In Basel ereignete sich am Donnerstag, dem 22. Januar 2026, gegen 12.30 Uhr, ein Verkehrsunfall mit anschliessender Unfallflucht. Ein Sattelschlepper überfuhr auf Höhe der Elisabethenanlage 7 eine Sperrfläche und kollidierte mit einem Personenwagen. Der oder die Lenkerin des Lastwagens entfernte sich danach unerlaubt von der Unfallstelle. Die Verkehrspolizei Basel-Stadt bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Aufklärung des Vorfalls und sucht dringend Zeugen.
Wichtigste Punkte
- Unfall ereignete sich am 22. Januar 2026 um 12.30 Uhr.
- Ein Sattelschlepper war an der Kollision beteiligt.
- Der Lastwagen überfuhr eine gut sichtbare Sperrfläche.
- Der Verursacher entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.
- Die Polizei sucht Zeugen und bittet um Hinweise.
Details zum Unfallhergang
Der Vorfall ereignete sich mitten am Tag, was die Chancen auf Zeugen erhöht. Der Sattelschlepper kam von der Markthallenbrücke und bog in Richtung Elisabethenanlage ab. Dabei missachtete der Fahrer oder die Fahrerin eine klar markierte Sperrfläche. Diese Fläche dient dazu, den Verkehrsfluss zu leiten und Kollisionen zu verhindern. Das Überfahren dieser Markierung führte zur Kollision mit einem wartenden oder fahrenden Auto.
Die genaue Art des Kontakts zwischen den beiden Fahrzeugen wird derzeit von der Polizei untersucht. Es handelte sich um eine sogenannte Touchierung, was auf einen seitlichen Kontakt hindeutet. Solche Kollisionen können je nach Geschwindigkeit und Winkel erhebliche Sachschäden verursachen, auch wenn sie oft nicht zu schweren Personenschäden führen.
Faktencheck: Sperrflächen im Strassenverkehr
- Sperrflächen sind weiss schraffierte Fahrbahnmarkierungen.
- Sie dürfen nicht befahren oder überfahren werden.
- Ihr Zweck ist die Trennung von Fahrspuren oder das Freihalten von Kreuzungsbereichen.
- Das Überfahren einer Sperrfläche ist ein Verstoss gegen die Verkehrsregeln.
Das pflichtwidrige Verhalten des Lastwagenlenkers
Nach der Kollision entfernte sich der Fahrer des Sattelschleppers von der Unfallstelle. Dies stellt ein pflichtwidriges Verhalten dar. Im Schweizer Strassenverkehrsgesetz ist klar geregelt, dass Unfallbeteiligte an der Unfallstelle verbleiben müssen. Sie sind verpflichtet, die Polizei zu informieren und ihre Personalien auszutauschen, um die Schadensregulierung zu ermöglichen. Das Verlassen des Unfallortes ohne diese Massnahmen gilt als Unfallflucht und wird strafrechtlich verfolgt.
Die Gründe für die Flucht sind unklar. Möglicherweise bemerkte der Fahrer den Zusammenstoss nicht, was bei grossen Fahrzeugen wie Sattelschleppern vorkommen kann. Es ist aber auch denkbar, dass der Fahrer die Konsequenzen des Unfalls scheute und sich bewusst absetzte. Die Ermittlungen sollen hier Klarheit schaffen.
"Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Sie erschwert die Aufklärung erheblich und führt zu unnötigen Belastungen für die Geschädigten", betont ein Sprecher der Verkehrspolizei.
Aufruf an die Bevölkerung: Zeugen gesucht
Die Verkehrspolizei Basel-Stadt ruft die Bevölkerung dringend auf, sich zu melden, falls sie Angaben zum Unfallhergang machen können. Jeder Hinweis, sei es zur Identität des Lastwagens, des Fahrers oder zur genauen Beobachtung des Unfalls, ist wertvoll. Auch kleinste Details können für die Ermittler entscheidend sein.
Besonders interessant sind Beobachtungen zum Sattelschlepper selbst. Dies umfasst die Farbe, das Kennzeichen, das Speditionsunternehmen oder besondere Merkmale des Fahrzeugs. Auch die Fahrtrichtung nach dem Unfall könnte relevant sein.
Kontakt für Zeugen
Personen, die Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizei Basel-Stadt zu melden:
- Telefon: 061 208 06 00
- E-Mail: KapoVrk.VLZ@jsd.bs.ch
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und tragen massgeblich zur Aufklärung dieses Falles bei.
Häufigkeit von Unfallfluchten in der Region
Unfallfluchten sind in städtischen Gebieten leider keine Seltenheit. Sie stellen die Polizei regelmässig vor Herausforderungen. Im Kanton Basel-Stadt werden jährlich eine beträchtliche Anzahl solcher Delikte registriert. Die Aufklärungsquote hängt stark von der Mithilfe der Bevölkerung und der Verfügbarkeit von Spuren ab, wie etwa Videoaufzeichnungen oder eben Zeugenaussagen.
Die Polizei setzt auf moderne Ermittlungsmethoden, ist aber oft auf die Augen und Ohren der Bürger angewiesen. Besonders in belebten Gegenden wie der Elisabethenanlage sind oft viele Menschen unterwegs, die potenziell wichtige Beobachtungen gemacht haben könnten, ohne sich dessen bewusst zu sein. Ein kurzer Anruf kann hier den Unterschied machen.
Bedeutung der Schadensregulierung
Für die Geschädigten ist die Unfallflucht besonders ärgerlich. Ohne den Verursacher zu kennen, gestaltet sich die Schadensregulierung kompliziert. Oft müssen die Betroffenen zunächst über ihre eigene Versicherung gehen oder bleiben auf einem Teil des Schadens sitzen. Die Aufklärung einer Unfallflucht ist daher nicht nur aus strafrechtlicher Sicht wichtig, sondern auch, um den Opfern zu ihrem Recht zu verhelfen und die entstandenen Kosten zu decken.
Die Polizei appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein aller Verkehrsteilnehmer, im Falle eines Unfalls korrekt zu handeln. Ein kurzes Anhalten und der Austausch von Informationen erspart allen Beteiligten viel Ärger und Aufwand. Zudem ist es eine Frage der Fairness und der Einhaltung der Verkehrsregeln, die für die Sicherheit aller gelten.
Konsequenzen bei Unfallflucht
- Strafrechtliche Verfolgung wegen pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall.
- Bussgelder und mögliche Freiheitsstrafen je nach Schwere des Falls.
- Führerausweisentzug.
- Regressforderungen der Versicherungen, falls der Schaden über die eigene Kaskoversicherung abgewickelt werden muss.
Dieser Fall an der Elisabethenanlage zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, dass die Gemeinschaft zusammenarbeitet, um solche Vorfälle aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Polizei Basel-Stadt hofft auf rege Beteiligung der Öffentlichkeit, um den Verursacher des Unfalls vom 22. Januar 2026 zu identifizieren.





