallkasse und die gesetzliche Vorgabe der Kostendeckung.
- Es ist die erste Preisanpassung in diesem Bereich seit 18 Jahren.
Die neuen Gebühren im Detail
Die angekündigte Preiserhöhung betrifft mehrere Bereiche der Abfallentsorgung in Basel-Stadt. Die Anpassungen sind gestaffelt und sollen die realen Kosten der Dienstleistungen besser widerspiegeln.
Anpassung bei den blauen Säcken
Die bekannteste Änderung betrifft die blauen Bebbi-Säcke. Der Preis für einen einzelnen 35-Liter-Sack steigt von 2.30 Franken auf 2.70 Franken. Dies entspricht einer Erhöhung von rund 17 Prozent. Für die Konsumenten wird dies vor allem beim Kauf einer ganzen Rolle spürbar.
- Preis pro Rolle (10 Säcke à 35 Liter): Steigt von 23 Franken auf 27 Franken.
- Preis pro Einzelstück (35 Liter): Steigt von 2.30 Franken auf 2.70 Franken.
Diese Anpassung bedeutet für einen durchschnittlichen Haushalt, der pro Monat eine Rolle verbraucht, jährliche Mehrkosten von 48 Franken.
Sperrgut und Grüngut ebenfalls betroffen
Nicht nur die Gebühren für den regulären Hausmüll werden angepasst. Auch die Entsorgung von grösseren Abfällen wird teurer. Die Vignetten für Sperrgut kosten ab 2026 neu 5 Franken statt wie bisher 4.50 Franken. Eine deutlichere Steigerung ist bei der Grünabfuhr zu verzeichnen: Die Gebühr für eine Grüngutvignette erhöht sich von 3 Franken auf 4.15 Franken, was einem Anstieg von fast 38 Prozent entspricht.
Neue Preise ab 1. Januar 2026
Die Gebührenanpassung im Überblick:
- 35-Liter-Bebbi-Sack: 2.70 CHF (bisher 2.30 CHF)
- Sperrgut-Vignette: 5.00 CHF (bisher 4.50 CHF)
- Grüngut-Vignette: 4.15 CHF (bisher 3.00 CHF)
Eine wichtige Neuerung gibt es zudem bei der Entsorgung von Abfall in Containern. Ab 2026 wird die Abrechnung hierfür ausschliesslich nach Gewicht erfolgen. Das bisherige System mit Vignetten für Container wird vollständig abgeschafft. Dieser Schritt soll eine verursachergerechtere und transparentere Abrechnung ermöglichen.
Hintergründe der Gebührenerhöhung
Die Entscheidung zur Preisanpassung fiel nicht über Nacht. Sie ist das Resultat einer langjährigen Entwicklung und gesetzlicher Vorgaben, die den Kanton zum Handeln zwingen.
Das Verursacherprinzip als Grundlage
Das Schweizer Umweltschutzgesetz schreibt vor, dass die Kosten für die Entsorgung von Siedlungsabfällen durch Gebühren gedeckt werden müssen. Dieses sogenannte Verursacherprinzip stellt sicher, dass diejenigen, die Abfall produzieren, auch für dessen Entsorgung bezahlen. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Bebbi-Säcken und Vignetten müssen die gesamten Kosten für Sammlung, Transport, Verwertung und Beseitigung decken.
In den vergangenen Jahren wies die Abfallrechnung des Kantons Basel-Stadt jedoch ein Defizit aus. Die Einnahmen reichten nicht mehr aus, um die gestiegenen Betriebskosten zu finanzieren. Dieses Defizit musste bisher aus anderen kantonalen Mitteln ausgeglichen werden, was dem Bundesgesetz widerspricht.
Stabile Preise für fast zwei Jahrzehnte
Die letzte Erhöhung der Abfallgebühren liegt laut kantonalen Angaben 18 Jahre zurück. In dieser Zeit sind die Kosten für Personal, Fahrzeuge, Treibstoff und die Verarbeitung des Abfalls kontinuierlich gestiegen. Die lange Periode stabiler Preise führte schliesslich zu der finanziellen Schieflage, die nun korrigiert werden muss.
«Um das bestehende Defizit in der Abfallkasse auszugleichen, müssen die Abfallgebühren in der Stadt Basel erhöht werden», heisst es in der offiziellen Mitteilung des Kantons. Die Massnahme sei notwendig, um die gesetzlichen Vorgaben zur Kostendeckung zu erfüllen.
Die Totalrevision der Abfallverordnung, die Anfang 2025 in Kraft tritt, schafft die rechtliche Grundlage für die neuen Tarife, die dann ein Jahr später wirksam werden.
Was bedeutet das für die Zukunft?
Mit der aktuellen Anpassung will der Kanton nicht nur das kurzfristige Defizit beheben, sondern auch eine nachhaltige Finanzierung für die Zukunft sicherstellen. Teil der neuen Verordnung ist daher ein Mechanismus zur regelmässigen Überprüfung der Gebühren.
Geplant ist, die Gebührenstruktur künftig alle drei Jahre zu evaluieren. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Einnahmen die Kosten erneut nicht decken, können Anpassungen vorgenommen werden. Dies soll verhindern, dass sich über viele Jahre hinweg erneut ein grosses Defizit aufbaut, das dann eine sprunghafte Erhöhung wie die jetzige erforderlich macht.
Dieser Schritt soll für mehr finanzielle Stabilität und Planbarkeit in der städtischen Abfallwirtschaft sorgen. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet es, dass die Preise für die Müllentsorgung in Zukunft regelmässiger, aber voraussichtlich in kleineren Schritten angepasst werden könnten.





