Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft passen ihre Vorgaben für ambulante medizinische Eingriffe an. Ab dem 1. Januar 2026 werden Operationen an Füssen und Ellbogen neu in die Liste der Eingriffe aufgenommen, die bevorzugt ambulant durchgeführt werden sollen. Dies bedeutet eine Erweiterung von bisher 18 auf neu 19 Gruppen von Eingriffen, die nicht mehr zwingend einen stationären Spitalaufenthalt erfordern.
Wichtige Punkte
- Erweiterung der Liste um Fuss- und Ellenbogenchirurgie.
- Gültig ab dem 1. Januar 2026.
- Anpassung an die schweizweite Bundesregelung.
- Ziel ist die Reduzierung stationärer Aufenthalte bei gleicher Behandlungsqualität.
- Patientenbedürfnis nach weniger Hospitalisierung wird berücksichtigt.
Mehr ambulante Eingriffe in der Region Basel
Die Gesundheitsdepartemente beider Basel verfolgen seit Langem die Strategie «ambulant vor stationär» (AVOS). Diese Herangehensweise, die seit Januar 2019 schweizweit gilt, zielt darauf ab, medizinische Eingriffe, wo immer möglich und medizinisch sinnvoll, ausserhalb eines Spitalbetts durchzuführen. Die nun beschlossene Anpassung der Liste spiegelt die Fortschritte in Medizin und Technik wider.
Mit der Entwicklung neuer Operationstechniken und verbesserter Anästhesieverfahren können immer mehr Eingriffe sicher und effektiv ambulant erfolgen. Dies bietet nicht nur Vorteile für das Gesundheitssystem, sondern auch für die Patienten. Sie können nach dem Eingriff schneller in ihre gewohnte Umgebung zurückkehren und sich dort erholen.
Faktencheck
- Start von AVOS: Januar 2019 schweizweit.
- Anzahl Eingriffe 2018: Ursprünglich 13 in Basel.
- Anzahl Eingriffe 2022: Bereits 18 in Basel.
- Anzahl Eingriffe 2026: Neu 19 Gruppen von Eingriffen.
Die Vorteile der ambulanten Behandlung
Die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen bringt mehrere positive Effekte mit sich. Einerseits werden Spitalbetten für komplexere Fälle freigehalten, was die Ressourcen des Gesundheitssystems effizienter nutzt. Andererseits profitieren Patienten von einer geringeren Belastung durch einen Spitalaufenthalt. Dies umfasst das Vermeiden von Spitalinfektionen, eine schnellere Rückkehr in den Alltag und oft auch geringere Kosten.
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben in dieser Hinsicht eine Vorreiterrolle eingenommen. Schon früh haben sie begonnen, die Liste der obligatorisch ambulanten Eingriffe zu erweitern. Dies zeigt das Engagement für eine moderne und patientenorientierte Gesundheitsversorgung in der Region.
„Die medizinische Entwicklung erlaubt es uns, immer mehr Eingriffe sicher und komfortabel ambulant durchzuführen. Dies kommt den Patienten und dem Gesundheitssystem zugute.“
Konkrete Neuerungen ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 werden spezifische Operationen in der Fuss- und Ellenbogenchirurgie zu den bereits bestehenden 18 Gruppen hinzukommen. Dies bedeutet beispielsweise, dass gewisse Eingriffe am Fesselgelenk oder am Ellenbogen nicht mehr zwingend eine Übernachtung im Spital erfordern, sofern keine besonderen medizinischen Umstände dies notwendig machen. Die genaue Liste der betroffenen Eingriffe ist auf den offiziellen Webseiten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft einsehbar.
Diese Anpassung ist Teil eines kontinuierlichen Prozesses. Das Gesundheitswesen entwickelt sich stetig weiter. Neue Technologien und Behandlungsmethoden ermöglichen es, die Patientenversorgung zu optimieren und gleichzeitig die Effizienz zu steigern. Das Prinzip «ambulant vor stationär» ist ein zentraler Pfeiler dieser Entwicklung.
Hintergrund der Regelung
Die schweizweite Regelung «ambulant vor stationär» (AVOS) wurde eingeführt, um die Effizienz des Gesundheitssystems zu steigern und gleichzeitig die Behandlungsqualität zu sichern. Sie basiert auf der Erkenntnis, dass viele medizinische Eingriffe, die früher einen Spitalaufenthalt erforderten, heute dank des medizinischen Fortschritts ambulant durchgeführt werden können. Dies entlastet nicht nur die Spitäler, sondern kommt auch dem Wunsch vieler Patienten entgegen, unnötige Hospitalisierungen zu vermeiden.
Ausblick auf die Gesundheitsversorgung
Die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Liste ambulanter Eingriffe ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Gesundheitsversorgung. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zeigen damit, dass sie bereit sind, sich den neuen Gegebenheiten anzupassen und die bestmögliche Versorgung für ihre Bevölkerung sicherzustellen. Dies ist ein klares Bekenntnis zu einer zukunftsfähigen und patientenfreundlichen Gesundheitslandschaft.
Es ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren weitere Eingriffe von stationär auf ambulant umgestellt werden können, da Forschung und Entwicklung im medizinischen Bereich nicht stillstehen. Die enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Basel-Kantonen bei der Umsetzung dieser Regelungen ist ein Beispiel für koordinierte Gesundheitspolitik.
- Effizienzsteigerung: Bessere Nutzung von Spitalressourcen.
- Patientenkomfort: Schnellere Genesung in vertrauter Umgebung.
- Kosteneinsparungen: Reduzierung unnötiger Spitaltage.
- Qualitätssicherung: Hoher medizinischer Standard bleibt gewährleistet.
Für detaillierte Informationen zu den spezifischen Eingriffen können Interessierte die Webseiten der Gesundheitsdepartemente Basel-Stadt und Basel-Landschaft konsultieren. Dort sind die aktuellen Listen und weitere relevante Informationen zur Gesundheitsversorgung verfügbar.





