In Aesch BL wurde ein Autofahrer am Samstagmorgen mit massiver Geschwindigkeitsüberschreitung erfasst. Der Lenker eines VW Golf GTI fuhr 190 km/h, wo lediglich 80 km/h erlaubt sind. Nach Abzug der Toleranz lag die Überschreitung bei 105 km/h. Der Vorfall steht in Verbindung mit einem versuchten Trickdiebstahl an einem Bankomaten in Reinach BL.
Wichtige Punkte
- VW Golf GTI mit 190 km/h in Aesch BL gemessen.
- Erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf diesem Abschnitt: 80 km/h.
- Überschreitung von 105 km/h nach Toleranzabzug.
- Zwei Männer versuchten zuvor Trickdiebstahl in Reinach BL.
- Täter flüchteten mit dem Fahrzeug nach Frankreich.
Massive Geschwindigkeitsüberschreitung auf Basellandschaftlicher Strasse
Am Samstag gegen 10.30 Uhr führte die Polizei Basel-Landschaft eine mobile Geschwindigkeitskontrolle in Aesch BL durch. Dabei fiel ein VW Golf GTI mit deutschen Kennzeichen auf. Das Fahrzeug raste mit einer Geschwindigkeit von 190 km/h über die Strasse.
Auf diesem spezifischen Streckenabschnitt ist eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgelegt. Die gemessene Geschwindigkeit lag somit um 110 km/h über dem Limit. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz ergibt sich eine massive Überschreitung von 105 km/h.
„Eine solche Geschwindigkeitsübertretung stellt eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar und wird konsequent verfolgt.“
Faktencheck
- Ort: Aesch BL
- Datum/Uhrzeit: Samstag, ca. 10.30 Uhr
- Fahrzeug: VW Golf GTI mit deutschen Kennzeichen
- Gemessene Geschwindigkeit: 190 km/h
- Erlaubte Geschwindigkeit: 80 km/h
- Überschreitung (nach Toleranz): 105 km/h
Verbindung zu versuchtem Trickdiebstahl
Kurz vor der Geschwindigkeitsmessung in Aesch BL hatte eine zivile Patrouille der Polizei Basel-Landschaft bereits zwei Männer beobachtet. Diese versuchten, an einem Bankomaten in Reinach BL einen Trickdiebstahl zu begehen. Die Täter ergriffen nach dem gescheiterten Versuch die Flucht.
Die Polizei geht davon aus, dass es sich bei den Personen im VW Golf GTI um dieselben Männer handelt. Der rasende Wagen diente den Verdächtigen offenbar als Fluchtfahrzeug.
Flucht über die Grenze nach Frankreich
Die unbekannten Täter nutzten den VW Golf GTI, um über Biel-Benken nach Frankreich zu entkommen. Die grenznahe Lage der Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft ermöglichte den schnellen Grenzübertritt. Die Kantonspolizei hat die entsprechenden Ermittlungen aufgenommen und arbeitet an der Identifizierung und Ergreifung der Flüchtigen.
Hintergrund: Trickdiebstahl an Bankomaten
Trickdiebstähle an Bankomaten sind eine gängige Betrugsmasche. Die Täter lenken dabei ihre Opfer ab, während sie Bargeld entnehmen oder Kartendaten manipulieren. Oftmals nutzen sie geschickte Ablenkungsmanöver, um ihre Absichten zu verschleiern und schnell zu handeln. Die Polizei rät zur erhöhten Vorsicht und dazu, Bankgeschäfte stets aufmerksam und ohne Ablenkung durchzuführen.
Rechtliche Konsequenzen drohen
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 100 km/h gilt in der Schweiz als grober Verkehrsdelikt. Solche Vergehen werden hart bestraft. Dies kann zu einem Entzug des Führerausweises für längere Zeit, hohen Bussen und sogar Freiheitsstrafen führen. Bei ausländischen Kennzeichen erfolgt eine internationale Fahndung und Zusammenarbeit mit den Behörden im Ausland.
Zusätzlich zum Raserdelikt kommt der versuchte Trickdiebstahl hinzu. Dies ist ein weiterer Straftatbestand, der die rechtlichen Konsequenzen für die Täter erheblich verschärft. Die Polizei wird alle notwendigen Schritte einleiten, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Internationale Zusammenarbeit bei der Fahndung
Da die Täter nach Frankreich geflüchtet sind, wird die Polizei Basel-Landschaft eng mit den französischen Behörden zusammenarbeiten. Solche Fälle erfordern eine effektive grenzüberschreitende Kooperation, um die Flüchtigen ausfindig zu machen und festzunehmen. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, um die Identität der Täter zu klären und sie dingfest zu machen.
Die Sicherheit auf den Strassen und der Schutz der Bürger vor Kriminalität haben oberste Priorität. Die konsequente Verfolgung solcher Delikte unterstreicht die Entschlossenheit der Behörden, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.





