Die revidierte Wohnschutzverordnung in Basel-Stadt sorgt für heftige Diskussionen. Der Basler Mieterinnen- und Mieterverband (MV Basel) bezeichnet die Neuregelung als einen "Bschiss" an der Bevölkerung und warnt vor drastisch steigenden Mietzinsen nach Sanierungen.
Wichtigste Punkte
- Der MV Basel kritisiert die revidierte Wohnschutzverordnung als "Bschiss".
- Erhöhte Überwälzungssätze für Sanierungen führen zu deutlich höheren Mietzinsen.
- Beispiel am Winkelriedplatz zeigt Anstieg von 220 Franken auf 403 Franken pro Monat.
- Der Verband plant Rekurse bis vors Bundesgericht und zwei Initiativen.
- Regierungspräsident Conradin Cramer (LDP) wollte Sanierungen attraktiver machen.
Massive Mietzinserhöhungen nach Sanierungen
Seit dem Inkrafttreten der teilrevidierten Wohnschutzverordnung am 1. November 2023 sehen sich Mieterinnen und Mieter mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Pascal Pfister, Co-Präsident des MV Basel, äusserte sich besorgt. Er erklärte am Dienstag vor den Medien, dass sich die schlimmsten Befürchtungen des Verbandes bestätigt hätten.
Der MV Basel registriert seit dem 1. November eine Zunahme von Fällen mit hohen Mietzinserhöhungen. Geschäftsführerin Patrizia Bernasconi betonte, dass die Unterscheidung zwischen wertvermehrenden und werterhaltenden Sanierungsmassnahmen eine grosse Problematik darstelle. In den letzten drei Jahren hatte der Verband ein bis drei solcher Fälle pro Jahr. Nach der Revision sind es bereits vier Fälle, die rund 70 Mietparteien betreffen.
Faktencheck Mietpreise
- Vor Revision: Maximaler Mietzinsaufschlag für eine 4-Zimmerwohnung am Winkelriedplatz: 220 Franken/Monat.
- Nach Revision: Vorgesehener Aufschlag für die gleiche Wohnung: 403 Franken/Monat.
- Dies entspricht einer Steigerung von 83%.
Beispiel am Winkelriedplatz schockiert
Kathrin Bichsel, ebenfalls Co-Präsidentin des MV Basel, schilderte einen konkreten Fall am Winkelriedplatz im Gundeli-Quartier. Dort ist die Sanierung eines Mehrfamilienhauses geplant. Vor der Verordnungsrevision wäre für eine 4-Zimmer-Wohnung ein maximaler Mietzinsaufschlag von 220 Franken pro Monat zulässig gewesen.
Mit der neuen Verordnung und einer Verfügung der Wohnschutzkommission von Anfang Januar sind nun 403 Franken vorgesehen. Pfister bezeichnete diese Erhöhung als "jenseits von Gut und Böse". Es zeige sich, dass die neuen Regelungen zu massiven Belastungen für die Mieter führen.
"Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1. November haben sich unsere schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet. Wir haben sehr hohe Abwälzungen – und das entspricht nicht dem Geist des Wohnschutzgesetzes."
Pascal Pfister, Co-Präsident des MV Basel
Hintergrund der Verordnungsrevision
Die Revision der Wohnschutzverordnung wurde von Regierungspräsident Conradin Cramer (LDP) vorangetrieben. Ziel war es, Sanierungen für Hauseigentümer wieder attraktiver zu gestalten. Seit dem 1. November ermöglicht die neue Verordnung einen erhöhten Überwälzungssatz für Investitionen.
Besonders ökologische Sanierungen sollen durch die Möglichkeit, höhere Ausgaben an die Mietparteien weiterzugeben, gefördert werden. Der Überwälzungssatz wurde auf das im Schweizer Mietrecht maximal mögliche Niveau angehoben. Dies bedeutet, dass Eigentümer einen grösseren Anteil ihrer Sanierungskosten auf die Mieten umlegen können.
Was ist das Wohnschutzgesetz?
Das Basler Wohnschutzgesetz soll bezahlbaren Wohnraum erhalten und Mieter vor übermässigen Mietzinserhöhungen schützen. Es regelt, unter welchen Bedingungen Mietzinse nach Sanierungen erhöht werden dürfen und soll Spekulationen entgegenwirken. Die aktuelle Revision verändert die Balance zwischen Mieterschutz und Investitionsanreizen.
MV Basel kündigt Widerstand an
Der Mieterinnen- und Mieterverband Basel lässt die neuen Regelungen nicht unwidersprochen. Vorstandsmitglied Beat Leuthardt nannte die Verordnung eine "Bschiss-Verordnung", die "Investoren-Mogule" bediene und die Bevölkerung täusche. Der Verband plant, sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen die Mietzinserhöhungen zu wehren.
Dies beinhaltet Rekurse, die im Zweifelsfall bis vors Bundesgericht geführt werden sollen. Zusätzlich kündigte der MV Basel die Lancierung von voraussichtlich zwei Initiativen an. Eine davon ist eine Abbruchschutz-Initiative, die andere eine "Korrektur-Rettungsinitiative". Beide Initiativen sollen den Mieterschutz stärken und die Auswirkungen der aktuellen Verordnung korrigieren.
Die Initiativen zielen darauf ab, die Balance im Basler Wohnungsmarkt zugunsten der Mieter wiederherzustellen. Der Verband hofft, mit diesen Massnahmen den Druck auf die Politik zu erhöhen und eine gerechtere Lösung für die Basler Bevölkerung zu erreichen.
Ausblick auf die kommenden Monate
Es wird erwartet, dass die Diskussion um die Wohnschutzverordnung in Basel-Stadt in den kommenden Monaten weiter an Schärfe gewinnen wird. Die angekündigten Rekurse und Initiativen des Mieterverbandes werden die Gerichte und die politische Landschaft beschäftigen. Mieter und Hauseigentümer blicken gespannt auf die weiteren Entwicklungen.
Die Frage, wie sich die Verordnung langfristig auf den Wohnungsmarkt und die Mietpreise in Basel auswirken wird, bleibt offen. Der MV Basel ist entschlossen, den Kampf für bezahlbaren Wohnraum fortzusetzen und die Interessen der Mieter zu verteidigen.





