Ein 30-jähriger Mann befindet sich seit dem 21. Dezember in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, am 18. Dezember in einem öffentlichen WC der Kindertankstelle Oekolampad in Basel ein fünfjähriges Mädchen sexuell misshandelt und ihre ältere Begleitperson angegriffen zu haben. Die Tat hat das Quartier tief erschüttert und Fragen zur öffentlichen Sicherheit aufgeworfen.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein 30-jähriger Mann ist in Untersuchungshaft wegen eines mutmasslichen Sexualdelikts an einem fünfjährigen Mädchen.
- Der Tatverdächtige betrieb ein öffentliches Instagram-Profil mit auffälligen Inhalten, darunter Videos von Kindergartenkindern.
- Ein forensischer Experte stuft die Online-Aktivitäten als hochgradig auffällig und problematisch ein.
- Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt äussert sich aufgrund des Untersuchungsgeheimnisses nicht zum Instagram-Profil.
- Nach der Festnahme des Mannes kam es zu einer Online-Hetzjagd, die von Experten als kontraproduktiv bewertet wird.
Details zum Vorfall und die Festnahme
Der mutmassliche Vorfall ereignete sich am Nachmittag des 18. Dezembers. Laut ersten Berichten soll der Beschuldigte das Mädchen in eine öffentliche Toilette gezogen haben. Die ältere Begleitperson des Kindes, die versuchte einzugreifen, wurde ebenfalls angegriffen. Die Nachricht über die Tat verbreitete sich schnell im Oekolampad-Quartier und führte zu grosser Besorgnis unter den Anwohnern.
Eltern und Tagesheime reagierten umgehend. Am Tag nach dem Vorfall liessen viele ihre Schulkinder nicht mehr allein zur Schule gehen. Dies zeigt das Ausmass der Angst und Unsicherheit, die sich in der Gemeinschaft breitgemacht hat. Am Sonntag nach der Tat versammelten sich Anwohner an der Kindertankstelle, um ihre Solidarität zu bekunden und ein Zeichen zu setzen.
Faktencheck
- Datum des Vorfalls: 18. Dezember
- Alter des Opfers: 5 Jahre
- Ort: Öffentliches WC der Kindertankstelle Oekolampad, Basel
- Festnahme: 21. Dezember
- Dauer der Untersuchungshaft: Zunächst sechs Wochen, Verlängerung möglich bis zu drei Monate
Das öffentliche Instagram-Profil des Tatverdächtigen
Fast zeitgleich mit der Festnahme des 30-Jährigen wurde sein öffentliches Instagram-Profil bekannt. Dieses Profil konnte dem mutmasslichen Täter zugeordnet werden. Es enthält eine Reihe von auffälligen Inhalten, die hauptsächlich Minderjährige, oft Mädchen, darstellen. Bei vielen Beiträgen handelt es sich um Mitschnitte aus Profilen von Kinder-Influencerinnen.
Besonders beunruhigend ist ein Video, das der Tatverdächtige einen Monat vor dem mutmasslichen Delikt postete. Es zeigt eine Kindergartenklasse in Basel, die einen Fussgängerstreifen überquert. Die Aufnahme wurde offenbar vom Beschuldigten selbst gemacht, da seine Stimme im Video zu hören ist. Auch Aufnahmen von Babypuppen, die auf einem Bett liegen, sind auf dem Account zu finden.
«Das ist hochgradig auffällig», kommentiert Marc Graf, ehemaliger Chefarzt und Leiter der Klinik für Forensik an der UPK Basel, das Video. «Aus forensisch-psychiatrischer Sicht sind sowohl die Beiträge dieses Profils als auch der Accountname hochgradig auffällig. Die Selbstdarstellung des Konto-Inhabers in Verbindung mit sexualisierter Darstellung von Minderjährigen, vorwiegend Mädchen, ist höchst problematisch.»
Am Tag des mutmasslichen Sexualdelikts, dem 18. Dezember, postete der Beschuldigte ein weiteres Reel. Es zeigt ihn in schwarzer Winterjacke, schwarzer Trainerhose und schwarzer Mütze, mit entblösster Brust. Dies stimmt mit der Beschreibung im ersten Zeugenaufruf überein, in dem nach einem «komplett schwarz gekleideten Mann» gesucht wurde.
Expertenmeinung zu den Online-Aktivitäten
Marc Graf ordnet das Verhalten des Tatverdächtigen als Hinweis auf einen impulsgestörten Täter ein. Solche Täter agieren oft unvorsichtig und plötzlich, im Gegensatz zu Tätern, die über längere Zeit Vertrauen aufbauen. Dies deutet laut Graf oft auf eine schwere psychische Störung hin. Der Umstand, dass der Tatverdächtige seine Neigungen öffentlich teilte, überrascht den Experten nicht gänzlich: «Es gibt Menschen, die offen zu ihrer pädophilen Neigung stehen.»
Hintergrundinformationen zur Untersuchungshaft
In der Schweiz kann Untersuchungshaft für längstens drei Monate verhängt werden. Eine Verlängerung muss stets durch das Zwangsmassnahmengericht entschieden werden. Während der Untersuchungshaft ist dem Beschuldigten der Zugriff auf sein Mobiltelefon und den Internetzugang verwehrt. Dies dient der Sicherung der Ermittlungen und dem Schutz potenzieller Zeugen oder weiterer Opfer.
Reaktionen und die Rolle der Behörden
Trotz der Festnahme und der weitreichenden Bekanntheit des Instagram-Profils war der Account bis Redaktionsschluss weiterhin online. Dies wirft Fragen zur Schnelligkeit der Reaktion von Plattformbetreibern und Behörden auf. Marc Graf zeigte sich überrascht: «Es erstaunt mich, dass das Profil noch nicht vom Netz genommen wurde – gerade die US-Strafverfolgungsbehörde meldet den Schweizer Behörden immer wieder auffällige Konten.» Er hält eine Löschung des Profils, abgesehen vom problematischen Inhalt, auch zum Selbstschutz des Account-Inhabers für dringend nötig.
Die Basler Staatsanwaltschaft hat sich zu Fragen bezüglich des Instagram-Profils des Beschuldigten unter Verweis auf das Untersuchungsgeheimnis nicht geäussert. Dies ist ein übliches Vorgehen in laufenden Ermittlungen, um die Beweissicherung nicht zu gefährden.
Online-Hetzjagd und ihre Folgen
Nachdem die Kantonspolizei Basel-Stadt ein Phantombild des Tatverdächtigen geteilt hatte, änderte sich das Nutzerverhalten auf dessen Instagram-Profil dramatisch. Der letzte Post des Konto-Inhabers, ein verwackeltes Video aus der Basler Agglomeration vom 21. Dezember, wurde tausendfach geteilt und kommentiert. Viele Nutzer zeigten sich schockiert, während andere Beleidigungen und sogar Morddrohungen gegen den Tatverdächtigen aussprachen. Auch die mutmassliche Adresse des jungen Mannes wurde im Netz geteilt.
Experte Marc Graf warnt vor den Gefahren solcher Online-Hetzjagden: «Die unsoziale und destruktive Hetzjagd, wie sie hier passiert, kann einen Täter noch mehr zu einer dysfunktionalen Bewältigungsstrategie drängen.» Solche Aktionen können kontraproduktiv sein und die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erschweren.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt wurde unter dem Post mehrfach getaggt. Die Festnahme des 30-Jährigen erfolgte noch am selben Tag, nach diversen Hinweisen aus der Bevölkerung. Die Öffentlichkeit wurde am 24. Dezember von der Staatsanwaltschaft über die Verhaftung informiert. Der Tatverdächtige konnte zu seinem Instagram-Profil nicht befragt werden, da sämtliche Kontaktversuche, auch über das Zwangsmassnahmengericht, scheiterten.
Ausblick auf die weiteren Ermittlungen
Die Untersuchungshaft des Tatverdächtigen ist vorerst auf sechs Wochen angesetzt. In dieser Zeit werden die Behörden weitere Beweise sammeln und die Hintergründe der Tat sowie die Online-Aktivitäten des Mannes detailliert untersuchen. Der Fall hat eine breite Diskussion über Kinderschutz, digitale Medien und die Rolle der Öffentlichkeit bei der Aufklärung von Verbrechen ausgelöst.
Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Erkenntnisse die Ermittlungen zutage fördern und welche Konsequenzen sich daraus für den Schutz von Kindern im digitalen Raum ergeben werden.





