Die Opferhilfe beider Basel erweitert ihr Angebot massgeblich. Ab dem 1. November 2025 wird eine telefonische Beratung für Menschen, die Gewalt erfahren haben, rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche verfügbar sein. Diese Massnahme soll den Zugang zu schneller und unkomplizierter Hilfe für Betroffene in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sicherstellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit: Ab dem 1. November 2025 ist die Opferhilfe unter der Nummer 061 205 09 10 jederzeit erreichbar.
- Niederschwelliger Zugang: Das Angebot richtet sich an alle Personen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt haben.
- Kooperation: Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Dargebotenen Hand.
- Kosten: Die jährlichen Kosten für den 24/7-Betrieb belaufen sich auf 85'000 Franken pro Kanton.
- Nationale Vereinheitlichung: Ab Mai 2026 wird die nationale Opferhilfenummer 142 eingeführt.
Ein wichtiger Schritt für den Opferschutz
Gewalt kennt keine Bürozeiten. Um dieser Realität Rechnung zu tragen, haben die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in einer gemeinsamen Initiative beschlossen, die Erreichbarkeit der Opferhilfe auszubauen. In Kooperation mit der Dargebotenen Hand wird die bestehende Telefonnummer der Opferhilfe beider Basel ab dem 1. November 2025 auf einen 24/7-Betrieb umgestellt.
Betroffene von Gewalt im privaten oder öffentlichen Raum können somit auch nachts oder am Wochenende umgehend Unterstützung erhalten. Das Angebot ist bewusst niederschwellig gehalten, um die Hürde für eine erste Kontaktaufnahme so gering wie möglich zu halten.
Soforthilfe unter neuer Erreichbarkeit
Ab dem 1. November 2025 ist die Opferhilfe beider Basel durchgehend unter der Telefonnummer 061 205 09 10 erreichbar. Diese Nummer dient als erste Anlaufstelle für eine dringende Krisenintervention oder eine Basisberatung.
Welche Hilfe wird angeboten?
Menschen, die sich an die neue Hotline wenden, erhalten verschiedene Formen der Unterstützung. Das geschulte Personal bietet nicht nur ein offenes Ohr, sondern leistet auch konkrete Hilfe.
Zu den zentralen Leistungen gehören:
- Krisenintervention: Sofortige Hilfe in akuten Notsituationen.
- Basisberatung: Erste Informationen zu Rechten und weiteren Schritten.
- Weitervermittlung: Kontakt zu spezialisierten Stellen, Notfalldiensten oder Schutzunterkünften.
Die enge Zusammenarbeit mit bestehenden Notfalldiensten und Schutzunterkünften ist ein zentraler Bestandteil des Konzepts. So wird sichergestellt, dass Betroffene schnell und gezielt die Hilfe bekommen, die sie in ihrer individuellen Situation benötigen.
Umsetzung der Istanbul-Konvention
Die Einführung des 24/7-Dienstes ist auch eine direkte Massnahme zur Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention. Dieses Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist in der Schweiz seit dem 1. April 2018 in Kraft.
Was ist die Istanbul-Konvention?
Die Istanbul-Konvention ist der erste völkerrechtlich verbindliche Vertrag, der einen umfassenden Rechtsrahmen zum Schutz von Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schafft. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, konkrete Massnahmen zur Prävention, zum Schutz der Opfer und zur Strafverfolgung der Täter zu ergreifen. Ein zentrales Element ist die Gewährleistung eines leichten Zugangs zu Hilfsangeboten.
Obwohl die Konvention einen besonderen Fokus auf Frauen und Mädchen legt, betont die Opferhilfe, dass sich das neue Angebot an alle Opfer von Gewalt richtet, unabhängig von ihrem Geschlecht. Ziel ist es, die Sichtbarkeit der Opferhilfe zu erhöhen und die Meldung von Übergriffen für alle Betroffenen zu erleichtern.
Finanzierung und Ausblick in die Zukunft
Die Erweiterung des Angebots ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Für den durchgehenden Betrieb der Telefonhotline werden pro Kanton – also sowohl für Basel-Stadt als auch für Basel-Landschaft – jährlich 85'000 Franken veranschlagt. Diese Investition soll den Opferschutz in der Region nachhaltig stärken.
Die Initiative in Basel ist zudem Teil einer nationalen Entwicklung. Für Mai 2026 ist die Einführung einer einheitlichen und nationalen Opferhilfetelefonnummer geplant. Unter der Kurzwahl 142 sollen Betroffene aus der ganzen Schweiz rund um die Uhr Hilfe finden. Der Schritt der beiden Basel kann somit als wichtiger Vorreiter für eine landesweite Verbesserung des Opferschutzes gesehen werden.
Mit der permanenten Erreichbarkeit wird eine entscheidende Lücke im Hilfsangebot geschlossen und sichergestellt, dass niemand mit den Folgen von Gewalt allein gelassen wird, egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit.





