Der Zürcher Kantonsrat hat zwei wichtige Wohn-Initiativen der Linken abgelehnt. Stattdessen sprach sich das Gremium für eigene Gegenvorschläge aus. Diese Entscheidung betrifft die "Wohnschutz-Initiative" und die "Wohnungsinitiative", die beide darauf abzielten, günstigeren Wohnraum zu schaffen und Mieter besser zu schützen. Das letzte Wort haben nun die Zürcher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Urne.
Wichtige Erkenntnisse
- Der Zürcher Kantonsrat lehnte zwei Wohn-Initiativen der Linken ab.
- Die "Wohnschutz-Initiative" und "Wohnungsinitiative" scheiterten mit deutlicher Mehrheit.
- Der Kantonsrat favorisiert eigene Gegenvorschläge, die weniger staatliche Eingriffe vorsehen.
- Die Stimmbürger müssen über die Initiativen und Gegenvorschläge entscheiden.
- Es ist bereits die fünfte Ablehnung von Wohnbau-Initiativen in jüngster Zeit.
Kanton Zürich: Deutliche Ablehnung der Wohn-Initiativen
Am Montag hat der Zürcher Kantonsrat zwei von der Linken lancierte Wohn-Initiativen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Die "Wohnschutz-Initiative" und die "Wohnungsinitiative" fanden keine Zustimmung. Beide Initiativen wurden mit 114 zu 59 Stimmen zurückgewiesen. Gleichzeitig stimmte der Rat für eigene Gegenvorschläge. Diese Gegenvorschläge passierten das Gremium mit 107 zu 66 beziehungsweise 114 zu 59 Stimmen.
Die Entscheidung des Kantonsrats bedeutet, dass die Zürcherinnen und Zürcher in naher Zukunft an die Urne gerufen werden. Sie müssen dann über die ursprünglichen Initiativen und die vom Kantonsrat erarbeiteten Gegenvorschläge abstimmen. Es wird erwartet, dass die Debatte um bezahlbaren Wohnraum weiter an Intensität gewinnt.
Faktencheck: Abstimmungsergebnisse
- "Wohnschutz-Initiative": Abgelehnt mit 114 zu 59 Stimmen.
- "Wohnungsinitiative": Abgelehnt mit 114 zu 59 Stimmen.
- Gegenvorschlag zur "Wohnungsinitiative": Angenommen mit 107 zu 66 Stimmen.
- Gegenvorschlag zur "Wohnschutz-Initiative": Angenommen mit 114 zu 59 Stimmen.
Die "Wohnungsinitiative": Staatsanstalt für günstigen Wohnraum
Die "Wohnungsinitiative" forderte die Bereitstellung von 500 Millionen Franken. Mit diesem Betrag sollte eine kantonale Anstalt gegründet werden. Diese Anstalt hätte die Aufgabe gehabt, Wohnraum zu kaufen und so mehr günstigen Wohnraum im Kanton Zürich zu schaffen. Befürworter sahen darin eine notwendige Massnahme gegen die steigenden Mietpreise.
Rafael Mörgeli (SP, Stäfa) bezeichnete den Gegenvorschlag als "eine Nullnummer". Er betonte, dass nur die Initiative wirklich mehr gemeinnützigen Wohnraum schaffen würde.
Die bürgerlichen Parteien sprachen sich jedoch entschieden gegen "grosse Staatseingriffe" aus. Sie warnten davor, dass die geforderten 500 Millionen Franken nur der Anfang wären und die Initiative kaum mehr Wohnungen bringen werde. Doris Meier (FDP, Bassersdorf) argumentierte, der Gegenvorschlag könne stattdessen bestehende Hindernisse für den Wohnungsbau abbauen.
Gegenvorschlag setzt auf Rahmenbedingungen
Der vom Kantonsrat verabschiedete Gegenvorschlag zur "Wohnungsinitiative" zielt darauf ab, bessere Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu schaffen. Er verzichtet auf die Gründung einer staatlichen Anstalt und direkte Investitionen in den Wohnungsmarkt. Stattdessen sollen administrative Hürden abgebaut und Anreize für private Investoren geschaffen werden. Kritiker sehen darin jedoch keine effektive Lösung für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum.
Die "Wohnschutz-Initiative": Schutz vor Leerkündigungen
Die "Wohnschutz-Initiative" wollte Leerkündigungen bei Umbauten oder Abrissen von Wohnungen erschweren. Sie forderte eine Bewilligungspflicht für solche Massnahmen. Damit sollten Mieter besser vor willkürlichen Kündigungen geschützt werden, die oft zu teureren Neubauten führen.
Hintergrund: Leerkündigungen
Leerkündigungen sind die Kündigung von Mietverträgen, um eine Liegenschaft für umfassende Sanierungen, Umbauten oder einen Abriss leerzustehen. Oft werden die Wohnungen danach zu deutlich höheren Preisen neu vermietet oder verkauft, was den Druck auf den Wohnungsmarkt erhöht.
Der Gegenvorschlag zur "Wohnschutz-Initiative" verpflichtet Eigentümer grösserer Liegenschaften, zu prüfen, ob Kündigungen vermieden werden können. Diese Massnahme wurde von der Ratslinken als "Branchenempfehlung" kritisiert. Sie sahen darin keine verbindliche Regelung, die Mieter wirksam schützt.
Basler Modell als Referenzpunkt
Die Regelungen in den Kantonen Basel und Genf dienten in der Debatte als Beispiele. Während die einen sie als Vorbild für wirksamen Mieterschutz sahen, warnten andere vor den negativen Folgen. Gianna Berger (AL, Zürich) betonte, dass Massenkündigungen in Basel und Genf zurückgegangen seien. Monica Sanesi (GLP, Zürich) entgegnete jedoch, dass viele Vorschriften den Zugang zu Wohnraum noch mehr erschweren würden.
Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) vom Regierungsrat unterstützte beide Gegenvorschläge. Sie sieht den Kanton nicht als Konkurrenten im Wohnungsmarkt. Zudem seien Leerkündigungen kein Massenphänomen, so ihre Einschätzung.
Fünf Wohn-Initiativen abgelehnt: Ein Trend im Kantonsrat
Mit der Ablehnung dieser beiden Initiativen hat der Zürcher Kantonsrat in jüngster Zeit insgesamt fünf Vorstösse zum Wohnbau abgewiesen. Zuvor scheiterten bereits zwei Initiativen des Hauseigentümerverbands, die "Wohneigentums-Initiative" und die "Starthilfe-Initiative".
Eine weitere Initiative, die "Initiative für mehr bezahlbare Wohnungen", kommt bereits am 30. November zur Abstimmung. Auch in diesem Fall sprach sich der Kantonsrat für einen Gegenvorschlag der bürgerlichen Parteien aus. Dieser Trend zeigt eine klare Linie des Kantonsrats, staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt zu minimieren und auf marktwirtschaftliche Lösungen zu setzen.
- 30. November: Abstimmung über die "Initiative für mehr bezahlbare Wohnungen"
- Zwei Initiativen des Hauseigentümerverbands ebenfalls abgelehnt
- Der Kantonsrat bevorzugt durchgehend Gegenvorschläge mit weniger staatlicher Steuerung
Die kommenden Abstimmungen werden zeigen, wie die Zürcher Bevölkerung diese Entwicklung beurteilt und ob sie den Weg des Kantonsrats oder die Forderungen der Initiativen bevorzugt.





