In Basel sorgt eine neue Parkgebührenordnung für Unmut bei Anwohnern. Ein System, das die Fahrzeuglänge zur Berechnung heranzieht, führt bei Haltern von Wechselnummern zu unerwartet hohen Kosten. Ein Betroffener muss nun für seinen kleinen Stadtwagen den Maximalbetrag entrichten, weil sein zweites Fahrzeug, ein Wohnmobil, auf dem Papier die Gebühr bestimmt – obwohl es gar nicht in der Stadt geparkt wird.
Seit dem 1. Januar 2024 berechnet Basel als erste Schweizer Stadt die Kosten für Anwohnerparkkarten nach der Grösse des Fahrzeugs. Diese als „SUV-Abgabe“ bekannte Regelung trifft nun auch Besitzer kleinerer Autos, die sich ein Nummernschild mit einem grösseren Fahrzeug teilen. Der Fall von Bubu Marty, einem 65-jährigen Rentner, verdeutlicht die Problematik des neuen Systems.
Das Wichtigste in Kürze
- Basel hat neue, nach Fahrzeuglänge gestaffelte Parkgebühren für Anwohner eingeführt.
- Bei Fahrzeugen mit Wechselnummern wird die Gebühr immer nach dem längeren Fahrzeug berechnet.
- Dies führt dazu, dass Besitzer von Kleinwagen den Höchstsatz zahlen müssen, wenn ihr Zweitfahrzeug gross ist.
- Ein Betroffener zahlt 512 Franken, obwohl sein Stadtauto nur in die mittlere Kategorie für 422 Franken fallen würde.
- Die Gebühren sollen ab 2027 weiter ansteigen, was die Differenz noch vergrössert.
Neue Gebührenordnung sorgt für hohe Rechnungen
Die Stadt Basel hat ihre Parkgebühren für die blaue Zone grundlegend überarbeitet. Statt eines Einheitspreises von 284 Franken pro Jahr gelten nun drei Tarifstufen, die sich an der Fahrzeuglänge orientieren. Ziel der Massnahme ist es, eine fairere Kostenverteilung zu erreichen und den öffentlichen Raum effizienter zu nutzen.
Die neuen Jahresgebühren sind wie folgt gestaffelt:
- Fahrzeuge bis 3,90 Meter Länge: 332 Franken
- Fahrzeuge zwischen 3,90 und 4,90 Meter Länge: 422 Franken
- Fahrzeuge über 4,90 Meter Länge: 512 Franken
Diese Neuerung hat bei vielen Anwohnern zu höheren Kosten geführt. Besonders unerwartet trifft es jedoch jene, die eine Wechselnummer für zwei unterschiedlich grosse Fahrzeuge nutzen.
Was ist eine Wechselnummer?
Ein Wechselschild, in der Schweiz als Wechselnummer bekannt, erlaubt es einem Fahrzeughalter, zwei Fahrzeuge mit demselben Kennzeichen zu betreiben. Es darf jedoch immer nur an einem der beiden Fahrzeuge montiert sein, wodurch immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig auf öffentlichen Strassen bewegt oder geparkt werden darf.
Ein Kleinwagen zum Preis eines Wohnmobils
Bubu Marty lebt seit über 30 Jahren in der Basler Innenstadt und nutzt für seine täglichen Fahrten einen Dacia. Dieses Fahrzeug würde mit seiner Länge in die mittlere Gebührenkategorie fallen und somit 422 Franken pro Jahr kosten. Doch die Rechnung, die er erhielt, belief sich auf den Maximalbetrag von 512 Franken.
Der Grund dafür ist ein zweites Fahrzeug: Marty und seine Partnerin besitzen ein sieben Meter langes Wohnmobil. Dieses Fahrzeug ist jedoch auf einem privaten Parkplatz ausserhalb der Stadt abgestellt. „Der Camper würde in der Innenstadt sowieso nirgends hineinpassen“, erklärt Marty. Da beide Fahrzeuge über dieselbe Wechselnummer zugelassen sind, ziehen die Behörden für die Berechnung der Parkgebühr das grössere Fahrzeug heran – unabhängig davon, wo es steht.
„Natürlich war ich für eine Preiserhöhung vorbereitet, aber sowas ist ganz einfach unfair“, sagt der betroffene Rentner. Er fühle sich doppelt bestraft.
Marty ist kein Einzelfall. Er berichtet von anderen Camping-Freunden in Basel, die vor demselben Problem stehen. Sie nutzen in der Stadt bewusst kleine, sparsame Autos, müssen aber aufgrund ihres Freizeitfahrzeugs die höchsten Parkgebühren bezahlen. „Manche brauchen in der Stadt sogar ein noch kleineres Auto als ich und zahlen trotzdem den Höchstpreis“, so Marty.
Behörden sehen keine Alternative
Marty hat sich bereits an das zuständige Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons gewandt, bisher jedoch ohne Erfolg. Die Behörden argumentieren, dass die Regelung konsequent sei und sich an der Praxis der Motorfahrzeugsteuer orientiere. Dort wird ebenfalls das teurere bzw. leistungsstärkere Fahrzeug als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Argumentation des Kantons
Laut dem Bau- und Verkehrsdepartement wäre eine Selbstdeklaration der Fahrzeughalter, welches Auto in der Stadt geparkt wird, nicht praktikabel. „Eine reine Selbstdeklaration würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen“, heisst es in einer Antwort an Marty. Der Motorfahrzeugkontrolle sei es nicht möglich, zu überprüfen, welches der beiden Fahrzeuge tatsächlich im öffentlichen Raum abgestellt werde.
Für Bubu Marty ist diese Begründung nicht nachvollziehbar. „Ich kann klar belegen, dass der Camper nicht im öffentlichen Raum steht“, betont er. Ohne das Nummernschild, das sich an seinem Dacia befindet, dürfe er das Wohnmobil ohnehin nicht auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen.
Zukünftige Erhöhungen verschärfen das Problem
Die aktuelle Situation ist für Marty vor allem eine Prinzipienfrage. Die finanzielle Mehrbelastung sei derzeit noch tragbar. Doch der Blick in die Zukunft bereitet ihm Sorgen. Die Stadt hat bereits eine weitere Gebührenerhöhung für das Jahr 2027 angekündigt.
Ab 2027 würden die Kosten für seinen Stadtwagen auf 560 Franken steigen. Aufgrund der Wechselnummer-Regelung müsste er jedoch die Gebühr für das Wohnmobil entrichten, die dann auf 740 Franken pro Jahr ansteigen wird. Die finanzielle Diskrepanz wird sich also weiter vergrössern.
Ein rechtlicher Rekurs gegen den Bescheid wäre eine Option, doch die Kosten dafür sind hoch. Mindestens 850 Franken würde ein solches Verfahren kosten, weshalb Marty zunächst andere Wege sucht. Die Kantonspolizei zeigte zwar Verständnis für seinen Ärger, verwies aber auf die gesetzlichen Vorgaben. Der Gesetzgeber habe dies so beschlossen.





