Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat Anklage gegen einen heute 19-jährigen Mann erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im Juni 2024 auf dem Areal der Schulanlage Neumatt in Aesch einen damals 15-jährigen Jugendlichen erstochen zu haben. Die Ermittlungen zeigen, dass der Tat ein länger schwelender Streit vorausging.
Wichtige Punkte
- Ein 15-jähriger Jugendlicher wurde im Juni 2024 in Aesch getötet.
- Der heute 19-jährige Beschuldigte soll ein Klappmesser mit zum Treffen gebracht haben.
- Das Opfer stellte sich dem Angreifer in den Weg und wurde mehrfach gestochen.
- Der Prozess beginnt am 2. Februar 2025 vor dem Strafgericht Muttenz.
Hintergrund des tragischen Vorfalls
In der Nacht auf den 29. Juni 2024 kam es in Aesch BL zu einem tödlichen Zwischenfall. Ein 15-jähriger Jugendlicher verstarb nach Messerstichen auf dem Gelände der Schulanlage Neumatt. Die nun vorliegende Anklageschrift der Baselbieter Staatsanwaltschaft deutet darauf hin, dass die Tat nicht spontan, sondern als Höhepunkt eines bereits bestehenden Konflikts erfolgte.
Faktencheck
- Tatort: Schulanlage Neumatt, Aesch BL
- Datum: Nacht auf den 29. Juni 2024
- Opferalter: 15 Jahre
- Beschuldigter: Heute 19 Jahre alt
Der Beschuldigte erwartete eine «Abrechnung»
Der mutmassliche Täter, der zum Zeitpunkt des Vorfalls 18 Jahre alt war, muss sich ab dem 2. Februar 2025 vor dem Strafgericht Muttenz wegen vorsätzlicher Tötung verantworten. Die Anklageschrift legt dar, dass der Beschuldigte in der Tatnacht einem anonymen Anruf folgte. Ihm war bewusst, dass er aufgrund eines unklaren Konflikts gesucht wurde. Er rechnete mit einer möglichen «Abrechnung».
Für den Fall einer Auseinandersetzung hatte der heute 19-Jährige ein einhändig bedienbares Klappmesser bei sich. Dies deutet auf eine gezielte Vorbereitung hin, nicht auf eine zufällige Eskalation.
Der Tathergang laut Anklage
Bei der Schulanlage Neumatt wartete das spätere Opfer mit zwei Freunden. Der Plan der Gruppe war offenbar, den Beschuldigten zu verprügeln. Die drei Jugendlichen waren vermummt, aber unbewaffnet. Als einer der Freunde des Opfers sich vom Beschuldigten löste und auf ihn zuging, hatte dieser bereits das geöffnete Klappmesser in der Hand. Der vermummte Jugendliche flüchtete daraufhin sofort.
Hintergrund des Konflikts
Die genaue Ursache des Streits, der zu diesem tragischen Ereignis führte, bleibt in der Anklageschrift als «Konflikt unklaren Ursprungs» beschrieben. Solche Konflikte unter Jugendlichen können sich über Wochen oder Monate hinziehen und oft in Gewalttaten münden, wenn keine frühzeitige Intervention erfolgt.
Konfrontation und tödliche Stiche
Der heute 19-Jährige rannte dem flüchtenden Jugendlichen nach. Dabei stellte sich der 15-Jährige ihm in den Weg. Eine Warnung des Flüchtenden, dass der andere ein Messer habe, wurde möglicherweise nicht gehört. Daraufhin soll der 15-Jährige den Beschuldigten beleidigt haben. Dies führte offenbar dazu, dass der Beschuldigte begann, auf den Jugendlichen einzustechen. Das Opfer erlitt schwere Stichverletzungen und verstarb etwa eine Stunde später im Universitätsspital Basel aufgrund massiven Blutverlusts.
«Die Anklageschrift zeichnet das Bild einer gezielten Eskalation, bei der der Beschuldigte bewaffnet zu einem erwarteten Konflikt erschien.»
Die Anklage nennt auch einen alternativen Tathergang. Demnach könnte der Beschuldigte zunächst von zwei Teenagern mit Fäusten attackiert worden sein. Er soll versucht haben, seine Angreifer auf Kniehöhe mit dem Messer zu verletzen, bevor es zum tödlichen Stich kam. Nach der Tat flüchtete der junge Mann nach Hause, vergrub das Messer im Garten und telefonierte danach stundenlang mit seiner damaligen Freundin.
Reaktionen in Aesch und der Region
Der Tod des Teenagers versetzte Aesch in einen Schockzustand. Am Tatort wurden Kerzen und Blumen niedergelegt. Eine Woche nach dem Vorfall nahmen über 1000 Menschen an einem stillen Trauermarsch teil. Dies zeigt die tiefe Betroffenheit und Anteilnahme der lokalen Gemeinschaft.
Für den Angeklagten gilt bis zum rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Der Prozess wird voraussichtlich mehrere Tage in Anspruch nehmen und die genauen Umstände der Tat detailliert beleuchten.
Die Rolle der Justiz
Das Strafgericht Muttenz wird die Beweislage sorgfältig prüfen müssen. Es geht darum, die genauen Abläufe der Tatnacht zu rekonstruieren. Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass es sich um eine vorsätzliche Tötung handelte. Die Verteidigung wird versuchen, die Umstände zu klären und möglicherweise auf Notwehr oder eine Affekthandlung zu plädieren.
Der Fall hat in der Region eine Debatte über Jugendgewalt und die Sicherheit auf öffentlichen Plätzen ausgelöst. Es bleibt abzuwarten, welche Lehren aus diesem tragischen Ereignis gezogen werden und welche präventiven Massnahmen ergriffen werden können, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
- Verfahren: Strafgericht Muttenz
- Beginn: 2. Februar 2025
- Anklagepunkt: Vorsätzliche Tötung
Die Öffentlichkeit verfolgt diesen Fall mit grosser Aufmerksamkeit. Er berührt zentrale Fragen des Zusammenlebens und der Verantwortung in der Gesellschaft. Die Basel Zeitung wird über den Verlauf des Prozesses berichten.





