Das Basler Appellationsgericht hat entschieden, dass eine DNA-Probe bei einer jugendlichen Sprayerin verhältnismässig ist. Die damals 17-Jährige steht unter Verdacht, im Januar 2025 eine Lokomotive besprüht zu haben. Dieser Entscheid bestätigt die Massnahme der Jugendanwaltschaft und unterstreicht die Bedeutung der DNA-Analyse bei der Aufklärung von Sachbeschädigungen.
Wichtige Erkenntnisse
- Appellationsgericht Basel bestätigt DNA-Probe bei Jugendlicher.
- Verdacht auf Besprayung einer SBB-Lokomotive mit über 6600 Franken Schaden.
- Indizien wie Spraydosen und Spuren im Schnee führten zur Kontrolle.
- Gericht stuft DNA-Abgleich als "leichten Grundrechtseingriff" ein.
- Die Massnahme wird aufgrund der Schadenshöhe als verhältnismässig betrachtet.
Gericht bestätigt DNA-Abnahme
Das Appellationsgericht in Basel hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil die Zulässigkeit einer DNA-Probe bei einer jugendlichen Frau bestätigt. Die Entscheidung betrifft eine damals 17-Jährige, die im Januar 2025 verdächtigt wird, eine SBB-Lokomotive mit Graffiti versehen zu haben. Die Jugendanwaltschaft hatte einen Wangenschleimhautabstrich angeordnet, um DNA-Spuren mit am Tatort gefundenen Sprayutensilien abzugleichen. Gegen diese Anordnung hatte die Beschuldigte Beschwerde eingelegt.
Die junge Frau argumentierte, dass ein DNA-Test wegen eines mutmasslichen Graffitis unverhältnismässig sei. Das Gericht kam jedoch zu einem anderen Schluss. Es wog die Interessen ab und beurteilte die Massnahme als angemessen, insbesondere angesichts des entstandenen Sachschadens.
Der Vorfall und die Ermittlungen
Hintergrund der Ermittlungen
Im Januar 2025 kontrollierte die Polizei in der Nähe des Zoo Basel mehrere Jugendliche bei den Eisenbahngleisen. Die Kontrolle erfolgte kurz nach der Entdeckung einer besprühten Lokomotive. In der Nähe der Jugendlichen wurden Taschen mit Spraydosen gefunden. Die Farben der Dosen stimmten mit den Farben des Graffitis an der Lokomotive überein. Dies erhärtete den Verdacht gegen die Gruppe.
Bei der Polizeikontrolle gaben die drei Jugendlichen an, lediglich an einer legalen Graffitiwand im weit entfernten Schänzli in Muttenz gesprayt zu haben. Die Ermittler konnten jedoch weitere Indizien sichern, die auf eine Tat in Basel hindeuteten. Eine Überwachungskamera hatte den Polizeieinsatz ausgelöst. Zudem führten Spuren im Schnee direkt zur besprühten Lokomotive. Diese Hinweise waren entscheidend für die Fortsetzung der Ermittlungen.
Faktencheck: Sachschaden
- Beschädigte Lokomotive: Eine SBB-Lokomotive
- Geschätzter Sachschaden: Über 6600 Franken
- Methode der Beschädigung: Graffiti-Spray
Bedeutung des DNA-Abgleichs
Das Appellationsgericht betonte, dass die vorhandenen Indizien zwar stark seien, aber für eine eindeutige Identifikation der Täterin nicht ausreichten. Der DNA-Abgleich sei daher unumgänglich, um die gefundenen Spraydosen der Jugendlichen zuzuordnen. Nur so könne eine lückenlose Beweiskette geschlossen werden.
Das Gericht stufte die zwangsweise Entnahme einer DNA-Probe als "leichten Grundrechtseingriff" ein. Es wog diesen Eingriff gegen das öffentliche Interesse an der Aufklärung der Straftat und der Höhe des entstandenen Sachschadens ab. Die SBB bezifferte den Schaden an der Lokomotive auf über 6600 Franken. Angesichts dieser Summe wurde die Massnahme als verhältnismässig erachtet.
"Ein DNA-Abgleich ist unumgänglich, um die gefundenen Spraydosen der Jugendlichen zuzuordnen und die Tat aufzuklären", so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.
Solche Fälle zeigen, wie moderne forensische Methoden zur Aufklärung von Straftaten beitragen. Auch bei vermeintlich kleineren Delikten wie Sachbeschädigung kann die DNA-Analyse eine entscheidende Rolle spielen. Sie hilft, Verdächtige zu identifizieren und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Rechtliche Einordnung und Präzedenzfall
Die Entscheidung des Appellationsgerichts schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle von Sachbeschädigung durch Graffiti. Sie unterstreicht, dass auch bei jugendlichen Straftätern bestimmte Zwangsmassnahmen zur Beweissicherung zulässig sein können, wenn der Schaden erheblich ist und andere Beweismittel nicht ausreichen. Die Verhältnismässigkeit der Massnahme wird dabei stets sorgfältig geprüft.
Die Jugendanwaltschaft in Basel ist für die Verfolgung von Straftaten Jugendlicher zuständig. Ihre Arbeit zielt darauf ab, sowohl die Taten aufzuklären als auch präventive Massnahmen zu ergreifen. Die Zulässigkeit der DNA-Probe stärkt ihre Möglichkeiten in der Beweissicherung und damit die Effektivität der Strafverfolgung im Jugendbereich.
Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte im Fall der jugendlichen Sprayerin folgen werden. Mit dem nun bestätigten DNA-Abgleich liegen wichtige Beweismittel vor, die zur Klärung der Schuldfrage beitragen sollen. Die Untersuchungsergebnisse werden voraussichtlich Aufschluss darüber geben, ob die DNA-Spuren an den Spraydosen tatsächlich der Beschuldigten zugeordnet werden können.





