Die Kantonspolizei Bern hat in einem weitreichenden Fall von Menschenhandel 90 betroffene Frauen identifiziert. Die Ermittlungen, die sich auf die Kantone Bern und Basel-Stadt konzentrierten, führten zur Verhaftung einer 50-jährigen Frau. Sie steht im Verdacht, die Frauen über Online-Plattformen für die Sexarbeit rekrutiert zu haben.
Die Behörden gaben bekannt, dass die Ermittlungen bereits im März 2023 begannen. Die mutmassliche Täterin, eine chinesische Staatsbürgerin mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz, wurde vier Monate später in Basel festgenommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kantonspolizei Bern hat 90 Opfer von Menschenhandel identifiziert.
- Eine 50-jährige Frau chinesischer Herkunft wurde in Basel als Hauptverdächtige verhaftet.
- Die Rekrutierung der Frauen erfolgte über chinesische Online-Chats.
- Die Opfer wurden in den Kantonen Bern und Basel-Stadt zur Sexarbeit gezwungen.
- Die Anklage umfasst unter anderem Menschenhandel und Freiheitsberaubung.
Beginn der Ermittlungen und Festnahme
Die Untersuchung in diesem komplexen Fall wurde im März 2023 von der Kantonspolizei Bern eingeleitet. Nach monatelanger, intensiver Arbeit führten die Spuren die Ermittler nach Basel. Dort erfolgte im Juli 2023 die Festnahme der Hauptverdächtigen.
Bei der beschuldigten Person handelt es sich um eine 50-jährige Frau chinesischer Herkunft. Sie verfügte über eine gültige Aufenthaltsbewilligung und war somit legal in der Schweiz. Die Festnahme markierte einen entscheidenden Wendepunkt in den Ermittlungen, die sich gegen ein organisiertes Netzwerk richteten.
Die Rekrutierungsmethode über Online-Chats
Die Behörden werfen der Frau vor, eine gezielte Methode zur Anwerbung der Opfer genutzt zu haben. Sie soll Frauen über chinesische Online-Chat-Plattformen kontaktiert und sie für die Sexarbeit in der Schweiz rekrutiert haben. Diese digitale Vorgehensweise erschwerte die Nachverfolgung und ermöglichte es der Täterin, eine grosse Anzahl potenzieller Opfer anzusprechen.
Moderne Sklaverei im digitalen Zeitalter
Menschenhändler nutzen zunehmend soziale Medien und geschlossene Chatgruppen, um Opfer anzulocken. Sie versprechen oft legale Arbeit, bessere Lebensbedingungen oder romantische Beziehungen. Sobald die Opfer im Zielland ankommen, werden ihnen häufig Pässe und Telefone abgenommen, um sie zu isolieren und ihre Kontrolle zu sichern.
Nach ihrer Ankunft in der Schweiz wurden die Frauen laut Polizeiangaben in verschiedenen Unterkünften untergebracht. Dazu zählten Privatwohnungen, Hotelzimmer und Apartments, die hauptsächlich in den Kantonen Bern und Basel-Stadt lagen. Dort wurden sie zur Prostitution gezwungen.
Das Profil der Opfer
Im Zuge der Ermittlungen konnten die Behörden insgesamt 90 Frauen identifizieren, die als Opfer in diesem Fall gelten. Die Altersspanne der betroffenen Frauen ist bemerkenswert und reicht von 37 bis 67 Jahren. Dies zeigt, dass Menschenhandel keine bestimmte Altersgruppe betrifft.
Die meisten der identifizierten Frauen besassen chinesische Reisepässe. Auffällig war zudem, dass viele von ihnen über spanische Aufenthaltsbewilligungen verfügten. Diese Konstellation deutet auf eine internationale Dimension des Menschenhandelsnetzwerks hin, das sich über mehrere europäische Länder erstrecken könnte.
Zahlen und Fakten zum Fall
- 90 identifizierte Opfer
- Altersspanne der Opfer: 37 bis 67 Jahre
- 7 Opfer wurden in der Schweiz direkt befragt
- Die Hauptverdächtige ist 50 Jahre alt
Sieben der mutmasslichen Opfer konnten von den Schweizer Behörden direkt einvernommen werden. Ihre Aussagen waren für den Fortgang der Untersuchung von grosser Bedeutung. Die Ermittler gehen jedoch davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Opfer noch höher liegen könnte, da die Dunkelziffer im Bereich des Menschenhandels generell sehr hoch ist.
Schwerwiegende Vorwürfe und rechtliche Schritte
Die Staatsanwaltschaft hat eine Reihe von schweren Vorwürfen gegen die beschuldigte Frau formuliert. Die Anklagepunkte umfassen:
- Menschenhandel: Ausnutzung der verletzlichen Lage der Frauen zur sexuellen Ausbeutung.
- Freiheitsberaubung: Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Opfer.
- Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz: Mögliche illegale Beschäftigung und Organisation der Einreise.
- Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz: Details hierzu wurden nicht genannt, deuten aber auf weitere kriminelle Aktivitäten hin.
Die Justizbehörden betonen die Schwere der Vergehen, die die grundlegenden Menschenrechte der Opfer verletzen. Die Ermittlungen werden fortgesetzt, um das gesamte Ausmass des Netzwerks aufzudecken.
Laut Angaben der Staatsanwaltschaft wird die formelle Anklage zu einem späteren Zeitpunkt erhoben. Die Untersuchungshaft der Beschuldigten wurde angeordnet, um eine Fluchtgefahr zu verhindern und die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden. Der Fall unterstreicht die anhaltende Herausforderung, die der Menschenhandel für die Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz und international darstellt.





