Das Appellationsgericht Basel hat einen Rekurs gegen den Bebauungsplan für eine geplante Tennishalle auf der Sportanlage Schützenmatte abgewiesen. Damit ist der Weg für den Bau der Halle des Tennisclubs Old Boys, dem Jugendverein von Roger Federer, vorerst frei. Der Entscheid des Gerichts erfolgte nach einem Augenschein vor Ort und der Anhörung beider Parteien.
Wichtige Punkte
- Das Appellationsgericht Basel hat den Rekurs gegen den Bebauungsplan für die Tennishalle Schützenmatte abgewiesen.
- Der Tennisclub Old Boys plant eine Halle mit vier Innenplätzen.
- Anwohner hatten gegen das Projekt rekurriert, unter anderem wegen Fragen der Raumplanung und Ästhetik.
- Das Gericht sah die Interessenabwägung durch den Grossen Rat als korrekt an und betonte die Bedeutung von Tennis als Breitensport.
- Roger Federer unterstützt das Bauvorhaben finanziell.
Hintergrund des Bauprojekts
Der Tennisclub Old Boys, ein Traditionsverein in Basel, plant seit Längerem den Bau einer festen Tennishalle. Bisher nutzte der Club in den Wintermonaten eine temporäre Ballonhalle auf der Sportanlage Schützenmatte. Das Vorhaben sieht eine Halle mit vier Innenplätzen vor. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hatte dem Bebauungsplan im Dezember 2024 zugestimmt.
Die Finanzierung des Bauvorhabens übernimmt der Tennisclub vollständig selbst. Für den Club ist die Realisierung der Halle eine lange und oft schwierige Geschichte. Ein erster Anlauf im Jahr 2021 scheiterte. Der aktuelle Bebauungsplan wurde überarbeitet, um Bedenken früherer Einsprecher zu berücksichtigen. So wurden beispielsweise geplante Tennisplätze auf dem Hallendach gestrichen und die maximale Höhe der Halle reduziert.
Historie der Planung
Die Schützenmatte ist ein bekanntes Sportzentrum in Basel. Sie beherbergt bereits mehrere Sportanlagen, darunter das Schützenmattstadion und ein Polizeiausbildungsgebäude. Die geplante Tennishalle soll das bestehende Sportangebot ergänzen und den ganzjährigen Spielbetrieb ermöglichen.
Rekurs der Anwohner
Trotz der Anpassungen des Plans rekurrierten 17 Personen aus der direkten Nachbarschaft gegen das Vorhaben. Ihr Sprecher war der Anwohner und Jurist Daniel Boerlin. Er bereitete sich akribisch auf den Gerichtstermin vor. Mit Pylonen markierte er die geplanten Baulinien, eine gelbe Holzlatte an einem Flutlichtmast zeigte die maximale Höhe der Tennishalle an.
Boerlin argumentierte, dass der Bebauungsplan gegen das Raumplanungsgesetz verstosse. Er bezeichnete die Architektur bestehender Gebäude auf der Schützenmatte, wie das Schützenmattstadion und das Polizeiausbildungsgebäude, als fragwürdig. Diese dürften keine Rechtfertigung für die Hallenpläne sein. Boerlin betonte:
"Wir sind keine Stänkerer, sondern Vorkämpfer für eine vernünftige Raumplanung."
Geplante Hallenhöhe
- Maximale Höhe der Tennishalle: 7,3 Meter.
- Diese Höhe wurde im überarbeiteten Bebauungsplan festgelegt, um den Anliegen der Anwohner entgegenzukommen.
Argumente im Gerichtssaal
Im Saal des Appellationsgerichts führte Daniel Boerlin seine Argumente weiter aus. Er sprach dem Tennis den Status als Breitensport ab. Mit einem Augenzwinkern merkte er an:
"Roger Federer benötigte auch keine Halle."Er schlug vor, dass gerade das Fehlen einer Halle den Maestro widerstandsfähiger und zu einem besseren Spieler gemacht haben könnte. Diese Bemerkung sorgte für Heiterkeit im Saal. Es ist bekannt, dass Roger Federer in seiner Jugend in der aufblasbaren Ballonhalle der Old Boys trainierte und das Bauvorhaben der neuen Halle finanziell unterstützt.
Andreas Albrecht, der Anwalt des Tennisclubs Old Boys, wies darauf hin, dass es in der Verhandlung nicht um ästhetische Fragen gehe. Vielmehr stünden die Nutzungsplanung und das zulässige Nutzungsmass im Vordergrund. Er erklärte:
"Ob der neue Bau hässlich ist, ist irrelevant für das heutige Verfahren. Entscheidend ist aus städtebaulicher Sicht, dass an diesem Ort solche Bauten üblich sind."
Gerichtsentscheid und Begründung
Gerichtspräsident Stephan Wullschleger eröffnete den Entscheid des Appellationsgerichts. Die Hoffnung der Rekurrenten zerschlug sich schnell. Das Gericht wies den Rekurs ab. Die Begründung war knapp, aber klar. Wullschleger betonte, dass das Appellationsgericht eine Rechtsmittelinstanz sei. Es gehe um einen politischen Entscheid des demokratisch legitimierten Grossen Rates.
Die Aufgabe des Gerichts sei es, zu prüfen, ob die Interessenabwägung des Grossen Rates vertretbar oder falsch vorgenommen wurde. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Interessenabwägung korrekt war. Ein zentraler Punkt war die Einschätzung des Gerichts zum Tennissport.
Wullschleger hob hervor:
"Und entgegen der Auffassung der Rekurrierenden ist Tennis heute ein Breitensport."Er führte an, dass die Zahl der Tennisspielenden nicht wesentlich kleiner sei als die der Fussballspielenden. Die Förderung von Tennis als Breitensport entspreche somit dem öffentlichen Interesse. Zudem sei die gute Erreichbarkeit der Sportanlagen für Fuss- und Veloverkehr bei der Schützenmatte zweifellos gegeben.
Mögliche weitere Schritte
Die Rekurrenten könnten den Entscheid des Appellationsgerichts noch vor das Bundesgericht ziehen. Eine solche Weiterziehung würde jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sein. Neben einer Urteilsgebühr von 2000 Franken wurden den Rekurrenten auch die Parteientschädigung des siegreichen Tennisclubs Old Boys auferlegt, die sich auf knapp über 10'000 Franken beläuft.
Dieser Gerichtsentscheid markiert einen wichtigen Schritt für den Tennisclub Old Boys und das Bauvorhaben der Tennishalle auf der Schützenmatte. Er unterstreicht die Bedeutung der politischen Entscheidungsfindung in städtebaulichen Fragen und die Rolle des Gerichts bei der Überprüfung der Interessenabwägung.