Eine Amokdrohung gegen eine Schule in Basel führte am Samstag, dem 18. Oktober 2025, zur Einleitung eines Strafverfahrens durch die Kantonspolizei Basel-Stadt. Nach umfassenden Ermittlungen konnte die mutmassliche Täterschaft in der Nacht auf Montag identifiziert werden. Der ursprünglich abgesagte Unterricht wurde daraufhin am Montagmorgen wieder aufgenommen. Die Jugendanwaltschaft Basel-Stadt leitet das offizielle Ermittlungsverfahren.
Wichtige Punkte
- Drohung am Samstag, 18. Oktober 2025, in sozialen Medien verbreitet.
- Kantonspolizei Basel-Stadt leitete umgehend ein Strafverfahren ein.
- Unterricht am Montag zunächst vorsorglich abgesagt.
- Mutmassliche Täterschaft in der Nacht auf Montag identifiziert.
- Unterricht am Montag vor Mittag wieder aufgenommen.
- Jugendanwaltschaft Basel-Stadt führt Ermittlungsverfahren.
Drohung in sozialen Medien und erste Massnahmen
Die Schulleitung informierte die Kantonspolizei Basel-Stadt am Samstag, den 18. Oktober 2025, über eine im Internet verbreitete Drohung. Diese Drohung richtete sich gegen eine Bildungseinrichtung in Basel. Die Polizei reagierte sofort und eröffnete ein Strafverfahren. Parallel dazu begann die Jugendanwaltschaft Basel-Stadt in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei mit den Ermittlungen, um die Hintergründe zu klären und die verantwortlichen Personen zu finden.
Aufgrund der unklaren Situation entschieden die Schulleitung und die Kantonspolizei in Absprache, den Präsenzunterricht für den darauffolgenden Montag vorsorglich auszusetzen. Stattdessen wurde den Schülern und Lehrern die Durchführung des Unterrichts im Fernmodus nahegelegt, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Faktencheck
- Datum der Drohung: Samstag, 18. Oktober 2025
- Beteiligte Behörden: Kantonspolizei Basel-Stadt, Jugendanwaltschaft Basel-Stadt
- Erste Reaktion: Einleitung eines Strafverfahrens, Beginn der Ermittlungen
- Sofortmassnahme: Absage des Präsenzunterrichts für Montag
Identifizierung der Täterschaft und Normalisierung des Schulbetriebs
Die Ermittlungsbehörden arbeiteten intensiv an der Aufklärung des Falles. In der Nacht auf Montag gelang es der Kantonspolizei Basel-Stadt, die Person oder Personen zu identifizieren, die für die Drohung verantwortlich waren. Diese schnelle Identifizierung war ein entscheidender Schritt zur Entspannung der Lage.
Nachdem die mutmassliche Täterschaft bekannt war, bewerteten die Schulleitung und die Kantonspolizei die Situation neu. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Gefahr gebannt war. Infolgedessen wurde entschieden, den regulären Unterricht am Montag vor Mittag wieder aufzunehmen. Dies ermöglichte eine rasche Rückkehr zum normalen Schulalltag nach einer Phase der Unsicherheit.
Die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt weisen ausdrücklich darauf hin, dass Drohungen weltweit bereits viel Leid und Angst verursacht haben. Drohungen als Scherz oder Mutprobe sind nicht lustig, sondern geschmacklos und sie haben sehr ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen.
Rechtliche Konsequenzen und Prävention
Die Behörden unterstreichen die Ernsthaftigkeit solcher Drohungen. Sie betonen, dass auch vermeintliche Scherze oder Mutproben schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen können. Bei Delikten wie der sogenannten «Schreckung der Bevölkerung» leiten die Strafverfolgungsbehörden von Amtes wegen Ermittlungen ein. Bei anderen Drohungen geschieht dies auf Antrag.
In jedem Fall setzen Polizei und Staatsanwaltschaft alles daran, die Täter ausfindig zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen. Dies gilt auch für jugendliche Täter. Solche Delikte können für sie zu einer Verurteilung und hohen Kosten führen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Konsequenzen weitreichend sein können und das Leben der Betroffenen stark beeinflussen.
Hintergrundinformationen
Die rechtliche Einordnung von Drohungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschliesslich der Art der Drohung, der Absicht des Täters und der potenziellen Auswirkungen auf die Öffentlichkeit. In der Schweiz können solche Handlungen unter anderem als «Schreckung der Bevölkerung» oder «Drohung» strafrechtlich verfolgt werden, was je nach Fall unterschiedliche Strafmasse nach sich zieht.
Appell an Eltern und Erziehungsberechtigte
Die Kantonspolizei Basel-Stadt richtet einen dringenden Appell an alle Eltern und Erziehungsberechtigten. Sie bittet diese, ihre Kinder und Jugendlichen für dieses sensible Thema zu sensibilisieren. Es ist entscheidend, dass junge Menschen die Ernsthaftigkeit von Drohungen und die damit verbundenen Konsequenzen verstehen. Eine offene Kommunikation kann helfen, solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Die Aufklärung über die Gefahren und die rechtlichen Folgen von Drohungen in sozialen Medien ist ein wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit. Eltern spielen eine zentrale Rolle dabei, ihren Kindern die Bedeutung von verantwortungsvollem Handeln im digitalen Raum zu vermitteln. Nur so lässt sich das Risiko solcher Vorfälle minimieren und die Sicherheit der Schulgemeinschaft gewährleisten.
Wichtige Hinweise der Behörden
- Drohungen sind keine Spässe und haben ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen.
- Ermittlungen erfolgen auch bei jugendlichen Tätern.
- Mögliche Folgen: Verurteilung und hohe Kosten.
- Eltern und Erziehungsberechtigte sind aufgerufen, ihre Kinder zu sensibilisieren.
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