Ein tragischer Vorfall aus dem Sommer 2024, bei dem ein 15-jähriger Jugendlicher in Aesch BL durch Messerstiche ums Leben kam, beschäftigt nun das Strafgericht Muttenz. Ein heute 19-jähriger Mann muss sich ab Montag wegen vorsätzlicher Tötung verantworten. Die Anklageschrift beleuchtet zwei unterschiedliche Szenarien des tödlichen Streits, dessen genaue Ursache weiterhin unklar bleibt.
Wichtige Punkte
- Gerichtsverfahren wegen tödlichen Messerstreits in Aesch BL beginnt.
- Angeklagter, heute 19 Jahre alt, wird wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt.
- Zwei unterschiedliche Szenarien des Tathergangs werden in der Anklageschrift dargelegt.
- Neben der Tötung sind auch ein Sexual- und ein Verkehrsdelikt angeklagt.
- Bei Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 5 bis 20 Jahren.
Der tragische Vorfall in Aesch
Die Ereignisse, die im Sommer 2024 geschahen, lösten landesweit Bestürzung aus. Auf dem Gelände des Neumattschulhauses in Aesch BL eskalierte ein Streit in den frühen Morgenstunden. Ein 15-jähriger Jugendlicher erlitt dabei schwere Stichverletzungen und verstarb kurz darauf im Spital an massivem Blutverlust. Die Polizei verhaftete den mutmasslichen Täter noch am selben Morgen.
Der Beschuldigte, der zum Zeitpunkt der Tat 18 Jahre alt war, befindet sich seither in Sicherheitshaft. Nun steht er vor dem Strafgericht Muttenz. Die Anklage lautet auf vorsätzliche Tötung, ein schwerwiegender Vorwurf, der eine intensive juristische Aufarbeitung erfordert.
Faktencheck
- Opferalter: 15 Jahre
- Tatort: Neumattschulhaus Aesch BL
- Tatzeit: Frühe Morgenstunden im Sommer 2024
- Todesursache: Massiver Blutverlust durch Messerstiche
Zwei Versionen des Geschehens
Die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Anklageschrift zwei mögliche Szenarien des Tathergangs dargelegt. Dieses Vorgehen ist üblich, wenn die Aussagen der Beteiligten voneinander abweichen und die Beweislage komplex ist. In beiden Versionen wird deutlich, dass es bereits vor der Tat Spannungen innerhalb einer Gruppe von etwa 15 Personen gab.
Der Angeklagte erhielt in der Tatnacht einen anonymen Anruf. Ob er wusste, dass er kurz darauf auf drei junge Männer aus diesem Umfeld treffen würde, bleibt unklar. Es steht jedoch fest, dass er nach Mitternacht das Haus verliess und ein Klappmesser bei sich trug. Die Eskalation fand schliesslich auf dem Pausenplatz der Schule statt.
Szenario 1: Provokation und Stich
Im ersten Szenario soll einer der drei jungen Männer das Messer bemerkt und die Flucht ergriffen haben. Das 15-jährige Opfer hingegen soll die Waffe nicht erkannt und den Angeklagten provoziert haben. Dies führte gemäss dieser Version zum tödlichen Messerstich.
Szenario 2: Selbstverteidigung und Eskalation
Das zweite Szenario schildert einen anderen Ablauf. Demnach sei der heute 19-Jährige zunächst selbst angegriffen und geschlagen worden. Erst danach habe er das Messer gezogen und damit zuerst auf Höhe der Beine hantiert. Schliesslich traf er den Jugendlichen im Oberkörper. Die genaue Ursache des ursprünglichen Streits bleibt in beiden Szenarien unklar.
"Die Staatsanwaltschaft hat sich trotz der abweichenden Schilderungen auf die rechtliche Bewertung der vorsätzlichen Tötung festgelegt."
Die Anklagepunkte und mögliche Strafen
Die Staatsanwaltschaft geht nicht von einer Körperverletzung mit Todesfolge aus, sondern von einer vorsätzlichen Tötung. Dieser Unterschied ist rechtlich bedeutsam und hat erhebliche Auswirkungen auf das Strafmass. Bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen 5 und 20 Jahren.
Hintergrund der Anklage
Die juristische Einordnung einer Tat als vorsätzliche Tötung erfordert den Nachweis des Tötungsvorsatzes. Dies bedeutet, dass der Täter den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen oder beabsichtigt haben muss. Bei Körperverletzung mit Todesfolge fehlt dieser Tötungsvorsatz, auch wenn der Tod des Opfers eine Folge der Tat ist.
Zusätzlich zum Tötungsdelikt werden dem Beschuldigten im Rahmen desselben Verfahrens weitere Vergehen vorgeworfen. Dazu gehören ein Sexualdelikt und ein Verkehrsdelikt.
- Sexualdelikt: Ihm wird vorgeworfen, im Alter von 16 Jahren einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einer damals 13-Jährigen gehabt zu haben.
- Verkehrsdelikt: Im April 2024 soll er in Grellingen BL innerorts mit seinem Motorrad die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 26 Stundenkilometer überschritten haben.
- Waffengesetz: Der Besitz des verbotenen Klappmessers stellt zudem einen Verstoss gegen das Waffengesetz dar.
Für alle diese Vorwürfe gilt die Unschuldsvermutung, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Die Verhandlung findet am kommenden Montag und Dienstag statt. Die Urteilsverkündung ist für den 11. Februar angesetzt.
Die Basel Zeitung wird das Verfahren aufmerksam verfolgen und umfassend über die Entwicklungen am Strafjustizzentrum in Muttenz berichten.





