Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat bei Kontrollen von Betrieben, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, erhebliche Mängel aufgedeckt. Insbesondere im Bereich der Störfallvorsorge gab es Beanstandungen. Dies betrifft 13 von 17 überprüften Unternehmen, die der Störfallverordnung unterliegen.
Wichtige Erkenntnisse
- 13 von 17 Betrieben wiesen Mängel auf.
- Insgesamt 26 von 63 überprüften Aspekten wurden beanstandet.
- Hauptprobleme: betriebliche Sicherheit und Instandhaltung.
- 56 Massnahmen wurden verfügt oder vereinbart.
- Gute Einschätzung der Risikoermittlung durch die Betriebe.
Umfassende Kontrollen decken Schwachstellen auf
Im Jahr 2025 führte das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt bei 17 Betrieben Kontrollen durch. Diese Unternehmen fallen aufgrund der Menge der gehandhabten gefährlichen Stoffe unter die Störfallverordnung. Die Ergebnisse zeigen, dass in mehr als drei Vierteln der Fälle Handlungsbedarf besteht.
Von den 17 kontrollierten Betrieben wiesen 13 Mängel auf. Das ist eine deutliche Mehrheit. Insgesamt wurden 63 Aspekte der Gefahrstoffhandhabung geprüft. Dabei gab es 26 Beanstandungen. Dies führte zur Anordnung oder Vereinbarung von 56 einzelnen Massnahmen.
Zahlen im Überblick
- 17 Betriebe kontrolliert
- 13 Betriebe mit Mängeln
- 63 Aspekte geprüft
- 26 Aspekte beanstandet
- 56 Massnahmen veranlasst
Sicherheitsmanagement und Instandhaltung als Problemfelder
Besonders auffällig waren die Defizite in zwei Kernbereichen. Bei elf von 16 Kontrollen wurde die betriebliche Sicherheit als mangelhaft eingestuft. Dies ist ein kritischer Punkt, da eine unzureichende betriebliche Sicherheit direkt das Risiko von Unfällen und Störfällen erhöht.
Ein weiteres Problemfeld war die Instandhaltung. In neun von 16 Fällen gab es Beanstandungen im Bereich Instandhaltung, Wartung und Kontrollen. Eine ordnungsgemässe Wartung von Anlagen ist entscheidend, um die Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten.
"Es gibt grosse Unterschiede in der Wahrnehmung der Eigenverantwortung durch die Betriebsinhaber. In einigen Betrieben werden die Grundsätze der Störfallvorsorge ungenügend beachtet."
Positive Einschätzung der Risikoermittlung
Trotz der festgestellten Mängel gibt es auch positive Nachrichten. Das Laboratorium stellte den kontrollierten Betrieben ein gutes Zeugnis bezüglich ihrer Kurzberichte und Risikoermittlungen aus. Die Einschätzungen der Unternehmen waren allesamt nachvollziehbar.
Demnach sind schwere Schädigungen für die Bevölkerung und die Umwelt nicht zu erwarten. Das Risiko liegt in einem tragbaren Bereich. Dies deutet darauf hin, dass die Betriebe die potenziellen Gefahren grundsätzlich erkennen, aber bei der Umsetzung der Schutzmassnahmen Schwächen zeigen.
Was ist die Störfallverordnung?
Die Störfallverordnung (StFV) des Bundes regelt den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schädigungen durch Störfälle in Betrieben. Sie legt fest, welche Massnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um Risiken zu minimieren und im Ernstfall richtig zu reagieren. Betriebe, die bestimmte Mengen an gefährlichen Stoffen lagern oder verarbeiten, unterliegen dieser Verordnung.
Ursachen der Mängel: Management und Outsourcing
Die Ursachen für die Beanstandungen sind vielfältig. Ein wesentlicher Grund ist teilweise ein ungenügendes Sicherheitsmanagement. Dies umfasst die Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Prozesse in einem Betrieb. Wenn dieses Management Schwächen aufweist, können sich Mängel in verschiedenen Bereichen manifestieren.
Zudem spielt das Outsourcing an Drittfirmen eine Rolle. Wenn sicherheitsrelevante Aufgaben an externe Dienstleister vergeben werden, muss die Überwachung und Koordination dieser Arbeiten sorgfältig erfolgen. Andernfalls kann es zu Lücken in der Sicherheitskette kommen.
Notwendigkeit kontinuierlicher Verbesserungen
Die Ergebnisse der Kontrollen unterstreichen die Notwendigkeit für Betriebe in Basel-Stadt, ihre Prozesse im Umgang mit Gefahrstoffen kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern. Die Behörden werden weiterhin eng mit den Unternehmen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die verfügten Massnahmen umgesetzt werden.
Es ist entscheidend, dass die Eigenverantwortung der Betriebsinhaber gestärkt wird. Nur so kann das Risiko von Störfällen minimiert und die Sicherheit für Bevölkerung und Umwelt langfristig gewährleistet werden. Die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Betrieben ist dabei von grosser Bedeutung.





