Der Basler Regierungsrat hat ein neues Konzept vorgestellt, um öffentliche Strassenparkplätze in private Tiefgaragen zu verlagern. Ziel ist es, mehr Flächen im Strassenraum für Stadtgrün, Aufenthaltsbereiche und Veloinfrastrukturen freizumachen. Das Konzept sieht die Entwicklung neuer Quartierparkings vor und definiert konkrete Standorte im Kleinbasel sowie Bedarfsgebiete im Grossbasel.
Wichtige Punkte
- Verlagerung von Strassenparkplätzen in private Tiefgaragen.
- Freisetzung von Flächen für Grünzonen und Velowege.
- Zwei konkrete Standorte für Quartierparkings im Kleinbasel.
- Bedarf an Quartierparkings in zwei Grossbasler Quartieren identifiziert.
- Finanzierung über Mobilitätsfonds mit 660'000 Franken Investitionskosten und 115'000 Franken jährlichen Betriebskosten.
Neuausrichtung der Parkplatzstrategie
Die aktuelle Situation zeigt, dass Parkplätze im öffentlichen Raum oft die Realisierung von sicheren Velostreifen, die Pflanzung von Bäumen oder die Schaffung von Aufenthaltsflächen verhindern. Der Regierungsrat möchte diesem Umstand entgegenwirken. Er verfolgt das Ziel, dass Fahrzeuge vermehrt auf privatem Grund abgestellt werden können. Dies entspricht auch einem Auftrag aus dem Umweltschutzgesetz.
Ein wesentlicher Ansatzpunkt ist die effizientere Nutzung bereits existierender privater Parkplätze. Doch für eine umfassende Verlagerung sind zusätzliche Quartierparkings unerlässlich. Das vom Regierungsrat verabschiedete Konzept legt dar, wie diese Entwicklung aktiv vorangetrieben werden soll.
Faktencheck
- Der Regierungsrat beantragt einmalige Ausgaben von 660'000 Franken.
- Zusätzlich sind wiederkehrende Ausgaben von 115'000 Franken pro Jahr vorgesehen.
- Diese Mittel sollen die Umsetzung des Quartierparking-Konzepts ermöglichen.
Bedarf und Standorte
Das Konzept identifiziert Bereiche, in denen der Bedarf an Quartierparkings besonders hoch ist. Der dringlichste Bedarf besteht derzeit im Kleinbasel. Hier sollen zwei Massnahmen greifen:
- Die (teilweise) Umwidmung des bestehenden Novartis-Parkhauses Klybeck.
- Ein neues Quartierparking in der geplanten Überbauung der Messehalle 3.
Im Grossbasel zeigt sich ebenfalls ein Bedarf. Dieser betrifft den östlichen Teil des Gundelingerquartiers, insbesondere im Raum Dreispitz, sowie den östlichen Teil des Iselinquartiers, im Bereich Colmarerstrasse/Wasgenring. Für diese beiden Gebiete liegen aktuell noch keine konkreten Projekte vor. Die Planungen sollen jedoch weiter vorangetrieben werden.
"Die Verlagerung von Parkplätzen in private Tiefgaragen schafft wertvollen Raum im öffentlichen Bereich. Dieser Raum kann dann für Grünflächen, sichere Velowege und attraktive Aufenthaltsorte genutzt werden, was die Lebensqualität in unseren Quartieren direkt verbessert."
Strategische Prüfung bei Arealentwicklungen
Zukünftig soll bei anstehenden Arealentwicklungen die Möglichkeit eines Quartierparkings sorgfältig geprüft werden. Falls zweckmässig, soll ein solches Parking auch realisiert werden. Bei Strassenumgestaltungen, die zu einer deutlichen Reduzierung von Strassenparkplätzen führen, ist der Kanton angehalten, aktiver nach Ersatzparkplätzen auf privatem Grund zu suchen.
Eine verbesserte Datengrundlage ist entscheidend. Nur mit präzisen Informationen zur Anzahl und Auslastung öffentlicher und privater Parkplätze kann das Gesamtangebot mittelfristig effizient geplant und verwaltet werden. Der Aufbau eines Parkplatzmonitorings ist daher ein zentraler Bestandteil der Strategie.
Hintergrundinformationen
Das Umweltschutzgesetz sieht vor, dass der Verkehr so organisiert wird, dass seine negativen Auswirkungen auf die Umwelt minimiert werden. Die Reduktion von Parkplätzen im öffentlichen Raum zugunsten von Grünflächen und alternativen Verkehrsmitteln ist ein Schritt in diese Richtung.
Mögliche Formen und Finanzierung von Quartierparkings
Für Quartierparkings in Basel sind verschiedene Modelle denkbar. Ein solches Parking könnte beispielsweise ein kantonseigenes, öffentlich zugängliches Parkhaus sein. Dieses könnte eine Mischung aus Kurzzeitparkplätzen, fest vermieteten Parkplätzen und verschiedenen Dauerparkkarten, etwa für Nachtparker, anbieten.
Eine weitere Option wäre die Erweiterung einer bereits im Rahmen einer neuen Überbauung geplanten Tiefgarage. Hier könnten zusätzliche Parkplätze an die Bevölkerung der Umgebung fest vermietet werden. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung sollen sich die Parktarife an den Marktpreisen privater Parkplätze orientieren.
Der wirtschaftliche Betrieb eines Quartierparkings ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat die Mobilitätsfondsverordnung angepasst. Der Fonds kann nun Investitionsbeiträge von bis zu 40 Prozent der Erstellungskosten übernehmen. Gleichzeitig ist festgelegt, dass maximal ein Viertel der gesamten Fondseinnahmen für Quartierparkings verwendet werden darf.
Keine Weiternutzung des Roche-Parkhauses
Im Jahr 2023 beauftragte das Parlament den Regierungsrat, die Übernahme und Weiternutzung des temporären Roche-Parkings an der Schwarzwaldstrasse als Quartierparking zu prüfen. Umfangreiche Abklärungen und ein intensiver Austausch mit dem Grundeigentümer, dem Bundeseisenbahnvermögen, haben ergeben, dass eine Weiternutzung nicht möglich ist.
Der Kanton kann das Parkhaus aus bahnbetrieblichen und bahnstrategischen Gründen nicht übernehmen und einzonen. Eine befristete Übernahme wäre lediglich für etwa fünf Jahre, bis 2031, sicher möglich. Diese kurze Frist macht einen wirtschaftlichen Betrieb des Parkings unmöglich.
Zudem wäre die Erarbeitung und Verabschiedung eines Bebauungsplans sowie ein neues Baubewilligungsverfahren notwendig. Diese Schritte würden die ohnehin schon begrenzte Weiternutzungsdauer zusätzlich verkürzen. Auch ein Ersatz für die Naturersatzflächen konnte nicht gefunden werden. Roche wird das Parking nach Ablauf der Bewilligung ordnungsgemäss zurückbauen und den ursprünglichen Zustand der Fläche wiederherstellen.
Zahlen und Daten
- Die Weiterführung des Roche-Parkhauses wäre nur für etwa 5 Jahre (bis 2031) möglich gewesen.
- Ein wirtschaftlicher Betrieb ist bei dieser kurzen Frist nicht gegeben.
- Der Kanton kann das Areal aus bahnbetrieblichen Gründen nicht übernehmen.