Die Gemeinde Birsfelden hat mit einem automatisierten Kamerasystem zur Überwachung von Fahrverboten innerhalb eines Monats über 15'000 Bussen ausgestellt. Während die Gemeindekasse von Einnahmen in Millionenhöhe profitieren könnte, wachsen die rechtlichen Bedenken. Ein Gerichtsurteil aus dem Kanton Aargau aus dem Jahr 2021, das ein ähnliches System für unzulässig erklärte, wirft nun einen Schatten auf die Massnahme in Baselland.
Das Wichtigste in Kürze
- In Birsfelden wurden durch Kameras zur Durchfahrtskontrolle in einem Monat über 15'000 Bussen generiert.
- Ein Bezirksgericht im Aargau stoppte 2021 ein vergleichbares System wegen fehlender gesetzlicher Grundlage.
- Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und der TCS äussern Zweifel an der Rechtmässigkeit des Birsfelder Modells.
- Birsfelden beruft sich auf ein neues Polizeireglement, das von der Gemeindeversammlung beschlossen wurde.
Die Bussenflut in Birsfelden sorgt für Aufsehen
Seit der Inbetriebnahme der neuen Überwachungskameras in Birsfelden werden Autofahrer massenhaft zur Kasse gebeten. Die Gemeinde will mit dem System den Ausweichverkehr von der Autobahn A2 durch ihre Quartierstrassen unterbinden. Die Bilanz des ersten Monats ist beachtlich: Mehr als 15'000 Ordnungsbussen wurden ausgestellt, was geschätzte Einnahmen von über 1,5 Millionen Franken bedeutet.
Doch die Massnahme ist umstritten. Sowohl das Bundesamt für Strassen (ASTRA) als auch der Touring-Club Schweiz (TCS) haben öffentlich Bedenken geäussert. Das ASTRA hinterfragt, ob die Massnahme verhältnismässig ist und im öffentlichen Interesse liegt. Man warte auf ein Gerichtsurteil, um die Frage zu klären. Der TCS befürchtet einen Dammbruch, der zu einer Zunahme ähnlicher Kontrollsysteme in der ganzen Schweiz führen könnte.
Worum geht es in Birsfelden?
Das System erfasst die Nummernschilder von Fahrzeugen, die in eine überwachte Zone einfahren und diese wieder verlassen. Verlässt ein Fahrzeug die Zone innerhalb von 15 Minuten, wird angenommen, dass es sich um unerwünschten Durchgangsverkehr handelt, und eine Busse wird automatisch ausgestellt. Wer länger als 15 Minuten im Perimeter bleibt, gilt nicht als Schleichverkehr und wird nicht gebüsst.
Ein Blick zurück: Der Fall Aargau
Die aktuelle Debatte weckt Erinnerungen an einen ähnlichen Fall im Kanton Aargau. Dort hatten verschiedene Regionalpolizeien, allen voran die Stadtpolizei Baden, ebenfalls automatisierte Kameras zur Überwachung von Fahrverboten eingesetzt. Das System funktionierte ähnlich: Nummernschilder wurden gescannt und mit einer Liste von zufahrtsberechtigten Fahrzeugen abgeglichen.
Auch im Aargau erwies sich das System als äusserst lukrativ. Die Stadt Baden nahm zwischen 2018 und 2021 jährlich über eine Million Franken an Bussen ein. Die Empörung in der Bevölkerung war gross, als einzelne Personen Dutzende von Bussen innert kürzester Zeit erhielten.
Das Gerichtsurteil, das alles änderte
Im Herbst 2021 zog eine Autofahrerin gegen eine solche Busse vor Gericht – mit Erfolg. Das Bezirksgericht Baden stoppte die Praxis und erklärte die Überwachung für unzulässig. Die Richter kamen zum Schluss, dass für eine derartige automatisierte Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung die notwendige gesetzliche Grundlage fehle.
Das Gericht argumentierte, dass die permanente Erfassung von Nummernschildern, Fahrzeit und Fahrtrichtung einen «Eingriff in das Recht auf persönliche Freiheit und auf informationelle Selbstbestimmung» darstelle.
Das Gefühl, ständig überwacht zu werden, könne die Selbstbestimmung der Bürger wesentlich hemmen. Die Polizei hatte sich auf die Strassenverkehrsordnung berufen, was dem Gericht aber nicht als «Gesetz im formellen Sinn» ausreichte. Nach diesem Urteil mussten alle derartigen Kameras im Kanton Aargau abmontiert werden.
Datenschutz als zentrales Thema
Das Aargauer Gericht kritisierte auch, dass die Kamera nicht mit der kantonalen Datenschutzbeauftragten abgesprochen war. Es betonte die Gefahr, dass die erfassten Daten theoretisch auch mit anderen Datenbanken abgeglichen werden könnten, was die Überwachung noch problematischer machen würde.
Ist Birsfelden anders gelagert?
Die Gemeinde Birsfelden ist sich der rechtlichen Hürden bewusst und hat versucht, sich besser abzusichern als die Aargauer Gemeinden. Man habe den Fall aus dem Aargau zwar nicht gekannt, aber im Vorfeld Juristen und den Baselbieter Datenschutzbeauftragten, Markus Brönnimann, konsultiert.
Brönnimann betont, dass er von Anfang an auf die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Grundlage hingewiesen habe. Diese sei im April durch die Gemeindeversammlung geschaffen worden, als das neue Polizeireglement verabschiedet wurde. Dies ist der entscheidende Unterschied zum Fall Aargau, wo eine solche explizite Regelung auf Gesetzesstufe fehlte.
Der Umgang mit den Daten
Ein weiterer zentraler Punkt ist der Datenschutz. Laut Brönnimann handelt es sich in Birsfelden nicht um eine «Massenüberwachung». Der Grund: «Die Daten von Autofahrern, die sich korrekt verhalten, werden sofort gelöscht.» Die Gemeinde bestätigt, dass die erfassten Daten von Fahrzeugen, die sich länger als die erlaubten 15 Minuten im Quartier aufhalten, automatisch vernichtet werden. Es würden keine sogenannten «No Hits» gespeichert.
Diese Zusicherung ist entscheidend, da das Polizeireglement selbst in diesem Punkt nicht vollständig eindeutig formuliert ist und bei Juristen zunächst den Eindruck erweckte, auch unverdächtige Daten könnten bis zu 30 Tage gespeichert werden.
Was passiert nun?
Ob die von Birsfelden geschaffene Rechtsgrundlage vor einem Gericht standhalten wird, bleibt abzuwarten. Experten sind sich uneinig, ob ein kommunales Reglement ausreicht, um einen Eingriff in Grundrechte zu legitimieren. Die endgültige Klärung wird wohl erst erfolgen, wenn ein Betroffener seine Busse anficht und der Fall durch die gerichtlichen Instanzen geht.
Für Autofahrer, die bereits eine Busse erhalten haben, gilt: Wer bezahlt, hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Rückerstattung, selbst wenn das System später als rechtswidrig eingestuft werden sollte. Nur wer die Busse formell anficht, kann auf eine Aufhebung hoffen. Die Entwicklungen in Birsfelden werden von vielen anderen Gemeinden in der Schweiz, die mit ähnlichen Verkehrsproblemen kämpfen, genau beobachtet.





