Vor dem Basler Strafgericht hat der Prozess gegen einen 46-jährigen Mann begonnen, der im vergangenen Januar vor einer Bar im Kleinbasel auf einen Wirt geschossen haben soll. Die Anklage lautet auf versuchten Mord. Der Vorfall, der sich am Claragraben ereignete, wirft weiterhin Fragen auf, da das Motiv für die Tat unklar bleibt.
Der Angeklagte, ein türkischer Staatsbürger, muss sich für eine Tat verantworten, die die Nachbarschaft erschütterte. Ein Projektil aus einer seltenen Waffe aus DDR-Produktion durchschlug eine Tischplatte, verfehlte das Opfer jedoch knapp. Die Verhandlung soll nun die genauen Umstände der Tatnacht klären.
Anklage wegen versuchten Mordes
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wirft dem 46-Jährigen vor, mit Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Die Anklageschrift beschreibt, wie der Mann gezielt auf den Wirt der Bar feuerte. Nur durch Zufall wurde niemand verletzt. Der Schuss löste sich in unmittelbarer Nähe des Opfers und hinterliess ein klares Spurenbild am Tatort.
Die Ermittler konnten die Tatwaffe schnell identifizieren. Es handelt sich um eine Pistole, die aus Beständen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik stammt. Wie der Angeklagte in den Besitz dieser Waffe gelangte, ist einer der vielen Punkte, die im laufenden Verfahren geklärt werden müssen. Der Besitz einer solchen Waffe ohne entsprechende Genehmigung stellt bereits einen eigenen Straftatbestand dar.
Der Tathergang am Claragraben
Am Abend des Vorfalls im Januar kam es vor dem Lokal zu einer Auseinandersetzung. Zeugenaussagen zufolge soll es zunächst zu einem verbalen Streit zwischen dem Angeklagten und dem Bar-Wirt gekommen sein. Die Situation eskalierte schnell, woraufhin der 46-Jährige eine Waffe zog und abfeuerte.
Das 9-Millimeter-Projektil schlug durch die Platte eines Tisches, der zwischen den beiden Männern stand. Kriminaltechnische Untersuchungen am Tatort sicherten die Spuren, die nun als zentrale Beweismittel im Prozess dienen. Ein Foto des durchschossenen Tisches wurde als Beweismittel in die Gerichtsakten aufgenommen und verdeutlicht die unmittelbare Gefahr, in der sich der Wirt befand.
Hintergrund: Waffengesetz in der Schweiz
Das Schweizer Waffengesetz ist streng reguliert. Der Erwerb und Besitz von Schusswaffen erfordert einen Waffenerwerbsschein, der nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird. Insbesondere für ausländische Staatsangehörige gelten je nach Herkunftsland zusätzliche Beschränkungen. Der illegale Besitz einer Schusswaffe wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
Ein Motiv im Dunkeln
Eine der grössten Herausforderungen für das Gericht wird die Klärung des Motivs sein. Bislang schweigt der Angeklagte zu den Hintergründen der Tat. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung konnten keine schlüssige Erklärung für den Angriff liefern. Es gibt keine Hinweise auf eine lang andauernde Fehde oder geschäftliche Streitigkeiten zwischen Täter und Opfer.
Diese Unklarheit macht die juristische Bewertung des Falls komplex. Für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes muss das Gericht dem Täter eine besondere Skrupellosigkeit und einen Tötungsvorsatz nachweisen. Die Verteidigung könnte argumentieren, dass der Schuss nicht mit Tötungsabsicht, sondern möglicherweise als Drohung oder im Affekt abgegeben wurde.
Statistik zur Gewaltkriminalität
Im Kanton Basel-Stadt wurden im vergangenen Jahr mehrere Dutzend Fälle von schwerer Körperverletzung registriert. Delikte mit Schusswaffen sind jedoch nach wie vor eine Seltenheit und führen zu einem erhöhten Sicherheitsaufwand der Polizei und Justizbehörden.
Die Aussage des Opfers, des Bar-Wirts, wird im Prozess von entscheidender Bedeutung sein. Er konnte sich nach dem Schuss in Sicherheit bringen und die Polizei alarmieren. Seine Schilderung der Ereignisse wird massgeblich dazu beitragen, das Verhalten des Angeklagten in der Tatnacht zu rekonstruieren.
Die Rolle der Tatwaffe
Die verwendete Waffe, eine Pistole aus DDR-Produktion, wirft ebenfalls Fragen auf. Solche Waffen sind auf dem legalen Markt kaum zu finden und deuten oft auf Verbindungen zum illegalen Waffenhandel hin. Die Ermittlungen zur Herkunft der Waffe laufen parallel zum Gerichtsverfahren.
"Die Herkunft der Waffe ist ein wichtiger Teil der Ermittlungen. Wir müssen verstehen, wie solche illegalen Waffen in Umlauf geraten und wer dafür verantwortlich ist", erklärte ein Sprecher der Strafverfolgungsbehörden am Rande des Prozesses.
Die ballistische Untersuchung hat bestätigt, dass das am Tatort gefundene Projektil eindeutig aus der Waffe des Angeklagten stammt. Dieser Beweis untermauert die Anklage der Staatsanwaltschaft und lässt wenig Zweifel an der Täterschaft des 46-Jährigen.
Was der Prozess für die Öffentlichkeit bedeutet
Der Fall sorgt im Kleinbasel für Beunruhigung. Gewalttaten mit Schusswaffen im öffentlichen Raum sind selten und erschüttern das Sicherheitsgefühl der Anwohner. Der Claragraben ist eine belebte Strasse mit zahlreichen Geschäften und Gastronomiebetrieben.
Das Urteil des Strafgerichts wird mit Spannung erwartet. Es wird nicht nur über das Schicksal des Angeklagten entscheiden, sondern auch ein Signal bezüglich des Umgangs der Justiz mit Waffengewalt in der Stadt senden. Der Prozess ist auf mehrere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.




