Ein Mann, der wegen Vergewaltigung im Basler Horburgpark erstinstanzlich verurteilt wurde, bleibt bis zur Berufungsverhandlung in Sicherheitshaft. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Verfügung des Appellationsgerichts Basel-Stadt bestätigt, da weiterhin Fluchtgefahr besteht.
Wichtige Erkenntnisse
- Der Beschuldigte bleibt bis zur Berufungsverhandlung in Sicherheitshaft.
- Das Bundesgericht bestätigt die Fluchtgefahr.
- Dem Mann droht eine lange Freiheitsstrafe und Landesverweisung.
- Er bestreitet die Vergewaltigung und spricht von einvernehmlichem Sex.
- Der Beschuldigte hat bereits Vorstrafen.
Bundesgericht bestätigt Sicherheitshaft
Das Bundesgericht hat die Sicherheitshaft für den im Horburgpark verurteilten Mann aufrechterhalten. Diese Entscheidung wurde am Dienstag veröffentlicht. Die Richter sahen eine hohe Fluchtgefahr, die eine Freilassung vor der Berufungsverhandlung nicht zulässt.
Der Mann wurde im Januar dieses Jahres zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Anklage lautete auf Vergewaltigung einer Frau, die er zuvor in einem Basler Club kennengelernt hatte.
Faktencheck
- Verurteilung: Januar dieses Jahres
- Strafmass: Vier Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe
- Vorwurf: Vergewaltigung im Horburgpark Basel
- Haftdauer bisher: Rund 18 Monate
Hintergrund des Falls
Der Vorfall ereignete sich im Horburgpark in Basel. Der Beschuldigte und das Opfer trafen sich zuvor in einem Club. Später soll es im Park zur mutmasslichen Vergewaltigung gekommen sein. Der Mann bestreitet die Tat. Er gibt zu, Sex mit der Frau gehabt zu haben. Dieser sei jedoch einvernehmlich gewesen.
Die erste Instanz kam zu einem anderen Schluss und verurteilte ihn wegen Vergewaltigung. Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichts betrifft jedoch ausschliesslich die Frage der Sicherheitshaft und nicht die Schuldfrage selbst. Diese wird in der anstehenden Berufungsverhandlung neu bewertet.
"Das Gericht prüft die Voraussetzungen der Sicherheitshaft genau. Fluchtgefahr ist ein entscheidender Faktor, besonders bei drohenden langen Strafen."
Gründe für die Fluchtgefahr
Das Bundesgericht begründet die angenommene Fluchtgefahr mit mehreren Faktoren. Der Beschuldigte ist kosovarischer Herkunft und lebt seit 2015 in der Schweiz. Obwohl er hier enge Beziehungen zu seiner Mutter und seinen Geschwistern hat, besitzt er auch Verwandte im Kosovo. Diese Verbindungen ins Ausland erhöhen das Risiko, dass er sich einem Urteil durch Flucht entziehen könnte.
Zusätzlich droht dem Mann nicht nur eine lange Freiheitsstrafe, sondern auch eine Landesverweisung. Diese doppelte Bedrohung verstärkt den Anreiz zur Flucht. Die bisherige Haftdauer von rund 18 Monaten stellt nach Ansicht des Gerichts keine Überhaft dar, was die Fortsetzung der Sicherheitshaft rechtfertigt.
Rechtlicher Kontext
Die Sicherheitshaft dient dazu, zu verhindern, dass ein Beschuldigter vor dem rechtskräftigen Urteil flieht, Beweismittel vernichtet oder weitere Straftaten begeht. Sie wird nur unter strengen Voraussetzungen angeordnet und regelmässig überprüft. Bei Fluchtgefahr spielen persönliche Bindungen ins Ausland und die Schwere der drohenden Strafe eine grosse Rolle.
Frühere Verurteilungen des Beschuldigten
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der in die Beurteilung der Fluchtgefahr einfloss, sind die Vorstrafen des Mannes. Er ist einschlägig vorbestraft. Dies deutet darauf hin, dass er bereits in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Solche Vorstrafen können die Einschätzung der Gerichte bezüglich der künftigen Kooperationsbereitschaft eines Beschuldigten beeinflussen.
Die Entscheidung des Bundesgerichts ist endgültig, was die Sicherheitshaft betrifft. Der Mann wird somit bis zur Berufungsverhandlung, deren Termin noch nicht bekannt ist, in Haft bleiben. Die Hauptverhandlung wird klären, ob das erstinstanzliche Urteil Bestand hat oder revidiert wird.
Ausblick auf die Berufungsverhandlung
Die kommende Berufungsverhandlung wird eine erneute und umfassende Prüfung des gesamten Falls darstellen. Beide Seiten, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung, werden ihre Argumente und Beweismittel erneut vorbringen. Es wird darum gehen, ob die Version des Opfers oder die des Beschuldigten, der von einvernehmlichem Sex spricht, als glaubwürdiger eingestuft wird.
Die Öffentlichkeit verfolgt solche Fälle mit grossem Interesse, insbesondere wenn es um schwere Straftaten in öffentlichen Räumen geht. Die Justiz hat die Aufgabe, alle Fakten sorgfältig zu prüfen und ein gerechtes Urteil zu fällen.
- Nächster Schritt: Berufungsverhandlung
- Fokus: Neubewertung der Beweise und Aussagen
- Erwartung: Intensive juristische Auseinandersetzung





