Basel ist erneut Schauplatz eines tragischen Verbrechens. Raphael M., ein 32-jähriger Mann, steht vor dem Basler Strafgericht. Ihm wird vorgeworfen, im August 2024 eine 75-jährige Frau in ihrem Treppenhaus erstochen zu haben. Brisant daran: Raphael M. soll die Tat während eines unbegleiteten Ausgangs aus der Psychiatrie begangen haben, in der er sich nach einem Doppelmord im selben Haus vor zehn Jahren befand.
Wichtige Punkte
- Raphael M. wird der Ermordung einer 75-jährigen Frau in Basel beschuldigt.
- Die Tat geschah während eines unbegleiteten Ausgangs aus der Psychiatrie.
- Bereits 2014 tötete Raphael M. zwei Menschen im selben Wohnhaus.
- Ein psychiatrisches Gutachten stuft ihn erneut als schuldunfähig ein und schlägt Verwahrung vor.
- Die Familie des Opfers kritisiert die Umstände der Tat und fordert Konsequenzen.
Der schockierende Vorfall im August 2024
Am 9. August 2024 verhaftete die Polizei in Basel Raphael M. am Unteren Rheinweg. Augenzeugen beschrieben die Szenen als dramatisch. Die Festnahme erfolgte nach einer intensiven, 24-stündigen Fahndung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ein Fahndungsbild veröffentlicht und den öffentlichen Verkehr in weiten Teilen der Stadt eingestellt. Ein Passant erkannte Raphael M. schliesslich und alarmierte die Behörden.
Die Leiche der 75-jährigen Frau B. wurde am 8. August im Wohnblock am Nasenweg im Basler Breite-Quartier gefunden. Raphael M. soll sie mit einem Fleischermesser erstochen haben, das er aus der Wohnung seines Vaters holte. Er gestand die Tat am Tag nach seiner Verhaftung in einer Einvernahme. Die Nachricht seiner Festnahme und die Umstände lösten in der Bevölkerung Bestürzung aus.
Fakten zur Tat 2024
- Opfer: 75-jährige Frau B.
- Tatort: Treppenhaus im Wohnblock Nasenweg, Basel
- Tatdatum: 8. August 2024
- Verhaftung: 9. August 2024 am Unteren Rheinweg
Ein déjà-vu des Schreckens: Die erste Tat vor zehn Jahren
Die Erleichterung über die schnelle Festnahme wich schnell dem Entsetzen, als bekannt wurde, dass Raphael M. kein Unbekannter ist. Zehn Jahre zuvor, im Jahr 2014, hatte er am selben Tatort bereits zwei Menschen getötet und eine weitere Person verletzt. Damals verurteilte ihn das Basler Strafgericht wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes. Er wurde jedoch als schuldunfähig eingestuft und eine stationäre Massnahme in der Universitätspsychiatrie Basel angeordnet.
Die jüngste Tat wirft Fragen über die Wirksamkeit psychiatrischer Massnahmen und die Sicherheit von Ausgängen auf. Raphael M. besass einen Schlüssel zur Wohnung seines Vaters im selben Haus, in dem die Morde geschahen. Dies ermöglichte ihm den Zugang zum Tatort.
„Ich habe die falsche Frau getötet.“
Dieses Zitat soll Raphael M. nach seiner ersten Tat geäussert haben, was auf eine tiefgreifende Wahnwelt hindeutet. Die Staatsanwaltschaft beschreibt in der Anklageschrift das Motiv der jüngsten Tat als Teil seines Wahnsystems.
Die psychische Verfassung des Täters
Kindheit und Jugend
Raphael M. wuchs nach der Trennung seiner Eltern hauptsächlich bei seiner Mutter auf. Im Alter von 14 Jahren begann er zu kiffen und brach die Schule ab. Trotz eines Brückenangebots fand er keine Lehrstelle, obwohl er wie sein Vater Koch werden wollte. Eine geschützte Arbeitsstelle empfand er als unbefriedigend, da er für 400 Franken pro Monat acht Stunden am Tag arbeiten musste. Er zog sich zunehmend zurück und widmete sich hauptsächlich dem Cannabis-Konsum und Computerspielen wie «World of Warcraft».
Diagnose und Wahnvorstellungen
Bereits mit 17 Jahren wurde Raphael M. aufgrund von Betäubungsmitteldelikten vom Jugendschutz abgeklärt. Ein Gutachten beschrieb ihn als comichaft und verwirrt. Die Diagnose lautete paranoide Schizophrenie, die von seiner Familie jedoch nicht akzeptiert wurde. Er zeigte zunehmend aggressive Tendenzen, unter anderem soll er seine Mutter an den Haaren über den Boden geschleift haben.
Heute ist Raphael M. übergewichtig und zeigt leichte Zitteranfälle. Er berichtete dem Psychiater Elmar Habermeyer von Visionen: «Ich sehe Dinge, die kein anderer sieht.» Er spricht von einer anderen Dimension und von Heiligen und Fantasy-Figuren wie Batman, Spiderman, Aladin, Jesus und Buddha, die ihn prüfen wollten. Er glaubte, durch «gute Taten» zu ihnen zu gehören, sonst drohe ihm die Hölle. Seine Notizen enthielten Gebete, und er interpretierte Augenfarben als Signale für sein Handeln.
Die Rolle der Wahnwelt bei den Taten
Raphael M. hielt seine Visionen für real und erkannte sie nicht als Symptome seiner Krankheit. Er verschwieg sie, um seine Ausgänge aus der Psychiatrie nicht zu gefährden und die ihm real erscheinenden Dämonen nicht zu verärgern. In den Tagen vor der jüngsten Tat verhielt er sich unauffällig. Er spielte Poker mit anderen Patienten und sprach mit seinem Bezugspfleger über ein Heavy-Metal-Festival.
Psychiater Habermeyer fand keine Anhaltspunkte für therapeutisches Fehlverhalten der Universitätspsychiatrie in den Tagen unmittelbar vor der Tat. Jedoch kritisiert Psychiater Frank Urbaniok in einem Untersuchungsbericht, dass der Deliktmechanismus nach der ersten Tat nicht vollständig aufgearbeitet wurde. Dies führte dazu, dass die Risikorelevanz des Tatorts nicht erkannt wurde.
Kritik und Forderungen der Opferfamilie
Die Tochter der ermordeten Frau B. äussert scharfe Kritik an der Aufarbeitung der Tat. Sie bezweifelt die Plausibilität, dass Raphael M. 2014 «die falsche Frau» umbrachte und schon damals ihre Mutter töten wollte. Sie verweist auf einen Nachbarschaftskonflikt vor der ersten Tat, bei dem der Vater von Raphael M. mit dem damaligen Opfer wegen der Waschküche gestritten hatte. Dieses Opfer wohnte in der benachbarten Gebäudeeinheit, die über den Keller verbunden war.
- Die Tochter der Getöteten kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft und der Gerichtsgutachter die Darstellung des Täters zu leichtgläubig akzeptierten.
- Sie betont, dass ihre Mutter Raphael M. nach dem Doppelmord 2014 mehrmals im Treppenhaus getroffen und dies als unheimlich empfunden habe.
- Sie fordert, dass die Universitätspsychiatrie mehr Verantwortung übernimmt und kritisiert, dass Raphael M. alleine an den Tatort zurückkehren durfte und sogar einen Schlüssel hatte.
Auch vor der Tat von 2024 gab es einen Streit zwischen Raphael M.'s Vater und Frau B. um ein Kellerabteil. Frau B. hatte kurz vor ihrem 75. Geburtstag im August 2024 ein Telefonat mit ihrer Tochter, in dem sie erwähnte, im Keller zu sein, um dort Sachen zu verstauen. Der Vater von Raphael M. hatte ihr vorgeworfen, den Platz nicht zu benötigen. Zwei Tage später wurde sie ermordet, nachdem sie sich vor dem Haus auf einer Mauer ausruhte und dann ins Treppenhaus ging.
Die Tochter wird am Mittwoch Raphael M. zum ersten Mal vor Gericht gegenübertreten. Ihre grösste Hoffnung ist, dass er nie wieder freikommt: «Sonst könnte er in zehn oder zwanzig Jahren wieder zuschlagen.»
Gerichtsverfahren und mögliche Massnahmen
Der Prozess gegen Raphael M. ist auf drei Tage angesetzt. Die Anklage lautet auf Mord. Der Gerichtspsychiater Elmar Habermeyer stuft Raphael M. erneut als schuldunfähig ein. Er schlägt eine Verwahrung vor und gleichzeitig eine stationäre Massnahme, obwohl diese sich laut Bundesgericht gegenseitig ausschliessen.
Habermeyer hält Raphael M. für therapieresistent, aber nicht untherapierbar. Als letzte Option wird eine Elektrokrampftherapie, früher als Elektroschocktherapie bekannt, in Betracht gezogen. Die Wirksamkeit dieser Methode ist umstritten, und das Risiko erheblicher Nebenwirkungen besteht. Der Psychiater prognostiziert, dass Lockerungen der Massnahmen in Zukunft «fraglich» sein werden.
Gerichtsdetails
- Beginn des Prozesses: Mittwoch
- Dauer: Drei Tage
- Anklage: Mord
- Empfehlung des Psychiaters: Verwahrung und stationäre Massnahme





