Mitarbeitende der Basler Traditionsbäckerei Sutter Bäckerei müssen an verpflichtenden Verkaufsschulungen an Sonntagen teilnehmen. Dies führt zu Diskussionen und Bedenken hinsichtlich möglicher Verstösse gegen das Arbeitsgesetz. Die Gewerkschaft Unia betont die grundsätzliche Gültigkeit des Sonntagsarbeitsverbots in der Schweiz, während das Unternehmen die Schulungen als Ausnahmefall verteidigt und auf eine behördliche Bewilligung verweist.
Wichtige Punkte
- Sutter Bäckerei verlangt Sonntags-Teilnahme an Verkaufsschulungen.
- Mitarbeitende sehen dies als potenziellen Verstoss gegen das Arbeitsgesetz.
- Die Gewerkschaft Unia erinnert an das grundsätzliche Sonntagsarbeitsverbot.
- Das Unternehmen begründet die Sonntags-Schulungen mit einer behördlichen Bewilligung und organisatorischen Gründen.
- Lohnzuschläge für die Sonntagsarbeit sind nicht vorgesehen.
Verpflichtende Workshops am Sonntag
An die Redaktion von 20 Minuten wandten sich Angestellte der Sutter Bäckerei AG. Sie berichteten über eine neue Anweisung. Demnach sollen sie an verpflichtenden Workshops teilnehmen, die an einem Sonntag stattfinden.
Die Sutter Bäckerei ist ein Traditionsunternehmen mit 27 Filialen in Basel und der umliegenden Region. Die Mitarbeitenden äusserten in ihrem Schreiben Bedenken. Sie sehen ihre gesetzlich geschützten Rechte möglicherweise eingeschränkt.
Die Kritik bezieht sich konkret auf Verkaufsschulungen. Diese sind an Sonntagen angesetzt. Für die Angestellten stellt dies einen «möglichen Verstoss gegen das Arbeitsgesetz» dar. Sie argumentieren, dass es sich bei den Workshops nicht um zwingend notwendige Tätigkeiten im Produktions- oder Verkaufsprozess handelt. Daher sei weder eine Ausnahmebewilligung gerechtfertigt noch eine Pflicht zur Sonntagsarbeit zulässig.
Hintergrund zum Arbeitsgesetz
Das Schweizer Arbeitsgesetz schützt Arbeitnehmende vor übermässiger Belastung. Es regelt Arbeitszeiten, Ruhezeiten und besondere Schutzvorschriften, wie das Verbot der Sonntagsarbeit. Ausnahmen sind nur unter strengen Voraussetzungen möglich und erfordern oft eine behördliche Genehmigung.
Gewerkschaft Unia warnt vor Lockerung
Die Gewerkschaft Unia wurde mit den Vorwürfen konfrontiert. Patrik Felber, Sprecher der Unia, nahm Stellung. Er stellte klar: «In der Schweiz ist die Sonntagsarbeit grundsätzlich verboten, aber es gibt Ausnahmen.»
Das Gesetz erlaubt den Einsatz von Arbeitnehmenden an höchstens vier Sonntagen pro Jahr. Dies gilt nur für vorübergehende Einsätze und setzt eine kantonale Bewilligung voraus. Für regelmässige oder dauerhafte Sonntagsarbeit ist eine Genehmigung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) erforderlich.
«Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer nicht gegen ihren Willen zur Sonntagsarbeit verpflichtet werden, ausser bei vertraglich oder branchenüblich geregelten Einsätzen.»
Wer Sonntagsarbeit ablehnen möchte, sollte dies mit dem Arbeitgeber besprechen. Das Gesetz schreibt für vorübergehende Sonntagsarbeit einen Zuschlag von 50 Prozent vor. Dieser Zuschlag dient als Entschädigung für die Einschränkung der Freizeit am Sonntag.
Sonntagsarbeit in der Schweiz
- Grundsätzlich verboten.
- Bis zu 4 Sonntage pro Jahr mit kantonaler Bewilligung möglich.
- Regelmässige Sonntagsarbeit erfordert SECO-Genehmigung.
- 50% Lohnzuschlag für vorübergehende Sonntagsarbeit ist gesetzlich vorgeschrieben.
Felber hob die Bedeutung des arbeitsfreien Sonntags hervor. Die Gewerkschaft kämpft gegen eine zunehmende Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots. Dies gilt besonders im Detailhandel. Dort fordert die Unia mehr Schutz und bessere Arbeitsbedingungen für Angestellte. Initiativen zur Ausweitung der bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe lehnt die Unia ab.
Sutter Bäckerei spricht von «Ausnahmefall»
Auf eine Anfrage von 20 Minuten reagierte die Sutter Bäckerei. Beat Stohler, stellvertretender Geschäftsführer, äusserte sich dazu. Er sagte: «Wir wissen, dass nicht alle unserer Mitarbeitenden denselben Bedarf für Weiterbildungen sehen. Dieses unterschiedliche Empfinden greifen wir auf, indem wir nach den Workshops systematisch Feedback einholen.»
Die Verkaufsschulungen seien notwendig. Sie sollen eine gleichbleibend hohe Beratungsqualität gewährleisten. Laut Stohler verfügt das Unternehmen über die behördliche Bewilligung. Diese erlaubt die Durchführung der Schulungen an einem Sonntag.
Der Grund für die ungewöhnliche Planung der Schulungen sei organisatorischer Natur. Unterschiedliche Arbeitszeiten der Angestellten würden es kaum ermöglichen, alle Mitarbeitenden während der Woche zusammenzubringen. Dies mache eine gemeinsame Schulung unter der Woche schwierig.
Stohler betonte, es handle sich um einen «absoluten Ausnahmefall». Um den Mitarbeitenden die Planung zu erleichtern, bietet das Unternehmen zwei Termine an. Die aufgewendete Zeit wird als Arbeitszeit voll vergütet. Lohnzuschläge sind jedoch nicht vorgesehen.
Diskussionen über Sonntagsarbeit
Die Meinungen zum Thema Sonntagsarbeit gehen auseinander. Einige sehen den Sonntag als schützenswerten, arbeitsfreien Tag. Andere halten Sonntagsarbeit in bestimmten Branchen für unvermeidlich.
Einige Kommentare auf Social Media spiegeln diese Debatte wider. Ein Nutzer namens 'Magic' schrieb: «Ich finde es immer interessant, dass ja ständig herumgezwängelt wird, dass die Geschäfte 24/7 offen sein sollten. Die gleichen Leute, die das wünschen, sind dann immer unglaublich empört, wenn am Sonntag gearbeitet werden muss.»
Ein anderer Nutzer, 'uny', fragte: «Wo liegt das Problem? Einmal an einem Sonntag arbeiten, dafür den Tag unter der Woche nachholen, zudem wird Sonntagsarbeit mit Spesen zusätzlich abgegolten. Lieber arbeiten und den Lebensunterhalt selber finanzieren, als ohne Job dazustehen.»
Diese Diskussionen zeigen die komplexen Ansichten. Es geht um die Balance zwischen Arbeitnehmerrechten, betrieblichen Notwendigkeiten und gesellschaftlichen Erwartungen.
Ausblick und weitere Schritte
Die Sutter Bäckerei plant, Feedback von den Mitarbeitenden nach den Workshops einzuholen. Dies soll dazu dienen, die unterschiedlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Die Gewerkschaft Unia wird die Situation weiter beobachten. Sie wird prüfen, ob die Regelungen des Arbeitsgesetzes und die Schutzvorschriften für die Arbeitnehmenden eingehalten werden.
Die Debatte um Sonntagsarbeit im Detailhandel bleibt ein wichtiges Thema. Sie betrifft nicht nur die Sutter Bäckerei, sondern auch viele andere Branchen in der Schweiz.